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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0072
Andreas Zekorn

fürstliches Dekret zu unentgeltlicher Benutzung auf unbestimmte Zeit... überlassen, jedoch
mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Verwendung dieses Gebäudes... von unserer
freien Verfügung stets abhängen soll".

Mit dem Einzug in das neue Gebäude begann ein patronatsähnliches Verhältnis zwischen
den Fürsten und der Gesellschaft. Die Verwaltung des Gebäudes wurde der fürstlichen
Hofhaltungsadministration unterstellt100. Diese wurde auch angewiesen, das zur Heizung
»benötigte Holz unentgeltlich abzugeben101.

Die Gesellschaft besaß im unteren Stock des Gebäudes ein Lese- und ein Billardzimmer102.
Dort befand sich auch eine Traiterie, ein eigenes Vereinslokal, als Gesellschaftszimmer, das
von einem Wirt, dem Traiteur, betrieben wurde. Uber seine Rechte und Pflichten gibt
folgender Vertrag Auskunft:

/. Die Traiterie soll stets mit guten Weinen und abgelegenen Bieren versehen sein. Der
Ankauf des Bieres wird dem Traiteur... überlassen, das ordinäre Bier aber... soll
ausschließlich aus dem herrschaftlichen Bräuhaus in Sigmaringen bezogen werden... (Es)
wird... gestattet, jedes Maß Bier um 1 kr je Maß teurer auszuschenken, als es in anderen
Wirtschaften... geschehen darf.
II. Nur bei Bällen, musikalischen Veranstaltungen und Theater wird warme Kost bedungen
... (Es) genügt der Gesellschaft, wenn an gewöhnlichen Tagen nur kalte Speisen ...zu
haben sind.

III. Zur Bedienung... ist über Winter ein Subjekt als Kellner und ein anderes als Marquerm
erforderlich. Im Sommer ist es hinreichend, wenn die Kellneret und das Billard durch ein
einziges Subjekt besorgt werden...

VII. Die Wirtschaftseinrichtung... hat die Traiterie auf eigene Kosten anzuschaffen...

IX. Zum Umtrieb der Museumstraiterie wird dem Unternehmer derselben das ganze Lokal

unentgeltlich überlassen... (daneben)...
X. auch das BillardgeldM.

Weiter gehörte zum Aufgabenbereich des Traiteurs die Beleuchtung, Heizung und Reinigung
sämtlicher Zimmer. Für die sonstigen Wünsche hatte die Museumsgesellschaft einen
eigenen Museumsdiener angestellt105.

Bezeichnend ist, daß die Museumsgesellschaft fast ihr gesamtes Mobiliar von der fürstlichen
Herrschaft zur Verfügung gestellt bekam. Die Ausstattung der Räume von 1828 wirft ein
interessantes Licht auf die Bedürfnisse der Gesellschaft. Im Billardzimmer standen, außer dem
Billard selbst, nur noch ein Cannape und ein Tisch; im Lesezimmer befanden sich 3 Bibliothekskästen
, ein Tisch und 2 Sessel; das Traiteriezimmer besaß 2 lange Tische, 3 Spieltische
und 13 alte Sessel106. 1844 wurden noch 2 Spielcabinette extra eingerichtet, die neben dem
Tanzsaal der Museumsgesellschaft lagen107.

Der Tanzsaal selbst wurde 1830 durch fürstliche Spenden in Höhe von 330 fl verschönert.
Mit diesem Geld konnte eine recht prunkvolle Einrichtung angeschafft werden: Der Saal
wurde mit einer Draperie in rot-gelb ausgeschlagen; 2 große vergoldete Wandspiegel, 1 Ban-

99 FAS NVZ 13226, Bl.l.

100 FAS NVZ 13166b, B1.2.

101 FAS NVZ 13226, Bl. 2.

102 FAS NVZ 13166b, Bl. 1, Projekt zu den Bedingungen, unter welchem die Traiterie im Museum zu
Sigmaringen vergeben werden könne.

103 Der Marqueur hatte die Aufgabe, beim Billard die Ergebnisse zu notieren.

104 FAS NVZ 13166b, Bl. 1 (Vergabe der Traiterie).

105 Der Lohn des Museumsdieners betrug zunächt jährlich 34 fl 33 kr (1828), später nur noch 21 fl 24 kr
(1830). FAS NVZ 13226, Bl. ad 3. (Vgl. auch Anhang, Finanzierung).

106 FAS NVZ 13201, Inventar 1828.

107 FAS NVZ 13229, Bl. 6-15.

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