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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0088
Andreas Zekorn

Lesegesellschaften gewesen260 und wurde später auch in anderen Vereinen benutzt261. Das
gesamte Aufnahmeverfahren diente wie bei der Museumsgesellschaft als »Sieb«, um unliebsame
Personen fernzuhalten. Das Ballotement wurde auch bei anderen Angelegenheiten als
Abstimmungsverfahren gebraucht, wie z.B. bei einer Statutenänderung oder der Anschaffung
von Büchern und Zeitschriften262. Letzte Entscheidungsinstanz war auf diese Weise das
Plenum.

Die übrigen Statutenbestimmungen des Bürgervereins zeigen nur geringfügige Unterschiede
zu denen der Museumsgesellschaft. Der Bürgerverein besaß ein Verwaltungspersonal,
das aus neun statt aus sieben Personen bestand: Zusätzlich war ein eigener Stellvertreter für
den Vorstand und ein Bibliothekar eingesetzt263.

Nur eine einzige Kompetenzverschiebung fand im Bürgerverein statt. 1837 hatte noch der
Vorstand die Leitung des Ballotements inne264, 1844 war diese dann an die beiden Festordner
übergegangen265. Ein leichter »Machtabbau« ist also auch im Bürgerverein zu verzeichnen.
Insgesamt waren aber die ersten Statuten von 1836 schon sehr differenziert verfaßt, so daß
keine großen Statutenänderungen notwendig wurden.

8. DIE MITGLIEDER

8.1. Die Mitglieder der Museumsgesellschaft

Mitgliederverzeichnisse der Museumsgesellschaft sind aus den Jahren 1825,1831,1845 und
1925 vorhanden266. Leider klafft damit eine große Lücke in den Reihen der Mitgliederverzeichnisse
. In der folgenden Tabelle wurde versucht, eine Übersicht über die Mitglieder zu
geben, vor allem im Hinblick auf ihre berufliche Tätigkeit, um so Rückschlüsse auf die soziale
Stellung der Museumsmitglieder zu gewinnen.

Die Einteilung der Tabelle erfolgt nach den Dienststellen, in denen die einzelnen Mitglieder
beschäftigt waren, bzw. nach deren Berufsangaben. Es wurde versucht, die Tabelle in
Anlehnung an die im Hof- und Adresshandbuch des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen
getroffene Aufgliederung zu gestalten267. Dies war nur bedingt möglich, da viele Personen
aufgrund der unzureichenden Berufsangaben in den Mitgliederverzeichnissen nur einer Grobkategorie
, wie z.B. »Verwaltungsdienst«, zuzuordnen waren. So sind unter der genannten
Kategorie Personen subsumiert, die bei unterschiedlichen Dienststellen beschäftigt waren.
Eine Einzelaufführung der Mitglieder hätte die Tabelle zu unübersichtlich gestaltet und ergäbe
auch keine deutlicheren Aufschlüsse über die Mitglieder der Museumsgesellschaft.

260 Prüsener Lesegesellschaften (wie Anm. 1) Sp. 407.

261 Freudenthal (wie Anm. 12) S. 424 f.

262 Statuten, Bürgerverein, 1836, §4, und Statuten, 1844, §3.

263 Statuten, Bürgerverein, 1836, §27, und Statuten, 1844, §29.

264 Statuten, Bürgerverein, 1836, §18.

265 Statuten, Bürgerverein, 1844, §17.

266 Mitgliederverzeichnis 1825: abgedruckt in Paeffgen (wie Anm. 17) S.31 ff. Mitgliederverzeichnis
1831: ebd., S. 55ff, und FAS NVZ 13226. - Mitgliederverzeichnis 1845: Paeffgen (wie Anm. 17) S. 57ff.
Ein Tafelwerk mit Abbildungen der Museumsmitglieder von 1845 findet sich in der HBS und ist im
Anhang wiedergegeben, ebenso ein alphabetisch geordnetes Mitgliederverzeichnis. Das bei Paeffgen
abgedruckte Mitgliederverzeichnis weist viele Lesefehler auf und wurde mit Hilfe der korrekten Bezeichnungen
auf der Abbildung verbessert. Mitgliederverzeichnis 1925: abgedruckt in Paeffgen (wie Anm. 17)
S.76ff.

267 Hof- und Adresshandbuch des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen, Stuttgart und Sigmaringen
1844, S. 9 ff. Das Adresshandbuch gab vor allem für die Mitglieder von 1845 interessante Einblicke.

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