Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 56
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0058
Wolfgang Hermann

Leider teilt nun die Abrechnung der Verantwortlichen nicht mit, in welcher Weise der
Hirte besoldet wurde, denn innerhalb der Ausgaben tauchen keine Entlohnungen für den
Hirten auf. So wäre denkbar, daß die Gemeinde das Geld behielt, den Hirten jedoch in
Naturalien entlohnte.

Die Gemeindeversammlung besetzte gewöhnlich ein Kollegium, das vielfältige Aufgaben
innerhalb des Zwing- und Bannbereichs wahrnahm. Es waren erfahrene Leute, die als Richter
oder Urteiler im Dorfgericht tätig waren. Sie trugen als solche für die Sicherheit der Feld- und
Gemarkungsgrenzen Verantwortung; für die Überwachung der feuerpolizeilichen Bestimmungen
und für die Kontrolle des rechten Gebrauchs der Hohlmaße waren sie zuständig.

Zu diesen gehörten 1534, entnommen der Publicatio und dem Nachwort des Urbars,
folgende Männer: Linhart Cammerer, welcher zur bäuerlichen Oberschicht zählte, Hans
Autmann, ein Bauer mit 48 Jauchert, Theis Müller, vielleicht ein Seiler, Ludwig Steiger, Jakob
Kern und Hans Braun. Richter war auch Gallus Napf. Das Urbar Reinharts wurde unter
Hinzuziehung dieser Richter erstellt, und damit leisteten sie eine Hilfe bei der Verwaltung,
aber sie bewiesen damit auch, daß Herren und Gemeinde zusammen die Maßstäbe des Rechts
setzten. Ob allerdings verhandelt wurde, bleibt dahingestellt.

Für diesen Vorgang wurden noch drei andere angesehene Männer hinzugezogen - und
nicht nur in Glatt, sondern auch in den übrigen Orten, in denen die Neunecker Herrschaft
ausübten172. Entweder konnten sie von ihrem Alter her die Tradition bezeugen, oder sie
kannten sich sonst im Recht aus: Zuerst Conrat Ritter. Er gehörte ebenfalls zu der bäuerlichen
Oberschicht173. 1503 führte er den Eberhartin-Hof, der schon 1412 bezeugt wird174. Conrat
Ritter muß 1525 große Autorität besessen haben, denn er rief damals die Gemeinde zusammen
, um über die Ereignisse und Hintergründe des Aufstandes zu sprechen. Infolgedessen
wurde er vor die Herrschaft gerufen, nachdem der Aufstand zusammengebrochen war. Der
mutige Bauer mußte seine Mitschuld bekennen und Urfehde schwören175. Simon Schwend,
Müller und weiterer Beteiligter am Aufstand von 1525, erschien bei der Urbarerstellung. Er
hatte sich für die bäuerliche Rechtsauffassung eingesetzt und litt hernach unter der Bestrafung
durch die Herrschaft176. Es ist anzunehmen, daß die Dorfgenossenschaft mit diesen Männern
verbunden blieb und sie als Vertreter ihrer Rechtsauffassung vor der Herrschaft auftreten
lassen wollte. Als ein weiterer Zeuge wurde Marx Pf äff bestimmt, von dem aber 1534 nicht viel
bekannt ist. Mit dem Richter Jakob Kern hielt er nur ein keines Gut177. Im Zinsbuch von 1503
fanden beide keine Erwähnung, denn das Gut, auf dem beide saßen, befand sich damals noch
unter der Grundherrschaft des Hans von Ehingen. Pfaff und Kern müssen als Kleinbauern
angesehen werden, denn ihr Besitz umfaßte gerade 8V2 Jauchert Äcker und etwas Gehölz.
Dazu kamen zwei Weinberge. Beider Frauen waren Reinhart von Neuneck leibeigen178.

172 Ebd., Vorwort zu Dürrenmettstetten, pag. 164r. Von der Gemeinde Jakob Koler, Vogt; Matth.
Hochdorfer; Stefan Kaiser, Richter.

173 Ein Verwandter wohl, Jörg Ritter hatte 1503 einen Hof von beachtlicher Größe, der allein auf dem
Priorberg 18 J Acker zählte.

174 Locher (wie Anm. 16) S. 88.

175 FAS-Glatt 166,26. - Conrat Ritter bekannte darin: ...daß ich in jetzt kurz verschienen Bäurischen
uffrum hab ohn wissen und willen des Amptmanns zu Glatt lassen samlen ain Gemaind unnd etlich Red
gehalten... unnd meinem herrn geschütz Büchsen unnd anderes hinweg gefiert, Durch mich in der
uffrurigen pflicht unnd ayd gegeben unnd mitgezogen des mir nit gezimpt hat...

176 Ebd. - Johann Ottmar: Der Bauernaufstand von 1525 zwischen Nordschwarzwald und oberem
Neckar (Glatter Schriften 2) Sulz 1982. S. 54 - Simon Schwend bekennt: ... daß ich Unangesehen meiner
Verpflicht unnd ayd damit ich den edlen... Herrn Renhart von Neuneck Wildhansen Vogt zu durlach
Hans Oschwaiden Obervogt... verwannt, den uffririgen Bawem Anhengig gewesen bin unnd bevolhen
der gemelten meiner Herrn unnd Junkherrn fruchten zu Glatt im schloss auszumessen, des dann mir nit
gezimpt...

177 Wie Anm. 58 pag. 143r.

178 Ebd. pag. 142v und 143r.

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