Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 58
(PDF, 60 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0060
Wolfgang Hermann

diesem Handel der Frevel, der den Umgänger berührt«. Und dieser Frevel könnte die
»Gewaltsame« sein, mit der sich Fischer an dem Umgänger Hans Grupper vergangen
hatte183.

Einer oder der einzige Waldschütz war Hans Braun184.

3.1.3 Allmenden als Objekte herrschaftlicher und häuerlicher Politik

Der Dorfkern war der Wohnbereich. Dazu gehörten die bäuerlichen Hofstätten mit
ihren Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Oft lagen sie mehr oder weniger planlos in einem
Netz von Gassen und Wegen beieinander. In unmittelbarer Nähe der Hofstätten befand sich
das eingezäunte Gartenland, das von der bäuerlichen Familie individuell bewirtschaftet
wurde. Die Wiesen umgaben oft das Haufendorf und waren nur einige Wegminuten vom
Kern entfernt. Näher am Dorf lagen die Wiesen, die von allen Bauern gemeinsam genutzt
wurden: die Auchtwiese oder -weide, auf der die Kühe nachts bleiben konnten185, auch
Wiesen in der Nähe von Wasserläufen, wo die Gänse ihre Weide hatten. Im weiteren Ring
um das Dorf befand sich die Ackerflur. Der äußerste Bereich des Haufendorfs wurde vom
Weide- und Waldbezirk gebildet. Dieser stieß an die Grenzlinie, die vom »Zwing und
Bannrecht« des Grundherrn vorgegeben war bzw. angestrebt wurde.

Zu den meisten Dörfern gehörten Weideflächen, die als Allmenden bezeichnet wurden.
Hierbei konnte es sich um ein Grundstück handeln, das der Gemeinde eigentümlich gehörte,
oder dessen Nutzungsrecht die Dorfgenossenschaft gegen eine jährliche Zinsleistung vom
Grundherrn erworben hatte. Die Allmendeflächen galten u.a. als ein Restbestand großer
Landreserven, die einstmals am Rande der Markung lagen. Indem diese gemeinsam genutzten
Weideländer in Ackerflächen umgewandelt worden waren, verringerte sich auch die allen
Dorfgenossen offene Wirtschaftszone186. Weiter konnte es auch vorkommen, daß eine
Gemeinde Land kaufte, und zwar in solchen Fällen, wenn eine benachbarte Siedlung oder
Gemeinde zur Wüstung wurde187. Eine Allmendwiese zu Glatt, die gegen Zinsleistungen an
Hans von Neuneck von der Dorfgenossenschaft genutzt wurde, ist die schon genannte
Auchtweide. In seinem Zinsbuch von 1503 vermerkte Hans von Neuneck drei Gulden an
jährlichem Zins, lut aines brieffs aus der Allmand genannt der Ucht werd. Ob die Leistung an
ihn ging, ist unbestimmt, denn Reinharts Urbar vermerkt auf Pagina 151 im Zusammenhang
mit Klaus Schwend, daß er, der Ritter, diese Allmende dem Hans von Dettingen abgekauft
habe. Die Gemeinde ihrerseits hatte in einem nichtbenannten Jahr die Zinsen abgelöst. Die
Notiz des Hans von Neuneck wurde in seinem Zinsbuch daraufhin gestrichen. Über den
ursprünglichen Umfang dieser Allmend-Weide wissen wir nicht genau Bescheid. Als im
Hochmittelalter die Bevölkerung erheblich anwuchs, wurden die Kulturflächen ausgedehnt
und der Ackerbau intensiviert. Diese »Vergetreidung«188 erfolgte auf Kosten der Viehhaltung.
Die dörflichen Weiden erfuhren eine Verkleinerung. Möglicherweise wurde davon auch die
Aucht-Weide betroffen, wie an folgenden Textstellen des Urbars von 1534 gefolgert werden
darf:

Heinrich von Neuneck gibt jährlich auf Martini 3 Vtl Roggen aus einer Wiese am

183 St AS Ho 163 Urk. Nr. 39 von 1502 Dez. 1.

184 Mitteilung von Herrn f Otto Hellstern, Altbürgermeister von Glatt. Wann Hans Braun dieses Amt
übernahm, ist nicht bekannt. Am 16. Okt. 1549 wurde er von Reinhart und Hans Oswald von Neuneck
zum herrschaftlichen Holzwart bestellt, nachdem die Gemeinde Dettingen unbefugterweise beim Burgstall
Altneuneck Holz geschlagen hatte. - Locher (wie Anm. 16) S. 223 f.

185 Fischer (wie Anm. 162) Sp. 355.

186 Hans Jänichen: Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte des schwäbischen Dorfes (Veröffentlichungen
der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg. Reihe B). Stuttgart 1970. S.200.

187 Ebd. S.201.

188 Rösener (wie Anm. 121) S. 62.

58


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0060