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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0185
Billafingen (Gemeinde Langenenslingen, Landkreis Biberach) um 1750

zielen, so hat die Unterscheidung von Roß- und Kuhbauern oder Tagelöhnern die Besitzgröße
zur Grundlage, die gemäß einer Bestimmung des Innsbrucker Vertrages von 1605 auch in
Billafingen geläufig war. Mit Blick auf die Verhältnisse der Grafschaft Veringen heißt es in
Paragraph 6 (f. 8v/9r), daß, wer viele Äcker mit eigenen oder Lehenrössern baue, die Vogtgarbe
an den Grafen von Sigmaringen geben solle; wer aber, wie die armen Leute, die Felder
nicht mit Rössern bestelle, sondern mit der Haue in Handarbeit, der schulde dem Grafen
keine Vogtgarbe.

Wieviele arme und reiche (gemessen am Besitz von Pferden) Bauern es in Billafingen um
1750 gab, wissen wir nicht, da unsere Quelle keine diesbezüglichen Zahlen mitteilt. Einen
Anhalt vermittelt später die Viehstandstabelle von 18195, in der 8 Pferde-, 9 Rinder- und
8 Ziegenhalter namentlich genannt werden.

Abschließend sei auf die Marktorientierung der Billafinger hingewiesen. Im Innsbrucker
Vertrag von 1605 wird ihnen zusammen mit den Hitzkofener und Langenenslinger Bauern das
Privileg erteilt, die Märkte in Riedlingen zu besuchen und dort Getreide zu verkaufen, ohne es
zuvor dem Schultheißen zu melden. Andere Produkte der Landwirtschaft, die sie verkaufen
wollen, u.a. Vieh, sollen sie aber dem Schultheißen anzeigen. Die Bestimmung stellt insofern
eine Bevorzugung dar, da in anderen Marktorten, wie Sigmaringen, Veringenstadt oder
Scheer, der Marktbesuch weniger rege ist, also in Riedlingen meist bessere Verkaufspreise
erzielt werden können.

Flurnamen (in heutiger Schreibweise): Im Osch Eichenberg: am Hag, an der Halden,
unter dem Eichenberg, auf dem Hart, am Gay ern, bei dem Hirschbrunnen, an der Kürze, der
lange Mauer-Acker, bei der Straße das sogenannte Straßäckerle, in der Breite, hinter Mauern,
in dem Heugarten, auf die Ehehafte, der Grüeble-Acker, in Taläcker, in Kreittem, in dem
Steinpferch, hinter Einöden, an dem Widumle, der sogenannte Metzenacker, am Gern hinauf,
das sogenannte Herweg-Ackerle, der krumme Acker, vor dem Hirschhag, der Hurnansen-
Acker, gegen die Fehlhalde, der Urbets-Zeit-Acker.

Im Osch Schwand: im sogenannten Wolffzeissen oder Ringsteig, unter Ringsteig, auf
dem Bühl, auf dem inneren Stephelfeld oder sogenannte Ringsteig, im Fochenloch, im
Steinriegel, unter Schwarzhalde, bei der Schwandwiese, in der dürren Wiese, in Rueflanden
auf dem Eichert, in dem Gässle, auf der Steinbreite, der Hausacker, vorm Khay, der
Kreuzacker, bei dem Klingbäumle, im Heselehen, in dem Stock, bei dem Kalkofen, auf dem
Reifacker, im Hölzle, Hausäcker, in dem Loch, Winkelacker, der drei Kreuzen-Acker, das
Pfullendorfer Ackerle, bei den Sieben Viertel, im oberen Flecken.

Im Osch Birkelhau: in dem Denckle, an der Burgeten-Lehengasse, der sogenannte
Gassenacker, in Gräben der sogenannte Neschpel-Acker, in Schneidwiesen, auf Schälen-Acker,
der sogenannte Frucht, am Kirchsteig hinab, im Gayern im Bannwiesle, unter Brühl, der
Lange Acker, der Gassenacker, der lange Weg-Acker, auf der Höhe, der Kirchenacker, auf
Eppenwiesen, der Zusammenwurf-Acker, in Fruchtwiesen, das Hagäckerle, bei dem Mehlbimbaum
, bei dem Brünnle, in hintere Wiese der Lentzen-Acker, der Wandel-Acker, der Warmtaler
Acker, der Bachacker, bei dem hohen Baum, bei dem großen Stein.

Wiesenlagen: im Brühl, auf dem Eicher, in hintere Wiesen, Bannwiesle, hinter Andreas
Reysers Haus, in Schneidwiesen, Schwandwiese, die Halmwiese, bei der Muß-Dich-hauen-
Wiese, die Grabenwiese, in dem Spitz, bei dem Emerfeider Gäßle, bei der Brechgrube, der
Kopfacker, das Schultheißenamtswiesle; die dürre Wiese am Eichert, Hackbrunnenwiese, die
Stockwiese, hintere Wiese, Heiligenwiese.

Weitere Flur- und Örtlichkeitsbezeichnungen: Krautteile in der Kirchgasse, an der Landstraße
die Gemeindekrautteile, an dem Hasenreit-Wald, am Totenweg.

5 Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 I-K, Nr. 134.

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