Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 30
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0032
Wolf gang Hermann

Für Missionen, die der Pfalzgraf im Auftrag des Kaisers in Brabant erfüllte, wählte
Friedrich II. Reinhart im Jahre 1508 zu seinem Begleiter aus48. 1512-1513 bekleidete er das
Amt eines Marschalls49 und Anführers der Reiterei des Pfalzgrafen. 1519 wurde Reinhart von
Neuneck erstmals als Hofmeister Friedrichs erwähnt50. Neben den Diensten für den Pfalzgrafen
Friedrich und dessen Haus wirkte der Neunecker im Hintergrund für die Versöhnung des
Hauses Habsburg mit dem kurpfälzischen Hause Wittelsbach51.

1521, im Jahr des Reichstages zu Worms, erfuhr Reinhart den Dank der Pfalzgrafen
Friedrich, Ottheinrich und Philipp, indem die beiden letzteren ihren Diener Reinhart nach
Jerusalem mitnahmen und ihm in der Grabeskirche zur Ritterwürde verhalfen52. Kaiser
KarlV. verlieh Reinhart noch vor seiner Abreise ins Heilige Land die Privilegien der
Hochgerichtsbarkeit und des Marktrechts53.

Die Erfahrungen Reinharts suchten die jungen Pfalzgrafen von Neuburg, Ottheinrich und
Philipp, zu nutzen, als sie diesen zu ihrem Pfleger und Hauptmann in Lauingen machten54;
der Kaiser schätzte den Ritter hoch ein, als er ihn zu den Zeiten der Türkengefahr in den
Kriegsrat nach Wien berief55. Im Bauernkrieg 1525 war Reinhart stark für seine Herren im
Ries engagiert56. Solange er von der heimatlichen Herrschaft Glatt abwesend war, ordnete der
Bruder Hans Oswald die Verwaltung. Diesem war auch der Abschluß von Rechtsgeschäften
überlassen57.

Das wichtigste, was Reinhart von Neuneck als Herrschaftsinhaber für Glatt unternahm,
waren Güterkäufe und die Erstellung eines Urbars vom Januar 1534 an. Jedoch sah sich
Reinhart so mit Pflichten beladen, daß er nicht zu Beginn der Befragungen anwesend sein
konnte58.

Die Eigentums- und Lehenverhältnisse in der Herrschaft Glatt - betreffend die Dörfer
Glatt, Dürrenmettstetten und Dettingen - gestalteten sich folgendermaßen:

48 FAS-Glatt 5,2 Eintrag Nr. 259 pag. 77r.

49 Ottmar (wie Anm. 4) S. 224.

50 Ebd. S. 225.

51 Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe in acht Bänden. Bd. 1. Bearb. von August Kluckhohn.
Göttingen 1893. S. 85 ff.

52 Ottmar (wie Anm. 4) S. 225.

53 StAS Ho 163 Urk. Nr. 51 vom 13.3.1521.

54 Ottmar (wie Anm. 4) S. 226.

55 Locher (wie Anm. 16) S. 210; ebd. Anm. 2.

56 Ebd. S. 202.

57 Hans Oswald von Neuneck schloß am 4.11.1520 einen Vertrag mit der Gemeinde, wonach die
Fronleistungen in Geld umgewandelt werden konnten. Ausgenommen war die Fron für den Schloßgraben
. - StAS Ho 163 Urk. Nr. 50.

58 Urbar der Herrschaft Neuneck-Glatt von 1534: FAS-Glatt 137,1. Blatt 1 für Glatt: uff linstag nechst
nach Marie Liechtmes tag... 1534 (3. Febr.); Blatt22 für Dettingen: uff Freytag nach trium Regum des
Fünfzehnhundert vier und treysigsten jars... (9. Januar).

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