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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0161
Die hohenzollerischen Exklaven im Landkreis Biberach

Waldfläche der Großgemeinde Langenenslingen um 250 ha; daran hatten die Teilgemeinden
Billafingen und Langenenslingen einen Anteil von ca. 30 ha14. Im Rückblick zu den Verhältnissen
der Vergangenheit haben sich aber die stärksten Veränderungen in der Zusammensetzung
der landwirtschaftlichen Nutzfläche vollzogen. Hier hat überall das Grünland aufholen
können, so daß die Ackerland :Grünland-Proportionen 1970 in Billafingen das Verhältnis von
2:1 (66,7:33,3) in Langenenslingen das von 3:2 (59,7:40,3) und in Burgau das von 6:5
(56,3:43,7, hier Stand 1960) erreicht haben, d.h. die Grünlandfläche hat sich gegenüber 1890 in
Burgau um gut die Hälfte, in Langenenslingen um das Zweifache und in Billafingen gar um das
Sechseinhalbfache erhöht. Auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzfläche konnte schließlich
auch die Siedlungs- und Verkehrsfläche der einzelnen Ortschaften zunehmen, am stärksten in
Langenenslingen um gut 10ha (1890 = 24,6ha; 1970 = 35,2ha).

3.3 Landwirtschaftliche Betriebsgrößen

Die landwirtschaftliche Fläche ist schon bei der ersten Grundsteuerkatastererhebung
(1825/29)15 in eine Vielzahl von Besitzparzellen unterschiedlichster Nutzung zersplittert. Die
Besitzstücke haben natürlich keine einheitliche Größe. Auch ist kein Besitzstand arrondiert,
sondern die Äcker- und Wiesenstücke eines Besitzes streuen über die gesamte Gemarkung,
z.T. greifen sie noch auf benachbarte Markungen über. Selbst die beiden isoliert liegenden
Warmtal-Höfe haben ihre Besitzparzellen in Gemengelage, ein Umstand, der wesentlich
durch die Dreifelderwirtschaft verursacht wird. Nicht zuletzt wegen dieses Bodennutzungssystems
haben alle Vollbauern in den drei Öschen nahezu gleiche Anteile, in Burgau durchschnittlich
ca. 25 Morgen, in Billafingen rund 20 Morgen und in Langenenslingen 6 bis
8 Morgen. Die Abweichungen bewegen sich im Rahmen von einem Viertel bis 32 Morgen.
Anhand dieser Schwankungen wird offenbar, daß die jeweiligen Betriebsgrößen erhebliche
Unterschiede aufweisen. Für das frühe 19. Jahrhundert jedoch ist die Statistik Hohenzollern-
Sigmaringens freilich noch inhomogen, so daß sich die agrarsozialen Verhältnisse nicht
spezifizieren und mit heutigen Zuständen vergleichen lassen, u. a. werden statt Flächenangaben
Steuerwerte genannt, so 1838 in Burgau, wo zwei sigmaringische Bauern ein Grund- und
Gebäudevermögen von 17000 bzw. 18 000 fl haben, einer jedoch nur 8000 fl.

Erst 1852 erhalten wir über die Gewerbetabelle für den nunmehr preußischen Regierungsbezirk
Hohenzollern Einblick in die Besitz- und Betriebsverhältnisse. Damit wird eine
Klassifizierung möglich, die aber, weil sie sich an die statistischen Vorgaben eng anlehnt,
unbefriedigend bleibt, was letztlich seinen Grund in der Orientierung der preußischen
Statistik an ost- und norddeutschen Gegebenheiten hat. Die darin gesetzten Schwellenwerte
erweisen sich nämlich im Lichte unserer oberschwäbischen agrarsozialen Wirklichkeit als zu
grob und zu unscharf. Nicht zuletzt deshalb können die klein- und mittelbäuerlichen
Gruppen nicht sauber getrennt werden. Mangels anderer Daten sollen sie aber dennoch in
tabellarischer Form mitgeteilt werden (Tab. 2).

Versucht man eine Interpretation der Angaben von 1852, dann müßte als erste Eigenart die
Polarisierung genannt werden, die zwischen der Masse der kleinsten Betriebe (< 5MM)15a,
mit zusammen nur ein paar Hektaren und den wenigen Besitzständen mit mehreren Hundert
Hektar land- und forstwirtschaftlicher Betriebsfläche besteht, wobei die beiden Besitzungen
in der obersten Betriebsgrößenklasse offensichtlich die beiden Gemeinden erfaßt, also hier
vernachlässigt werden können. Gleichwohl bleibt der Gegensatz erhalten, denn auch in der
nächst tiefer besetzten Klasse (30-300 MM) gibt es 29 Betriebe, die noch ein Viertel der
gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebsfläche halten, während die beiden untersten

14 Forstliche Strukturdaten für Baden-Württemberg, hg. vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Umwelt Baden-Württemberg, Stand 1965 und Stand 1978, Tab. 3.

15 StA Sig. Ho235 II-K, Nr. 83, 93. u. 134 (Grundlagen für die Einschätzung von 1825 bzw. 1829); vgl.
auch Ziegler, 1976, S.63.

15a MM = Magdeburger Morgen.

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