Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 105
(PDF, 60 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0107
Die niederadelige Herrschaft Glatt

Die früheste Nachricht, welche die Existenz einer Mahlmühle zu Glatt belegt, stammt aus
dem Jahr 1443. Am 9. Mai oder einige Tage zuvor verkaufte Caspar von Neuneck mit dem
Einverständnis seiner Schwester Agnes eine Reihe von Einkünften an Wildhans von Neuneck.
Darunter fielen 30 Schillingheller aus der Mühle347. Caspar von Neuneck zählte zur Linie A,
der Käufer zur jüngeren Linie B. Rechte und Ansprüche an die Mühle waren während des
15. Jahrhunderts auf mehrere Familien verteilt. Unter dem Datum des 21. Oktober 1457 haben
wir einen Vergleich, welchen verschiedene Neunecker Herren geschlossen hatten, vorliegen.
Leider haben wir darüber nur ein Regest zur Verfügung, das folgenden Wortlaut hat: Ist ein
Vertrag über die Mühle zu Glatt, steht am Dato, der geben ist am Freytag der Elftausend
Mägdetag, in dem Jahr als man zählt nach der gehurt Christi... Tausend Vier hundert fünffzig
und Siben JahrMS. Da die Urkunde selbst nicht auffindbar ist, können die Teilhaber nur
erschlossen werden.

An einer anderen Stelle liest man in dem alten Repertorium: Item, ein eingebunden
Registerlin der Puncten und Artickul, deren sich die Vogtsherren Zu Glatt von wegen der
Mülin vergleichen1*9. Leider ist ein Datum nicht vermerkt350.

Aus den überlieferten Quellen kann man annehmen, daß von den Linien A und B je zwei
Familien an der Mühle partizipierten. Die Linie A hatte sich durch Heinrich (VII/773/61) und
dessen Bruder (Zahm-) Hans geteilt und damit auch geschwächt. Am 10. November 1402
teilten sie die bisher gemeinsam innegehabten Güter in Glatt unter sich auf351. Dazu gehörte
wohl auch ein Teil an der Mühle. Caspar, der Verkäufer von 1443 war der Sohn von (Zahm-)
Hans. Seine Vettern von dem Heinrichschen Zweig (A) haben ihren Anteil ins 16. Jahrhundert
hinübergerettet.

Eine weitere Information darüber, daß auch mehrere Zweige der Linie B an der Mühle
beteiligt waren, geht auch aus der Verkaufsurkunde von 1500 hervor, als Hans von Vörbach
seine Besitzanteile in Glatt an den mächtigeren Hans d. Ä. abtrat352. Leider gibt diese Urkunde
nicht mehr her, als daß Hans von Vörbach Zinseinkünfte in Höhe von 2Vi Pfund Heller
verkaufte. Die Grundstücke, auf denen sie lasteten, wurden nicht genannt. So besteht keine
Klarheit darüber, über welche Liegenschaften die verschiedenen Herren von Neuneck
Hoheitsrechte ausübten. Erst durch das Zinsbuch von 1503 werden wir ein wenig klüger.

Aus den historischen Abläufen bis zum Jahr 1500 muß geschlossen werden, daß nun
folgende Familien an der Mühle zu Glatt beteiligt waren:

- Anton, von der Linie A (1476-1505), der sein Anrecht auf den Sohn Heinrich im Gießen
vererbte.

- Die Brüder Konrad und Hans aus der Linie B. Konrad (1442-1490) und Hans (1454-1508)
vererbten ihre Anteile weiter an die Söhne Hans zu Vörbach und an Reinhart sowie dessen
Bruder Hans Oswald.

- Ein vierter Rechtstitel lag in den Händen Burkarts von Ehingen, denn von dessen Söhnen
Hans und Hugwerner kaufte Reinhart 1533 auch Anteile aus der Mühle zu Glatt.

Die persönlichen Rechtsverhältnisse, in welche der Müller Simon Schwend eingebunden
war (Vogtei, Leibherrschaft), konnten aber bislang nicht geklärt werden.

Anschließend an die Wiedergabe der unterschiedlichen Anrechte im 15. Jahrhundert an die

347 FAS-Glatt 56,146 - Locher (wie Anm. 16) S. 117. Dabei erwähnt er den Zinsanteil aus der Mühle
nicht.

348 FAS-Glatt 5,2, Eintrag Nr. 240 pag. 73r. - Locher (wie Anm. 16) S. 133.

349 FAS-Glatt 5,2, Eintrag innerhalb der Nr. 110 pag. 40r.

350 Dieses eingebundene Register befand sich neben neun weiteren Zetteln in einem Zinsbuch, das 1522
angelegt worden war. Dieses hat sich aber nicht erhalten. Das fragliche Register muß aber aus der Zeit vor
1522 stammen.

351 Locher (wie Anm. 16) S. 77.

352 Siehe Teil 2, Ausbau der Grundherrschaft.

105


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0107