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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0217
Die Burgruinen Vorder- und Hinterlichtenstein, Leckstein und Hasenfratz

einzelne Zweige ja bekanntlich auf mehreren, nach der Stammburg benannten kleineren
Burgen saßen. In der geschichtlichen Uberlieferung finden sich hierzu nur indirekte Hinweise:
Mitte des 16. Jahrhunderts finden wir den Burgplatz zum zollerischen Amt Burladingen
gehörig43. Da der nahe Ort Gauselfingen jedoch im wesentlichen erst zwischen 1478 und 1482
von den Zollern als ursprünglicher Teil der Herrschaft der evtl. mit den Lichtensteinern
stammverwandten Herren von Holnstein von diesen, den Last von Tübingen und den Guten
von Sulz, erworben wurde44, ohne daß dabei von einer entsprechenden Burgstelle die Rede
gewesen zu sein scheint, dürfte letztere schon vorher in zollerischen Besitz gelangt sein. In
diesem Zusammenhang ist wichtig, daß verschiedene Glieder der Lichtensteiner Ende des 13.
und Anfang des 14. Jahrhunderts in zollerischen Diensten standen, sowie die Vermutung, daß
in der zweiten Hälfte des H.Jahrhunderts die Hälfte der Burg Hinterlichtenstein über die
Grafen von Zollern an das Haus Veringen gelangt sein könnte (vgl. oben). Aller Wahrscheinlichkeit
nach dürfte dieser Besitzwechsel mit einem Dienstverhältnis der Lichtensteiner zu den
Zollern in Verbindung zu bringen sein, wie ein solches sich ja in den Urkunden auch oft genug
niederschlägt. Nun liegt es nicht fern, daran zu denken, daß ähnliches auch beim Adelssitz
»Hasenfratz« der Fall gewesen sein könnte, zumal dieser, sollte die Vermutung zutreffen, daß
die keine 400 m südlich gelegene Burg Leckstein ebenfalls Lichtensteiner Besitz war, durchaus
noch zu deren Herrschaftsbereich gehört haben könnte.

Letztendlich müssen solche Spekulationen jedoch dahingestellt bleiben, auch hier bleibt es
der Heimatforschung vorbehalten, die geschichtlichen Zusammenhänge einer Aufhellung
entgegenzuführen. Der Verfasser hofft, durch die vorgelegte Untersuchung des Baubestandes
und dessen Bewertung dazu einen Anstoß geben zu können.

VI. Zusammenfassung

Auf den vorangegangenen Seiten haben wir insgesamt vier mittelalterliche Burganlagen
und einen gleichfalls mittelalterlichen Adelssitz kennengelernt, die sich zumindest teilweise -
wenn auch manchmal nur aufgrund von Vermutungen - mit den Herren von Lichtenstein in
Verbindung bringen lassen.

Der Vorderlichtenstein als - zumindest bislang - denkbare Stammburg der Herren von
Lichtenstein scheint bei seiner Gründung in der zweiten Hälfte des 12.Jahrhunderts einer
schon länger gebräuchlichen, aber nicht mehr zukunftsträchtigen Konzeption gefolgt zu sein,
denn er wurde gegen die Mitte des 13. Jahrhunderts offensichtlich von Grund auf neu erbaut.
In dieselbe Zeit könnte die Gründung des Hinterlichtensteines fallen, zuerst nur ein grob
viereckiger Bering mit einem Wohnbau, der dann aber im Gegensatz zum Vorderlichtenstein
im H.Jahrhundert in verschiedene Hände gleichzeitig gelangte und eine Umbau- bzw.
Erweiterungsphase erlebte, der wir wesentliche Teile des heutigen Bestandes verdanken.

Auch die Burganlage Leckstein scheint im 13. Jahrhundert als Sitz einer Linie der Lichtensteiner
gedient zu haben, wobei allerdings diese Anlage aufgrund von Keramikfunden als die
in ihrem Ursprung früheste der behandelten Anlagen angesehen werden muß und ihr somit in
Zukunft bei der Betrachtung der Herkunft bzw. der Vorfahren der Herren von Lichtenstein
besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Die nur wenig nordwestlich gelegene Burgstelle
»Hasenfratz« geht offensichtlich auf eine vormittelalterliche Befestigung zurück. In der
zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstand an deren talseitiger Spitze eine kleine Burganlage
in Holzbauweise, der allerdings nur eine kurze Lebensdauer beschieden war. Ende des 13.
bzw. Anfang des H.Jahrhunderts wurde - nun nahe an den alten inneren Abschnittswall
herangerückt - ein kleiner Adelssitz begonnen, der jedoch seine Vollendung offensichtlich
nicht mehr erlebte. Möglicherweise ist auch er mit den Herren von Lichtenstein in Verbin-

43 Vgl. die Grenzbeschreibung im Hohenzollerischen Lagerbuch des Amtes Burladingen 1544: wie
Anm. 34.

44 Das Land Baden-Württemberg, Bd. 7. Stuttgart 1978, S. 211.

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