Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 37
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0039
Die niederadelige Herrschaft Glatt

Kloster Reichenbach die restlichen 6 % besaßen. Einzelheiten zur Grundherrschaft in diesem
Dorf sollen im Teil 2 dargestellt werden.

Die Gerichtsherrschaft war 1503 unter Hans d.Ä. und dem Kloster Alpirsbach aufgeteilt.
Die Grenze durch das Dorf wurde durch einen Stein außen an der Mitte der Kirchenwand
markiert. Das untere Dorf fiel. Neuneck zu. Die Frevelgelder waren den Herrschaften sehr
wichtig. Auf der Gassen fielen sie Neuneck und Alpirsbach zu. Solange der Frevel in den
Häusern geschah, wurde die Strafe dem jeweiligen Herrn des Ortsteils bezahlt. Die Quellen, aus
denen wir dies schöpfen können, sind die neuneckischen Zinsbücher und Urbare.

Die Quelle, welche uns schon für den Besitz des Priorats Reichenbach Auskunft gab, verriet
auch die Namen des Schultheißen und der Richter für das Jahr 1497. Die Angaben sind nicht klar
auf eine Ortshälfte zu beziehen, wo doch auch bloß zwei Richter genannt werden. Der
Schultheiß, wohl für das ganze Dorf, hieß Claus Wolfstirn, die Richter waren Hans Wolfstirn
und Oswald Marquart; erstere die Inhaber des geteilten Clinger-Gutes. Der Richter Oswald
Marquart wurde von Hans d.Ä. in seinem Zinsbuch als ein Zinspflichtiger vermerkt, lediglich
für einen Garten. Dieser Oswald unterstand jedoch nicht der neuneckischen Gerichtsbarkeit.
Außerdem haben 1503 ein Klaus und Thoman Wolfstirn eine Wiese zusammen, für die sie 1 Sch
Vesen schuldig waren. Vögte gab es in Dürrenmettstetten zwei: Unter Hans dem Älteren hieß er
Jakob Koler und unter Reinhan von Neuneck ebenso. Der Vogt der alpirsbachischen Hälfte
hieß 1538 nach Auskunft des Zinsbuches im Hauptstaatsarchiv Hans Stahel90b.

Wie hilflos die Einwohner des Dorfes waren, zeigt uns das folgende Beispiel. Der
Schultheiß hatte sich in den Gemeindeangelegenheiten an beide Vögte zu wenden, wenn es um
Bauholz, Brennholz oder auch die Mast der Schweine ging. Die Gemeinde hatte für keinen der
beiden Ortsteile ein Verfügungsrecht, was die Wälder betraf. Diese unterstanden der gemeinsamen
Aufsicht von Ritter- und Klosterherrschaft. Die Wälder und Hölzer von Dürrenmettstetten
trugen die Bezeichnungen Bann, Hard, Espach90' und Nacks. 1482 hatte Hans d. Ä. mit
dem Kloster einen Vertrag über die Aufsicht in den Wäldern abgeschlossen. Sollte ein
Untertan Holz benötigen, mußte er die Genehmigung beider Vogtherren einholen. Tat der
Hörige das nicht, und wurde er vor Gericht gestellt, mußte er 3lb Pfennige in Tübinger
Währung bezahlen. Geschah der unerlaubte Holzeinschlag in den drei erstgenannten Waldstücken
, so wurde die Strafe zu gleichen Teilen an den Herrn von Glatt, an das Kloster und an
die Gemeinde bezahlt. Wurde der Holzfrevel im Holz Nacks ausgeübt, fielen die drei Pfund
zu gleichen Anteilen dem Ritter und dem Kloster zu91.

2.2 Das Dorf Mühlheim am Bach und der Wechsel seiner Grundherren

Die Orte Mühlheim und Holzhausen gehörten ursprünglich zur Ortsherrschaft der
Grafen von Sulz, waren aber 1304 bei den Herren von Geroldseck. Diesen Besitz gab Konrad
von Geroldseck seiner Tochter Margarethe, die Bruno von Lupfen geheiratet hatte, zur
Aussteuer92.

Das Kloster Alpirsbach besaß in Mühlheim Höfe und Grund, worüber die Neuneck zu
90b HStASt H 102/2. Bd. 97. Pag.33r.

90c Johann Adam Kraus: Kulturgeschichtliche Lesefrüchte. In: HH20 (1970) S.45f.: »Espan (irrig
Eschbach) o.ä. finden sich als Flurnamen von Weideplätzen in Dorf nähe. Da das Anfangs-E lang ist, muß
das mit >ewa<-Gesetz zusammenhängen. Das vielbesprochene Rätsel hat erst Josef Schnetz gelöst:
>Spannen< nannte man das leichte Fesseln des Weidviehs an den Vorderbeinen (bzw. Hals und Fuß), um
das Fortlaufen zu verhindern (Fleckenbuch Salmendingen 1530). Der oder das Espan ist der rechtmäßige
gemeindliche Weideplatz, besonders für Zugtiere (J. Schnetz, Flurnamenkunde 1952, S.66).«

91 Im Zinsbuch von 1503, StAS Ho 163 Akten Nr. 250 - beschrieben unter der Ortsdarstellung von
Dürrenmettstetten.

92 Bühler (wie Anm. 96) S. 99, 103.

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