Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 103
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0105
Die niederadelige Herrschaft Glatt

- In der Heuernte: für den Mann zwei Batzen, für die Frau 1 ß pro Tag

- Im Öhmd: für den Mann drei Schilling, für die Frau 1 ß pro Tag

- Beim Dreschen (25. Juli bis 29. September): für den Mann einen Batzen, doch in den
nachfolgenden Tagen nicht mehr als einen Schilling.

- Holz schlagen: Für den Klafter Holz sollten zur Speise und Lohn drei Schilling bezahlt
werden. Sollte es vorkommen, daß man den Fronarbeitern aus der herrschaftlichen Küche
ein Essen reichte, wurde das Frongeld auf neun Pfennig ermäßigt.

- In den Weinbergen: Hier sollten die Untertanen Verpflegung erhalten, zusätzlich einen
halben Schilling pro Tag. Vom 1. August an sollten es drei Schillinge sein.

- Gemeine Arbeiten341: Galten von Martini (11. November) bis Peterstag (1. August). Da
sollte ein Mann neun Pfennig erhalten (über Winter, Frühjahr und Sommer). Vom 1.
August bis 11. November wurde ihm ein Batzen versprochen.

Der nun oben mitgeteilte, ins einzelne gehende Tarif war also nur dann gültig, wenn die
Fronarbeit aus Witterungsgründen oder wegen reicheren Erträgen mehr Zeit erforderte. In der
Urkunde Nr. 127 heißt es: Wenn jemand dem Junker außerhalb der Fron etwas arbeitet, erhält
er Lohn nach mitgeteilter Übersicht für Korn-, Haberernte, Heuen, Ohmden, Dreschen,
Holzhauen und Arbeit in den Weinbergen. Die angesprochene Übersicht liegt in der Urkunde
Nr. 127a vor.

Dieser Vergleich wurde erst auf Vermittlung hin erzielt. Geistliche und weitere weltliche
Autoritäten mußten ihren Einfluß aufbieten: Der Pfarrer des Ortes, Jakob Berner; weiter der
Schultheiß von Horb, Jakob Schweickhart und der wernauische Schreiber von Dießen.
Letzterer führte wohl das Protokoll. Die Vermittlung durch diese drei Personen hatte der
Junker wohl annehmen müssen, da er auf die Fronarbeiter angewiesen war und ein Risiko
nicht auf sich nehmen konnte. Gleichfalls wünschte die adelige Nachbarschaft keine Unruhen
in Dettingen, da ein Übergreifen des bäuerlichen Unmuts nur größere Probleme und Kosten
mit sich gebracht hätte.

5. Kapitel: DIE GEWERBETREIBENDEN UND IHR VERHÄLTNIS
ZUR HERRSCHAFT

Zu Ende des Spätmittelalters findet man in den Dörfern in der Regel einen Schmied, einen
Zimmermann, einen Schreiner, einen Schneider und manchmal einen Bäcker als Gewerbetreibende
. Am Mittelpunktsort einer Herrschaft gab es häufig eine Badestube und eine Mahlmühle
. Zuweilen fand sich in waldreichen Landschaften eine Sägemühle. Wirtschaften wurden
auch als Täferstuben bezeichnet, und es gab sie vor allem an Marktorten.

In vielen Fällen lassen sich diese Handwerker nur durch ihre Beinamen identifizieren. So
heißt es im Zinsbuch der Herrschaft Dießen von 1529342 Päulin, der Schreiner und Konrad
Keck, genannt Zimmermann^1. Die meisten dieser Handwerker betrieben aber nebenbei eine
kleine Landwirtschaft, die mit Abgaben belastet war. Zu den bedeutenderen Gewerben
zählten aber der Bader, der Wirt und die Müller. In der Regel fanden sie ihre Existenz in
diesem Beruf. Gleichzeitig erzielten sie die höchsten Umsätze. Von ihnen waren die Bader
wegen der hohen Unkosten, genannt sei der Holzverbrauch und die Löhne für das Personal,
nie reich geworden344. Seit dem Beginn des 16.Jahrhunderts trachteten die Grundherrn
danach, diese drei Hauptgewerbe unter ihre Kontrolle zu bringen und die Betriebe einer
»Bevormundungswirtschaft« zu unterwerfen. Reinhart von Neuneck drückte dies in seinem

341 Vielleicht Ställe und Pferde und Karren säubern. Die unterschiedliche Entlohnung dürfte mit dem
jahreszeitlichen Arbeitsablauf in Verbindung stehen.

342 FAS-Glatt 75,4.

343 Urbar von 1534 (wie Anm. 58) pag. 4v-6r.

344 Walter (wie Anm. 124) S. 74.

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