Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 82
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Wolfgang Hermann

und 1543, nachdem er vielleicht alt und gebrechlich geworden war. Die Mutter war 1543
wieder verheiratet. Ihr neuer Mann war Konrad Müller297.

Wilhelm Wannenmacher erfuhr die gleichen Auflagen wie schon die Jahre zuvor. Seine
Bewegungsfreiheit erfuhr die gleichen Beschränkungen: ohne Genehmigung der Herrschaft
durfte er weder sein Gut verändern noch außer Landes ziehen. Wieder bürgten die uns
bekannten Personen. Sie alle galten als Vater, Vettern, Schwäger und Freunde. Die Summe,
mit der sie sich verbürgten, betrug wiederum 100 Gulden. Die Pfändung ihres Hab und Gut
wurde im Falle der Nichtbezahlung angedroht. Um die Wirksamkeit des gerichtlichen
Verfahrens zu erhöhen, fand das Verfahren unter Teilnahme des Notars und Stadtschreibers
zu Sulz, Franz Schweigkher, statt. Dieser trug die Verpflichtungen der Urfehde vor und nahm
Wannenmacher das Versprechen ab, alles einzuhalten. Ihr Siegel gaben Hans von Dettingen
und Bastian Mager, Pfleger zu Sulz.

Es scheint, daß Wilhelm Wannenmacher 1541 letztmals straffällig geworden war. Der
Eintrag298 im Repertorium des 16. Jahrhunderts weiß davon zu berichten, daß er am Samstag
nach dem Aposteltag Peter und Paul (29. Juni), also am 2. Juli 1541, den Bruch von sechs
vorausgegangenen Urfehden vor dem Gericht zu Dettingen eingestand. Der »Brief«, auf den
sich die Eintragung stützte, hat sich nicht gefunden, weshalb nichts über den Ausgang des
Verfahrens gesagt werden kann. Jedoch scheint sich auf Seiten der Herrschaft ein Gesinnungswandel
durchgesetzt zu haben: Man wollte Wannenmacher nicht mehr um jeden Preis im
Lande halten.

Am 5.Juli 1543 war es soweit: Reinhart und Hans Oswald von Neuneck erhielten ein
Gesuch Wilhelm Wannenmachers und seiner Bürgen, in dem darum gebeten wurde, daß
ersterer am Kriegszug Kaiser Karls teilnehmen durfte299. Offensichtlich bedurften beide
Herren keiner Bedenkzeit, denn Ersuchen und Genehmigung auf Urlaub erfolgte auff heut
dato. Locher ist der Meinung, daß der Dettinger als Knecht des Hans Christoph von Neuneck
mit nach Spanien zog300. Doch so stark war der Einfluß Reinharts und seines Bruders, daß sie
Bedingungen für den Urlaub aussprachen: Nur dem Kaiser durfte er dienen und sunst kain
anderm Kriegsherrn..., und in sonderhait dem König vonn Frannkreich, auch dem Hertzog
von Cleff (Kleve), nit zu dienen...

Diese Urkunde beweist, daß auch die großen Ereignisse der europäischen Geschichte ihre
Schatten in einen entfernten Winkel des Reiches warfen. Franz L, König von Frankreich, hatte
sich 1542 zum vierten Krieg gegen den Kaiser entschlossen und sich dazu mit dem türkischen
Sultan, dem Papst und Herzog Wilhelm V. von Cleve verbündet. Der Herzog stand seit 1541
im Streit zwischen dem Kaiser und den Reichsständen wegen der Erbfolge um Geldern. 1543
warf der kaiserliche Feldherr Gonzaga den Herzog nieder, und im Vertrag von Venlo wurde
Geldern mit den Niederlanden vereinigt. Danach wandte sich KarlV. mit 40000 Mann im
Bunde mit England gegen Frankreich und bedrohte Paris im Jahre 1544. Es ereignete sich
keine Schlacht, jedoch kam es am 18. September 1544 zum Frieden von Crepy in der Nähe von
Laon. Dieser Friedensvertrag stellte den Zustand von 1538 wieder her und verpflichtete den
französischen König zur Waffenhilfe301.

Ob Wannenmacher und Christoph von Neuneck an diesen Kriegszügen teilnahmen
wissen wir nicht, auch nicht, ob Wilhelm Wannenmacher zurückkehrte. Am 9. Juli 1543

297 Wilhelm Wannenmacher hatte von Hans von Dettingen ein Fischwasser im Neckar zu Lehen.
Wilhelm Wannenmacher beauftragte seinen Stiefvater Konrad Müller und die Mutter, den Streit mit dem
Junker beizulegen. - StAS Ho 163 Urk. Nr. 95.

298 FAS-Glatt 5,2, Eintrag Nr. 298 pag. 88v.

299 FAS-Glatt 115,14.

300 Locher (wie Anm. 16) S.218, S.219 Anm.l.

301 Taddey (wie Anm. 230) S. 218,419, 643. Wannenmacher ist 1571 oder zuvor verstorben; er hinterließ
eine Tochter namens Katharina, die mit Hans Schimel, einem Sattler zu Horb, verheiratet war, s. StAS
Ho 163 Urk. Nr. 117.

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