Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 25
(PDF, 60 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0027
Die niederadelige Herrschaft Glatt

Dorfes Dettingen. Nach heutigen Flächenmaßverhältnissen betrug die Ausdehnung der
Herrschaft etwa 1500 Hektar.

Bei allen Untersuchungen der Quellen zeigte es sich, daß die Beziehungen zu den
benachbarten Herrschaften sehr eng waren. Sei es, daß diese Beziehungen durch verwandtschaftliche
Verhältnisse bestimmt waren oder durch grenzüberschreitende Wirtschaftsinteressen
näher ausgefüllt wurden, immer wird deutlich, wie notwendig es war, über die eigenen
Zwing- und Banngrenzen hinauszugreifen. Der Aufstieg der Herren von Neuneck ab dem
Ende des 15. Jahrhunderts fand seinen Beweis in Notverkäufen benachbarter Adliger.

Da sich alle adeligen Familien, die am Neckarabschnitt zwischen Sulz und Horb beheimatet
waren, durch Einzelentscheidungen gegenseitig beeinflußten und durch die Zugehörigkeit
zum »Viertel der Ritterschaft am Neckar« miteinander verbunden waren, sollen drei dieser
Nachbarn der Herren von Neuneck näher beschrieben werden.

1.1.1 Die Herren von Weitingen*

Die größte Bedeutung hatte diese Familie zu Ende des 14. Jahrhunderts und in den ersten
Jahrzehnten des nachfolgenden erreicht. Volz von Weitingen erwarb 1373 die Feste Wehrstein
mit Fischingen, Empfingen und Betra von Graf Rudolf zu Hohenberg als Pfandschaft. 1392
besaß Volz' Bruder Konrad die Herrschaft Haigerloch. Dieser Herr war sehr rührig: 1389
hatte er schon Ahldorf (Kreis Freudenstadt) erworben, 1391 erwarb Konrad von Graf
Friedrich von Zollern Stadt und Herrschaft Mühlheim a. D., unter anderem mit Beuron und
der Vogtei über das Kloster. Sein Nachfolger, wieder ein Volz von Weitingen, war eher ein
Verkäufer: 1400 überließ er die Pfandschaft über die Herrschaft Wehrstein dem Burkart von
Mansperg, der sie wiederum 1406 dem Herzog von Osterreich, Leopold, weitergab. Mansperg
war Gläubiger des Herzogs, der deswegen bereit war, die Herrschaft als Erblehen an Burkart
zurückzugeben. 1419 mußte dieser wiederum verkaufen. Interessanterweise war der Käufer
wieder einer von Weitingen; ein Konrad, der Wehrstein mit Empfingen, Betra und Fischingen
mit Hölzern, Wassern und Fischenzen um 5500 rh. Gulden erwarb. Konrad erhielt diese
Herrschaft dann auch als österreichisches Lehen. 1442 und 1444 wurde die Familie vom
österreichischen Hause erneut belehnt.

Wirtschaftliche Sicherheit und desolate Finanzverhältnisse wechselten sich einander ab.
Mitte des 15. Jahrhunderts waren die von Weitingen gleichfalls Herren der Herrschaft Stetten
bei Haigerloch, Bad Imnau, Mühringen und Isenburg bei Horb. Ebenso besaßen sie als Lehen
der Grafen von Sulz Altendießen und dazugehörige Güter. 1491 verkaufte Friedrich von
Weitingen vernünftigen Sinnes und zum besseren Nutzen seines Hauses das Sulzer Lehen an
Burkart von Ehingen9. Auch wurden Imnau 1516, die Herrschaft Hainburg 1542 veräußert.
Sie gingen an Graf Jos Niklas II. von Zollern. Die Herrschaft Wehrstein übernahm Jos Niklas
ebenfalls 1516, doch zunächst nur für kurze Zeit10.

Graf Jos Niklas II. verkaufte die Herrschaft Wehrstein 1528 an den Grafen Christoph von
Nellenburg-Tengen um 17000 Gulden. Dieser starb jedoch schon elf Jahre nach dem Erwerb
der Herrschaft. Graf Christoph hinterließ einen unmündigen Sohn, zu dessen Vormündern
Graf Jos Niklas von Zollern und Gottfried Werner von Zimmern bestellt wurden. Dieser
Nachkomme, Christoph Ludwig, veräußerte 1552 die wehrsteinische Herrschaft um nur

8 Fischinger Heimatbuch. Sulz 1972 S. 71-80, 96 f.

9 FAS Herrschaft Glatt 102,75.

10 Ein gewisser Ausgleich für den Verlust der Herrschaft Wehrstein bedeutete es für die von Weitingen,
daß Hans, ein Vetter der Brüder Wolf und Caspar von Bubenhofen, gleichzeitig auch deren Gläubiger,
1516 pfandweise Schloß und Ort Geislingen übernehmen konnten. Zuvor hatte sich das Rottweiler
Hofgericht in diesem Sinne ausgesprochen. Bis 1527 blieb diese Erwerbung bei den Weitingern. - Siehe
auch: Der Landkreis Balingen. Amtliche Kreisbeschreibung. Bd. 2. Balingen 1961. S. 384.

25


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0027