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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0078
Andreas Zekorn

betrieben. Während des 2. Weltkrieges waren in dem Gebäude Truppen einquartiert156. Nach
dem Krieg wurden dann Gewerbe- und Büroräume darin untergebracht und »der schöne Saal
verschwand, (was) nicht nur auf die Verehrer des Museums barbarisch (wirkt)«157, so ein
Zeitungsartikel von 1952. Von 1952 an befand sich eine Spitzenfabrik in dem Museumsgebäude158
und seit 1970 ist dort die Tanzbar »Museum« angesiedelt159.

6. DIE ÄUSSERE GESCHICHTE DES BÜRGERVEREINS
6.1. Die Gründung

Zehn Jahre nach der Gründung der Museumsgesellschaft bildete sich in Sigmaringen ein
Bürgerverein. Eigentlicher Gründungstag war der 4. November 1835. Er galt als Gedächtniß-
und Stiftungstag des Vereins und war gleichzeitig der Höchste Namenstag des Durchlauchtigsten
Landesfürsten160. Somit war dieser Tag nicht ohne Absicht gewählt worden, und es sollte
wohl von vorneherein die Verbundenheit mit dem Fürstenhaus ausgedrückt werden.

Es dauerte jedoch noch bis zum 12. März 1836, bis die Statuten ausgearbeitet und
genehmigt wurden. Zunächst war ein handschriftlicher Statutenentwurf dem Oberamt Sigmaringen
zur Vorprüfung eingereicht worden, den das Oberamt zur endgültigen Genehmigung
an die fürstliche Landesregierung weitergab161. Das Oberamt gibt in einem Begleitschreiben
einen interessanten Bericht über die Gründung des Vereins: Es sind einige Bürger aus der
hiesigen Stadt willens einen Verein zu errichten, deßen Zweck Unterhaltung und Belehrung
sein soll... Der angegebene Zweck ist weder mit den Gesetzen, noch mit der Sittenpolizei in
Widerspruch, daher die Einrichtung eines solchen Vereins wohl gestattet werden dürfte, zumal
solche noch in anderen kleinen Städten bestehen... Ein Einwurf, daß hierdurch die häuslichen
Verhältnisse der Mitglieder wegen Geschäftsversäumniß, etc. benachteiligt werden könnten,
wird keine Rücksicht verdienen, wenn man bedenkt, daß der fleißige Bürger unter keinen
Verhältnissen Thun und Pflichten gegen sich und die Seinigen vergessen werde, der Nachlässige
aber zu jeder Zeit und unter allen Umständen Gelegenheit findet sein Hauswesen und seinen
Wohlstand zu zerstören162.

Dieses Schriftstück und der beiliegende Statutenentwurf sind, abgesehen von ihrer Aussage
über den Bürgerverein, typische Dokumente obrigkeitsstaatlichen »Sorgens« für den Bürger
im 19.Jahrhundert. Der Verfasser des Schreibens, ein Oberamtmann, korrigierte exakt die
Schreibfehler des Statutenentwurfs und die Reihenfolge der Paragraphen, damit die Gebrechen
bezüglich auf Ordnung und Deutlichkeit im Vertrag beseitigt würden. Dem Verein wurde
vorgeschrieben, Direktor bzw. Direktorium durch Vorstand bzw. Ausschuß zu ersetzen.
Vielleicht fürchtete der Oberamtmann, daß mit dem Namen Direktor, der wohl von andern
Bürgervereinen übernommen war, allzu republikanische Assoziationen geweckt werden

156 FAS F. H. Hofkammer, Altregistratur Nr. 46 und StAS Ho 199, Nr. 256.

157 Georg Hüpper, Nun tanzen die Klöppel im »Museum«. In: SZ, 1952, Nr. 96.

158 Ebd.

159 (ba), Eine Stätte froher Unterhaltung: Tanzbar »Museum«. In: Meßkircher Anzeiger, 1970, vom
16.5.

160 Statuten für den Bürgerverein in Sigmaringen, 1836, Sigmaringen 1837, §28 (HBH015), im
folgenden zitiert: Statuten, Bürgerverein. Ein handschriftlicher Statutenentwurf von 1835 findet sich in
StAS Ho 235, VIII, F. 4., No.943. Eine weitere handschriftliche Statutenausgabe von 1836 mit einem
Nachtrag aus dem Jahr 1902 unter Signatur: StAS, Dep. 1, NAK, Nr. 139.

161 StAS Ho 235, VIII, F.4., No.943, Schreiben vom 23.12.1835.

162 Ebd.

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