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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0127
Die Museumsgesellschaft und der Bürgerverein in Sigmaringen

keitsbereich übernahmen531. Diesen Vereinsgründungen auf katholischer Seite folgten sehr
bald nach Entstehen der evangelischen Gemeinde entsprechende Vereinsgründungen seitens
der evangelischen Kirche. So wurde z.B. 1865 der »Evangelische Frauenverein« ins Leben
gerufen532.

Aber nicht nur Frauenvereine wurden von der katholischen Kirche initiiert, sondern auch
ein Verein für die handwerklich tätige Jugend, da dieser bis zur Gründung des »Gesellenvereins
« 1858 keine vereinsmäßige Bindung möglich war533. Der Zweck des Vereins war die
Fortbildung und Unterhaltung der Handwerksgesellen zur Anregung und Pflege eines kräftigen
religiösen und bürgerlichen Sinns und LebensiM.

In den 60er Jahren konstituierte sich eine Reihe weiterer Vereine, die außerhalb der
staatlichen und kirchlichen Sphäre öffentliche Aufgaben übernahmen. Hier sind die »Freiwillige
Feuerwehr« (1862), der »Kreisverein vom Roten Kreuz« (1868) und schließlich noch der
»Vaterländische Frauenverein« (1870) zu nennen535. Die beiden letzten Vereine hatten sehr
ähnliche Zielsetzungen: Zum einen sollte der Staat während eines Krieges im Sanitätsdienst
unterstützt werden, zum anderen sollte im zivilen Bereich die öffentliche Gesundheits- und
Krankenpflege gefördert werden.

Von den zahlreichen Vereinsgründungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts seien
im folgenden nur noch einige wenige hervorgehoben. Hier ist zunächst der »Verein für
Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern« zu erwähnen. Dieser Verein wurde zwar
erst 1867 gegründet, doch Pläne und Vorbereitungen zu seiner Gründung reichen in die 40er
Jahre zurück536. Gerade ein Museumsmitglied, Eduard Schwarzmann, machte 1843 den
Vorschlag zur Gründung eines Vereins für Vaterlandskunde537. Nach positiven Äußerungen
des Hofgerichtsrats von Sallwürk und des Dirigierenden von Schenck über einen solchen
Verein, beschloß die Geheime Konferenz am 17. Juni 1843, eine fünfköpfige Kommission
einzusetzen, die den Vorschlag beraten und Statuten entwerfen sollte. Alle Mitglieder der
Kommission waren Museumsmitglieder538! Die Gründung eines Geschichtsvereins kam
jedoch zunächst nicht zustande. Andere Museumsmitglieder hatten sich schon früher oder zur
gleichen Zeit um die hohenzollerische Geschichtsforschung verdient gemacht: Fidelis Baur539,

531 Pfaff, Die Vereine (wie Anm. 168) S. 138f. Weitere katholische Frauenvereine: »Paramentenverein«
(1858); »Christlicher Mütterverein« (1872).

532 Ebd., S. 142f., 1895 erfolgte dann noch die Gründung eines »Evangelischen Jungfrauenvereins«
(ebd., S. 143).

533 Ebd., S. 140. Vorbild für den »Gesellenverein« waren die vom Kölner Domvikar Adolf Kolping
schon 1849 gegründeten Kolpingvereine. 1901 wurde nach dem Beispiel des »Gesellenvereins« noch ein
»Lehrlingsverein« gegründet und 1916 sogar ein Verein für weibliche Lehrlinge »Sonnenland« (ebd.,
S. 151, 155).

534 Ebd., S. 140.

535 Vgl. dazu auch im folgenden: ebd., S. 141 f. und S. 145f.

536 Vgl. dazu: Fritz Kallenberg, Landesgeschichte in Hohenzollern. Der Hohenzollerische
Geschichtsverein im Spannungsfeld von Lokalpatriotismus und Geschichtswissenschaft. In: ZHG15
(1979), S.9-90.

537 Ebd., S.49. Vgl. dazu auch im folgenden: Mitglieder der Museumsgesellschaft 1845, Anhang.

538 Kallenberg, Geschichtsverein (wie Anm. 536) S. 50. Als Kommissionsmitglieder waren zunächst
ernannt: Regierungsrat von Bannwarth, Hofkaplan Feßler, Hofkammerassessor Karl Schnell, Oberforstmeister
Karl, Regierungsregistrator Schwarzmann. Auf Wunsch von Erbprinz Karl Anton wurde die
Zusammensetzung der Kommission leicht geändert: Feßler, Schnell, Professor Kammerer, Hofkammerrat
Bilharz, Schwarzmann und von Schenck als Vorstand (ebd. S. 50 Anm. 50).

539 Museumsmitglied 1845, Publikationskommissar. Vgl. dazu: ebd., S. 42f. Baur gab 1834 seine
»Geschichte der Hohenzollernschen Staaten Hechingen und Sigmaringen von den ältesten Zeiten bis auf
unsere Tage« heraus. Mit Baur »beginnt in Hohenzollern die Geschichtsschreibung von wissenschaftlichem
Anspruch« (ebd., S.43).

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