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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0080
Andreas Zekorn

von den Vereinsmitgliedern174: § 9,1) Wenn mit der Zeit eine Bibliothek aufgestellt werden
sollte, so ist solche dem Gebrauche der Mitglieder überlassen... 7.) Da indessen die Gesellschaft
vor der Hand keine eigene Bibliothek aufgestellt, sondern von den Vereinsmitgliedern solche
selbst angeliehen hat, so kann... keine Ausleihung zulässig sein175. Ebenso beabsichtigte der
Bürgerverein ein Billard anzuschaffen, das mit der Zeit aufgestellt werden sollte1™. Beide
Wünsche, Bibliothek und Billard, gingen spätestens bis 1844 in Erfüllung177.

Der Bürgerverein begann insgesamt bescheidener als die Museumsgesellschaft, die schon
auf einer Lesegesellschaft aufbauen konnte und laufend durch den Fürsten unterstützt
wurde178.

6.2. Erweiterung der Rechte und Auseinandersetzungen im Verein

Der Bürgerverein nahm bald einen großen Aufschwung, so daß sein Ausschuß 1843 in
einem Gesuch schreiben konnte: Der Verein hat sich seit dieser Zeit (d. h. der Gründung) einer
so großen Teilnahme zu erfreuen, daß er bis jetzt über 100 Mitglieder zählt179. Mit diesem
Schreiben bittet der Bürgerverein erstmals um die Erweiterung seiner Rechte. Zum einen sollte
die Polizeistunde bis 24 Uhr verlängert werden, weil viele Mitglieder vermöge ihrer Berufsgeschäfte
in der schönen Jahreszeit vor 8'A bis 9 Uhr Abends den Verein nicht besuchen
können... unter gegenwärtigen Verhältnissen ist es denjenigen Individuen sonst unmöglich an
den Veranstaltungen des Vereins teil zu nehmenm. Zum anderen wurde gefordert, daß die
Polizeistunde nicht mehr durch den Polizeidiener abgeboten werde, indem sie (d.h. die
Mitglieder) es für die Ehre einer geschlossenen Gesellschaft angemessen halten, wenn solches
durch eine vom Ausschuß zu treffende Maßregel geschehe181. Diese Forderung bedeutete einen
eindeutigen Emanzipationsversuch gegenüber der Obrigkeit. Der Bürgerverein hatte jedoch
nur einen Teilerfolg. Die Polizeistunde wurde auf 23 Uhr verlängert, doch auf das Abbieten
durch den Polizeidiener konnte nicht verzichtet werden192.

Noch deutlicher tritt das Selbstbewußtsein und das Emanzipationsstreben des Bürgervereins
nach der Revolution von 1848 zutage. Im Februar 1849 forderte der Bürgerverein eine
Aufhebung der Polizeistunde: Das Plenum des hiesigen Bürgervereins hat... beschloßen
fürstliche Landesregierung zu ersuchen: Den Bürgerverein bezüglich der Polizeistunde dem
hiesigen Museum gleich zustellen m. Das Schreiben ging zunächst wieder an das zuständige
Oberamt, das tatsächlich eine Gleichstellung mit dem Museum forderte, aber im umgekehrten
Sinn. Das Oberamt meinte, daß solche Exemtionen bezüglich der Polizeistunde nicht bestehen
sollten, und beantragte, deshalb die Polizeistunde-exemtion für das Museum aufzuheben, und

174 Ebd., §§8, 9, Abs. 1,7.

175 Ebd., §9, Abs. 1,7.

176 Ebd., §11.

177 Statuten, Bürgerverein, 1844, §§8, 10.

178 Es kann vermutet werden, daß der Bürgerverein eventuell auch gelegentlich eine (finanzielle)
Unterstützung von Seiten des Fürsten erhielt, so z.B. Pf äff, Die Vereine (wie Anm. 168): »...aber wir
werden nicht fehl gehen mit der Annahme, daß Fürst Karl den jungen Verein ... nach Möglichkeit
unterstützte« (S. 134). Für diese Vermutung spricht auch die Wahl des Gründungstags, der zugleich
fürstlicher Geburtstag war. Weiterhin erhielten andere Vereine Sigmaringens ebenfalls eine Unterstützung
durch den Fürsten, z.B. dem »Männerchor« wurden Räume bereitgestellt (FAS NVZ 13216, Bl. 1, 9, 17
und öfter), ebenso dem »Vaterländischen Frauenverein« (FAS NVZ 13234).

179 StAS Ho 235, VIII, F. 4., No.943 (Schreiben vom 21.5.1843).

180 Ebd.

181 Ebd.

182 Ebd. (Schreiben vom 31.5.1843) und Statuten, Bürgerverein, 1844, §2: Die Schließung ist hier
ebenfalls mit 23.00 Uhr angegeben.

183 StAS Ho 235, VIII, F.4., No.943 (Schreiben vom 9.2.1849).

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