Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 35
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0037
Die niederadelige Herrschaft Glatt

kinderlos 1597bzw. 1598. Ihr Erbteil wäre dann an Hans Caspar zurückgefallen. Susanna und ihr
Gatte Wilhelm Theodor Speth waren aber nicht gewillt, den Intentionen aus Reinharts Testament
nachzukommen, wonach das Eigentum an der Herrschaft Glatt beim Stamm und Namen von
Neuneck zu verbleiben habe. Hans Caspar war jedoch der Auffassung, daß diesen nur die
Nutzung an den überkommenen Gütern, nicht aber das Eigentumsrecht daran zustünde77.

Johanna, Witwe des Hans Georg, beschritt 1597 den Klageweg bei Kaiser Rudolf II.78. Von
ihr angeklagt wurde Hans Caspar, der sich jedoch mit allen Mitteln zur Wehr setzte. Er schritt zur
Gegenklage, die 1599 Hans Ulrich und Georg Dietrich Speth, den Enkeln der Johanna und
Söhnen des Wilhelm Theodor Speth und seiner Frau Susanna von Neuneck, durch Kaiser
Rudolf II. zugestellt wurde79. »Dieser Klage folgten langwierige Vermittlungsversuche und
einzelne Entscheidungen. Durch letztere wurde den Neuneckern der Blutbann und das Patronat
zuerkannt, aber der angestrittene Theil des Ungerichtshofes abgesprochen und der übrige Streit
unentschieden gelassen«80. Am 27. April erhielten Georg Dietrich Speth und sein Bruder Hans
Ulrich den Anteil ihrer Großmutter Johanna am Ungerichtshof unter Vorbehalt verliehen81.
Hans Caspars Protest beim württembergischen Amt folgte, außerdem wandte er sich an die
kaiserliche Kammer. Dort verzögerte sich der Rechtshandel bis zum Beginn des Dreißigjährigen
Krieges und ging in Wien während der Kriegsjahre nicht weiter. Nach 1648 wurde der Prozeß
wieder aufgenommen, zog sich aber 40 Jahre lang hin82.

Die Folgen des Rechtsstreits zeigten bald ihre Wirkung: Hans Caspar, der 1618 verstarb, lebte
in immer schwächer werdenden Wirtschaftsverhältnissen. Seine letzte Position als Obervogt zu
Horb erbrachte ihm 150 fl83. Daß er der Grafschaft Hohenberg und nicht mehr dem Herzogtum
Württemberg seine Dienste lieh, läßt sich mit konfessionellen Gründen erklären. Die Herren von
Neuneck waren nicht auf die Seite der Reformation getreten. Hans Caspar verkaufte im Jahre
1600 seinen Anteil an Dettingen den Herren von Wernau.

Durch den Sohn Alexander gewann das Geschlecht nochmals große Anerkennung. Er war ein
kaiserlicher Feldhauptmann im 30jährigen Krieg, starb aber bereits 1645, erst 47 Jahre alt. Es war
ihm aber möglich, sich in dieser schweren Zeit ein eindrucksvolles Grabmal wie sein Ahnherr
Reinhart in der Kirche zu Glatt zu schaffen. Sie gleichen sich in ihren demonstrativen Absichten:
zu zeigen, wie man sich im Leben sah, darzustellen, was ihnen etwas galt. Die Frömmigkeit war es
gewißlich nicht.

Alexanders jüngster Sohn, auch Hans Caspar, ist der letzte des Geschlechts. Er starb 1671.
Den stark belasteten Besitz vermachte er seiner Schwester Appolonia. Über sie gelangte die
Herrschaft an Johann Wilhelm von Elz, der Domdechant in Trier war. Von Elz war der
Bruder von Appolonias Mutter, also ihr Onkel. Die Erblasserin starb wenige Jahre nach ihrem
Vater, 1678.

Dieser Todesfall belebte den seit 1597 sich dahinschleppenden Prozeß, nur daß es keinen
Namen von Neuneck mehr gab. Aber nun gab es einen Erbstreit mit den Nachfolgern und
Erben der Speth, dem syrgensteinschen Adel von der Argen im Allgäu. Hans Jörg von Syrgen-
stein und seine Frau Elisabeth besaßen den Spethischen Anteil Glatts und wohnten seit 1650 in
dem von Hansjörg von Neuneck erbauten Schlößchen, das heute Pfarrhaus ist84. Aufgrund der
Bestimmungen konnte die Herrschaft nicht bei der Familie bleiben. Das Domstift Trier überließ
1680 die Herrschaft Glatt schließlich dem kurz zuvor geadelten Franz von Landsee.

77 Locher (wie Anm. 16) S. 264 Anm. 1.

78 Ebd. S. 263.

79 Ebd. S. 265.

80 Ebd. Anm. 2.

81 Ebd. S. 269.

82 Ebd. Anm. 2.

83 Ottmar (wie Anm. 4) S. 251.

84 Locher (wie Anm. 16) S. 289 Anm. 2. - Güterstreitigkeiten wurden u. a. am Flurstück »auf Beuren«
1655 deutlich. Siehe Abb. 8, S.48.

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