Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 40
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0042
Wolfgang Hermann

Christian Plocher, Hans Dietsche, Bastion Hofer, Benedikt Buckenmayer, Andris Ackermann
und Michael Ruoff, der Schneider. Neben ihnen siegelten Hans Mager, der Schultheiß von
Sulz, Jörg Klenck, der Vogt zu Heiligenzimmern, und Herr Riekher, Diakon zu Mühlheim.

2.3 Der Zehnte aus dem Ungerichtshof - eine der Hauptgrundlagen
des neuneckischen einkommens

Neben anderen Zehnteinnahmen der Herren von Neuneck hatte der Zehnte aus dem
Ungerichtshof eine lange Geschichte. Im Urbar von 1534 wird er auf den Blättern 43r-48v
ausführlich beschrieben. Dieser Großzehnt fiel zu Beginn des 16. Jahrhunderts an die verschiedenen
Zweige des Neunecker Adels und den mit ihnen verwandten bzw. verschwägerten
Herren von Ehingen. Gleichzeitzig bot er ein gutes Beispiel dafür, wie eine ursprünglich für
die Geistlichkeit bestimmte Naturalabgabe in weltliche Hände geriet.

Uber die Herkunft dieses Großzehnten, der ja von den Halmfrüchten erhoben wurde,
über die Teilung der Berechtigungen wird man durch die Regestensammlung Lochers in den
Grundzügen informiert. Man erfährt, wie ein einheitliches Zehntgebiet zerfiel, und die Rechte
an diesem Großzehnt auf verschiedene Herren verteilt wurden. Diese Entwicklung vollzog
sich im Verlauf von ca. 550 Jahren. 13 Dörfer vor dem Wald waren durch dieses Zehntrecht
zuerst an das Kloster Stein am Rhein, später an das Kloster Alpirsbach und das Haus
Württemberg gebunden. Nicht von ungefähr gab der Bauernführer Thoman Mayer seinem
Haufen den Beinamen vor dem (Schwarz) \vWd, in welchen er alle Bauern im Umfeld des
Klosters Alpirsbach einbezog.

Die gemeinsame Wurzel fand sich in einer Schenkung, die Kaiser Heinrich II. zwischen
1005 und 1007 dem Kloster Stein gemacht hatte105. Die Besitzungen, an welche das Zehntrecht
gebunden war, bezogen sich auf die Orte Schopfloch, Grünmettstetten, Dießen, Dettlingen,
Bittelbronn, Leinstetten, Glatten, Wittendorf, Geroldsweiler, Lombach, Dietersweiler, Böf-
fingen und Dürrenmettstetten. Zentral lag ein Hof bei Oberiflingen, mit dem der Einzug des
Zehnten verbunden war. Nach einem früheren Besitzer nannte man ihn Ungerichtshof. Am
4. November 1245 verlieh Abt Heinrich vom Kloster Stein diesen Hof mit den Zehntrechten
an Volmar von Neuneck106. Die jährlich zu zahlende Gült betrug dabei 20 Mit Korn, 20 Mit
Roggen, 36 Mit Haber, 90 ßh, 6lb Wachs und 4 Herbergen107. 1337 wurde der Hof mit (den)
Zehntrechten von Abt Friedrich an Volz von Neuneck (der Spiser, Linie Neuneck V/33) und
an Johann zu Glatt verliehen und faktisch geteilt108. Eine Verkaufsbewilligung des Abtes von
Stein aus dem Jahre 1402 schien dies zu bestätigen, als Burkart von Neuneck (VI/53) an seine
Verwandten Heinrich und Hans von Neuneck-Glatt (A - VII/73 und VII/74) und an den um
eine Generation jüngeren Wildhans von Neuneck-Glatt (B - VIII/120)109 ein Viertel des
Ungerichtshofes mit dem zugehörigen Zehntanteil zu Böffingen, Dürrenmettstetten, Wittendorf
und Lombach verkaufte110 bzw. verpfändete111.

1403 erfolgte der Tausch der Kirche von Oberiflingen und der Lehenshoheit über den
Ungerichtshof und den damit verbundenen Zehntrechten gegen die Kirche zu Huchlingen.
Abt Konrad von Stein wies die Inhaber des Ungerichtshofes an, das Kloster Alpirsbach um
einen erneuten Lehensempfang zu ersuchen112.

105 Locher (wie Anm. 16) S. 7 Anm. 2.

106 Ebd. S. 8 Anm. 5.

107 1299 Nov. 6. Ein Viertel der Gült ging an den Bischof von Konstanz; Locher (wie Anm. 16) S. 15.

108 1337 Mai 5; Locher (wie Anm. 16) S.27; Ottmar (wie Anm. 4) S. 168.

109 Er ist 1392 noch unmündig; Locher (wie Anm. 16) S.69.

110 1402 Okt. 17; Locher (wie Anm. 16) S. 77.

111 Locher (wie Anm. 16) S.85.

112 1403 März 24; Locher (wie Anm. 16) S. 78.

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