Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 52
(PDF, 60 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0054
Wolfgang Hermann

und gleichzeitig die Gemeinde gegenüber der Herrschaft zu repräsentieren, dabei die Belange
des Dorfes vertretend.

1503 war Conrat Bener Schultheiß142. Kraus nennt ihn noch für das Jahr 1515 als einen
Zinsmann von Reinhart143. »Politisch« stammte Bener aus der »Verkaufsmasse« des finanziell
geschwächten Hans von Vörbach, dem Sohn von Konrad zu Glatt. Dieser war der Bruder von
Hans d.A. Für 1515 nennt Kraus144 einen »Hans, Schultheiß«. 1534 war Matheis Traub in
diesem Amt. Er war Bäcker, trat aber in Reinharts Urbar nicht als eigenständiger Grundbesitzer
, sondern nur als Anstößer auf. Er war mit dem Großbauern Hans Autmann verschwägert
und 1549 immer noch Schultheiß145. Obwohl Traub während des Bauernaufstandes in Glatt
zusammen mit Wolf von Bubenhofen in Reinharts Abwesenheit aufrührerisch auftrat146,
wurde oder blieb er Schultheiß. Der Name »Traub« könnte nach Kraus von einem Wirtshausnamen
stammen, wie Stern, Mohr, Bär, Hirsch usw.147. Für diese Zeit wird in Glatt jedoch
keine Gaststube unter diesem Namen bezeugt. Die Existenz einer Wirtschaft ist jedoch nicht
auszuschließen148.

Nach Traub wurde Ludwig Langiar Schultheiß149. Er war es noch 1565, als er in einer
Urfehdeangelegenheit als Zeuge auftrat150. Am Beispiel dieses Schultheißen erfahren wir auch
etwas über seine Aufgaben, und dieser Amtsträger erweist sich als verlängerter Arm des
Grundherrn: 1550 bezeugte er den Weiterverkauf des ehemaligen Autmannschen Hofes, der
1544 an Veit Haller gekommen war. Haller veräußerte den Hof an Wolf Greinig151.

Der Aufgabenbereich der Schultheißen von Glatt erschöpfte sich aber nicht darin, Gehilfe
der Herrschaft zu sein, sondern auch als Verantwortliche für das bäuerliche Leben Signale zu
setzen. Sie standen den Gemeindeversammlungen vor, wo sie bei eventueller Anwesenheit
eines herrschaftlichen Vogts die Wünsche, Anordnungen oder Befehle der adeligen Herren
vortrugen. Die Schultheißen konnten die Gemeinde nicht nach eigenem Gutdünken einberufen
, sie benötigten dafür das Einverständnis des herrschaftlichen Vogtes oder Amtmannes152.

In den Versammlungen wurden die Bedürfnisse der Gemeinde festgehalten: die Unterhaltung
von Weg und Steg, die Abfolge der bäuerlichen Arbeit, die Anschaffung von Zuchttieren,
die Erneuerung der dörflichen Zäune, den Brunnenbau und alle in diesen Zusammenhängen
notwendigen Arbeiten. Man regelte die Umlagen, das heißt die »Anlag«, um den Zuchtstier
anzuschaffen oder größere Aufgaben zu finanzieren. Bräuche und Traditionen, für die Geld
aufzuwenden war, kamen sicherlich auch hin und wieder zur Sprache153.

Die Leitung des Dorfes erfolgte in Absprache von Herr, Schultheiß und Heimbürge.
Letzterer oder häufig deren zwei sind die Gemeinderechner, wie man heute sagen würde. Von
ihnen wurde die korrekte Führung des Gemeindevermögens erwartet154. Durch einen glückli-

142 StAS Ho 163 Akten Nr. 250: Zinsbuch von 1503, gefertigt von verschiedenen Händen. Ein Datum
für den Beginn der Bestandsaufnahme von Gütern, Rechten und Zinsen wird darin nicht genannt.

143 Kraus (wie Anm. 69) S. 89 f.

144 Ebd.

145 FAS-Glatt 75,389. Matheis Traub verkaufte 1544 mit seinem Sohn Hans Haus und Hof des Hans
Autmann an Veit Haller um 259 fl. Ein Bruder Hans Traub wohnte in Sulz. - FAS-Glatt 75,387, Locher
(wie Anm. 16) S.220.

146 Johann Ottmar: Der Bauernaufstand von 1525 zwischen Nordschwarzwald und oberem Neckar.
In: Glatter Schriften 2 (1975) S.37.

147 Johann Adam Kraus: Zur Deutung von Familien- und Übernamen. In: HH32 (1982) S. 29.

148 Urbar von 1534 (wie Anm. 58) pag. 7v - ein Gleiches für Badestube und Schmiede.

149 Der Müller und Nachfolger von Simon Schwend gab damit ein Beispiel, daß dieser Berufsstand nicht
in jedem Fall mit unehrenhaften Personen besetzt war.

150 Wie Anm. 148 pag. 88. Nachtrag von späterer Hand.

151 FAS-Glatt 75,387 (mit Beilage über die Abzahlung der Kaufsumme für den Hof).

152 Siehe bei den Vorkommnissen um Conrad Ritter 1525, S. 56.

153 Siehe unten.

154 Hermann Fischer: Schwäbisches Wörterbuch. Bd. 3. Tübingen 1911. Sp. 1365.

52


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0054