Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 142
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0144
Johann Ottmar

bestanden in Neuneck drei Kaplaneipfründen, die alle von Angehörigen der auf der Stammburg
ansässigen Linie der Neunecksippe gestiftet und aufgebessert worden waren. Zu dieser
Zeit scheint die Neunecker Kapelle, deren Chor der Adelsfamilie als Grablege diente,
vergrößert worden zu sein. Denn trotz aller späteren baulichen Veränderungen läuft bis heute
in der Mittelachse des flachen Kirchenschiffs ein Unterzugbalken durch, in den die Jahreszahl
1491 und die Initialen »M. v. N.« samt dem Neuneckschild eingeschnitzt sind. Damit ist
Martin v. Neuneck bezeichnet (VIII/91/70), der damalige Senior des jüngeren Familienzweigs
der Neuneck zu Neuneck. Die Stiftung eines Priesterkelchs im Jahre 1497 fügt sich hierzu
recht gut. Schließlich ist das Stifterpaar selbst im Chor der Kirche begraben worden. Sämtliche
Seelmessen für die Vorfahren des Mannes wurden in Neuneck gehalten, und aus einem
Verzeichnis der Jahrtage vom 24. August 1529 geht hervor, daß Hans v. Neuneck, Ritter, und
seine Frau Gertrud in zwei Seelmessen beziehungsweise Jahrtagsstiftungen einbezogen waren.
Gerade für solche Seelgeräte wurden gerne Kelche gestiftet15.

Was Dießen betrifft, dessen Kapelle als mögliche Empfängerin des Kelches zu prüfen war,
ist zunächst zu beachten, daß Hans v. Neuneck in einer 1491 erfolgten Verfügung die
geroldseckische Lehensherrschaft seiner älteren Tochter Barbara (X/142/121) und deren
Ehemann Burkhard v. Ehingen übertragen hatte. Dieses Paar machte die Errichtung eines
neuen Kirchenbaues zu seiner Sache. Der Bauvertrag mit dem Steinmetz Hans von Baden zu
Horb ist erhalten16. Er stammt aus dem Jahr 1498. Das Netzgewölbe der heutigen Pfarrkirche
in Dießen wurde damals errichtet. Zwei Schlußsteine tragen noch heute den ehingischen und
den neuneckischen Schild. Die Stiftung eines Kelches kurz vor Inangriffnahme von Bauarbeiten
wäre in jedem Falle etwas ungewöhnlich, vor allem aber muß man beachten, daß es keinen
Grund gab, dem altgläubig bleibenden Dießen einen Priesterkelch zu entfremden und ins
ebenfalls katholische Glatt zu transferieren. Die Entwicklung der kirchlichen Verhältnisse in
Neuneck lieferte hierfür allerdings einen Grund.

Die Übertragung des Kelches von Neuneck nach Glatt

Hans v. Neuneck, Ritter, vermachte seiner jüngeren Tochter Sophia und deren Ehemann
Rudolf v. Ehingen - Onkel und Neffe heirateten das Schwesternpaar - seine weltlichen Rechte
an der Herrschaft Neuneck. Seine dortigen kirchlichen Rechte kamen erst durch einen
Verzicht, den die oben genannten Burkhard und Barbara v. Ehingen am 16. Dezember des
Jahres 1500 leisteten, an das jüngere Ehepaar17. Der Erwerb dieser Rechtsanteile wurde
ergänzt durch die Anteile des jüngeren Zweiges an Kastvogtei und Präsentationsrecht, als
dieser Zweig eben um 1500 ausstarb. Damit war die Voraussetzung für die Erhebung der
(Burg-)Kapelle in Neuneck zur Pfarrkirche, die Rudolf v. Ehingen in den Zwanzigerjahren
des 16. Jahrhunderts nach Verhandlungen mit dem Abt von Alpirsbach durchsetzte, geschaffen
. Die Ausstattung der Pfarrstelle stifteten Rudolf und Sophia gemeinsam. 1529 wurden die
letzten Bindungen Neunecks an die Pfarrei Oberiflingen gelöst. Dies hatte zur Folge, daß die
Aufhebung des Klosters Alpirsbach durch Herzog Ulrich v. Wirtemberg und die Einführung
der Reformation in den zu Alpirsbach gehörenden Pfarreisprengeln für Neuneck ohne
Auswirkung blieb. Übrigens gilt dies auch für Dießen, da Hug Wernher und Hans v. Ehingen,
die Söhne Burkhards und der Barbara, im Jahre 1527 das Patronatsrecht über die Frühmeßpfründe
in Oberiflingen - ein Neuneckerbe - gegen dasselbe Recht über die Kaplaneipfründe
in Dießen eingetauscht hatten18. Damit hatte der Oberiflinger Pfarrer auf die Besetzung der
Dießer Kaplaneipfründe keinen Einfluß mehr.

15 J.M.Fritz: Goldschmiedekunst. 1982, S.93.

16 StASIG Ho 163 U 137 und Akten 189.

17 HStAS Württ. Regesten 8354.

18 HStAS A 470 U 587.

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