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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0141
Die Museumsgesellschaft und der Bürgerverein in Sigmaringen

Im Mietvertrag mit dem Bärenwirt festgelegte Kosten637:
der Bärenwirt

(Pacht für Zimmer, Möblierung, Beleuchtung, Heizung) 190 fl

Miete für den Saal ä 6 fl (10 mal) 60 fl

250 fl

Einnahmen: 50 Mitglieder ä 9fl 450fl

Projektierte Einnahmen:

von 50-60 Mitgliedern ä 8-9 fl pro Jahr und fürstliche Beiträge.

III. 3.3. Einnahmen und Ausgaben der Museumsgesellschaft um 1831638

Ausgaben der Museumsgesellschaft 1828-1830 (jährlicher Durchschnitt):

Zeitungen und Journale 137 fl 47 kr

für abgehaltene Bälle 167 fl 12 kr

Konzerte und angeschaffte Musikalien 57 fl 48 kr

für Bauungen, das ist Reparaturen im Innern 68 fl 31 kr

für Museumsdiener 26 fl 13 kr

Mietzins für den Keller an F. H. Hofadministration 15 fl

Rückvergütungen ausgetretener oder verstorbener Mitglieder 18 fl
Insertionsgebühren an die hochfürstliche Hofbuchdruckerei 3 fl 12 kr

Insgemein 9 fl 45 kr

Summa 503 fl 28 kr

Einnahmen 1831:

49 Mitglieder bezahlen jählich 9 fl 441 fl

2 Mitglieder bezahlen jährlich 7 fl Hfl
5 Mitglieder sind wegen Verwendung bei Konzerten und Festlichkeiten beitragsfrei

Wegen der Zirkulation der Zeitschriften bezahlen

9 Mitglieder ä 2 fl 18 fl

Summa 473 fl639

IV. Die Mitgliedsbeiträge des Bürgervereins Mitgliederzahl

1836 und Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder über 100 (1843)

184 4 640 Eintrittsgeld in die Vereinskasse 30 kr

An den Vereinsdiener 6 kr

Jahresbeitrag 3 fl

637 Mietvertrag mit dem Bärenwirt, 1825. Zit. n.: Paeffgen, S.34ff.

638 FAS NVZ 13226, Bl. ad. 3.

639 In einem Begleitschreiben der Museumsgesellschaft, das die Bitte an den neuen Fürsten Karl enthält,
die bisherigen Räumlichkeiten weiter zu überlassen und die Heizungskosten zu übernehmen, merkt die
Museumsgesellschaft an: Die Kasse konnte (die Ausgaben) decken, da die Zahl der Mitglieder und die
Beiträge größer waren. Künftig erstrecken sich unsere Einnahmen nicht mehr so weit, und es wird eine
Beschränkung eintreten müssen (ebd., Bl. 3).

640 Statuten, Bürgerverein, 1836, §24, und Statuten, 1844, §26.

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