Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 127
(PDF, 60 MB)
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Beiträge zur Personalgeschichte

Veit Jäcklin 1570-
Johann Kaspar Sturm 1614-1616
Matthäus Kiefer 1617-

Weltgeistliche waren sicher folgende Egesheimer Pfarrherren:
Kaspar Renz 1490-
Johann Walz 1509-1516
Othmar Reiser 1563-1570

Seit dem Ende des 30jährigen Krieges wurden in Egesheim - im Gegensatz zu anderen
Pfarreien, über die Beuron lediglich das Präsentationsrecht hatte - nur noch Weltgeistliche
eingesetzt.

1428 trat Propst Werner Grün zurück. Der Konvent konnte sich über die Wahl eines
neuen Propstes nicht einigen. Bis 1437 haben Streit und Zwietracht im Kloster geherrscht. Der
vom Kloster Kreuzlingen eingesetzte Propst wurde vom Beuroner Konvent mehrheitlich
abgelehnt. Schließlich haben vier Konventualen aus ihrer Mitte Johann Lopach zum neuen
Propst gewählt. Nicht erwähnt wird bei dieser Gelegenheit die Stärke des ganzen Konvents.

Aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts sind nur wenige Namen von Konventsangehörigen
überliefert. Erst nach 1450, nach dem Einsetzen der Konstanzer Register und Protokolle
, fließen die Quellen etwas reichlicher. Diese Quellen nennen zunehmend mehr Beuroner
Konventualen, die als Seelsorger auf auswärtigen Pfarreien tätig waren. Namen von Konventualen
, die im Kloster selbst residierten, werden hier nicht aufgeführt. Gegen Ende des
Jahrhunderts soll ihre Zahl aber auf weniger als 7 gesunken sein. An der Wahl des Propstes
Döner im Jahre 1489 waren nur 5 Konventualen beteiligt. Der gesamte Konvent hat zu dieser
Zeit aber sicher aus mehr Angehörigen bestanden.

Nach den Statuten des Bischofs Hugo von Hohenlandenberg für das Kloster Beuron vom
24. 1. 1499 (bei Zingeler abgedruckt) mußten Chor- und Stundengebete von mindestens 7
Personen, nämlich dem Propst und 6 Priestern, gehalten werden. Für säumige oder dem Gebet
ganz fernbleibende Konventsherren werden Strafen angedroht. Eine solche Bestimmung setzt
aber voraus, daß im Kloster selbst mindestens 7 Priester ständig anwesend sein mußten. Die
Kapitulare, die als Seelsorger auf den Pfarreien der weiteren Umgebung wirkten, konnten an
diesem täglichen Gebet selbstverständlich nicht teilnehmen. Insgesamt muß der Konvent
daher vor der Jahrhundertwende aus mehr als 7 Mitgliedern bestanden haben.

Die erwähnten Statuten unterscheiden zwischen Brüdern und Konventualen. Zingeler
vertritt die Ansicht, daß unter Brüdern die Novizen zu verstehen seien, da das Institut der
fratres conversi, der Laienbrüder, bei den Augustinerchorherren unbekannt war. Diese
Auffassung kann nicht geteilt werden. Die Konventsangehörigen, die draußen auf den
Pfarreien ihren Dienst versahen, werden in den Protokollen des Bistums sehr oft als fratres
bezeichnet. Fratres werden im übrigen auch Angehörige anderer Orden genannt, die als
Seelsorger ländliche Pfarreien versahen oder sich an Universitäten eingeschrieben hatten.
Höchstwahrscheinlich muß die Unterscheidung im unterschiedlichen Grad der Ausbildung
oder der Weihen gesucht werden.

Novizen waren noch keine Vollmitglieder des Ordens. Da sie noch keine Gelübde abgelegt
hatten, konnten sie den Orden auch wieder verlassen. Nicht so die Vollmitglieder. Die
Statuten von 1499 besagen, daß ein Professus, ein Mitglied, das die Gelübde abgelegt hatte, nur
mit Zustimmung aller Konventsangehörigen den Orden wieder verlassen konnte. Als Beispiele
hierfür können die beiden Konventsangehörigen Johann Keller und Wilhelm Kolleffel
angeführt werden, die kurz vor und nach 1600 den Orden eigenwillig verlassen und später
wieder aufgegriffen wurden.

Wenn die Zahl der Konventsangehörigen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts unter 7
gesunken ist, hat der Zeitgeist doch stärkere Spuren auch im Kloster Beuron hinterlassen. Die
These, die Beuroner Chorherren hätten durch ihr seelsorgerisches Wirken verhindert, daß die

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