Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 145
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0147
Die spätgotischen Kelche von Glatt und Neckarhausen

Das Wappen auf dem Kelchfuß

Wie der Glatter Kelch ist auch der Kelch von Neckarhausen auf dem Fuß mit einer
Wappenscheibe versehen - allerdings ohne jede Beischrift (Abb. 4). Da jedoch auf dem Fuß
des Kelches auf der Unterseite die Jahreszahl 1521 eingraviert ist, möchte man meinen, daß die
Identität des Stifters feststellbar sein müßte. Dem ist leider nicht so. Zunächst wird der Zugang
zum Stifter dadurch erschwert, daß die knappen Hinweise in der Literatur auf die stiftende
Person unzutreffend sind. Sowohl in der Geschichte des Oberamts Haigerloch von Hodler als
auch im Kunstdenkmälerband des Kreises Hechingen wird gesagt, daß es sich um das Wappen
derer v. Pflummern handle26. Nun führen die v. Pflummern zwar drei sogenannte Wolfsangeln
, wie die drei dem Unterteil eines Ankers ähnlichen Gebilde genannt werden, im Wappen,
doch sind diese silberfarben auf rotem Grund. Bereits die Wiedergabe des Schildes auf der
Schwarzweißaufnahme zeigt, daß diese Tinktur hier nicht vorliegt. Der Schild (mit einer Höhe
von 1,3 cm in der kreisförmigen Scheibe von 2,3 cm Durchmesser) ist golden, und die drei
Wolfsangeln sind tiefschwarz. Die den Schild umgebende, auf der Wiedergabe ebenfalls
schwarz erscheinende Masse ist stumpf, und die genaue Betrachtung des Originals läßt
erkennen, daß der Grubenschmelz im Vergleich zum Niello der Wolfsangeln recht uneben ist.
Dieser Schild ist demnach nicht der pflummernsche, sondern jener, den die weitverzweigte
Sippe derer von Stein (Stain) im Spätmittelalter und in der Neuzeit geführt hat27.

Zum familiären Umfeld des Stifters

Der Kelch von Neckarhausen ist also die Stiftung eines Mitglieds der Familie v. Stein.
Wenn es hier nicht benannt werden kann, hegt dies hauptsächlich an der Zufälligkeit der
archivalischen Überlieferung, die gerade bei denen v. Stein zuzutreffen scheint. Der daraus
resultierende geringe Kenntnisstand über diese Sippe kann im Rahmen dieses Aufsatzes nicht
durch einen besseren ersetzt werden. Allerdings ist eines schon länger bekannt: Das Gut und
die Burg Neckarhausen, die oberhalb des Ortes und über der Ulrichskapelle bestanden hat,
war von der Mitte des 14. bis ins späte 17. Jahrhundert kein Sitz derer v. Stein, sondern einer
Linie derer v. Lichtenstein. Diese Familie führte einen silbernen Flügel auf blauem Grund im
Schild, und die Helmzier greift den silbernen Flügel als kennzeichnendes Element auf. Die v.
Lichtenstein sind eine Adelssippe, deren älteste Burgen namens Vorder- und Hinterlichten-
stein bei Neufra/Hohenzollern standen. Die Vornamen der dortigen Familienangehörigen aus
dem 13. und 14. Jahrhundert lassen keine direkten verwandtschaftlichen Beziehungen zu den
Lichtenstein zu Neckarhausen erkennen28. Dort faßten die Lichtensteiner am 20. Dezember
1350 Fuß, als Lutz v. Lichtenstein und seine Söhne, Herr Dietrich und Heinz, das Gut Hausen
mit allen Rechten um 420 Pfund Heller von Albrecht dem Pfähler, Sohn des verstorbenen
Benz Pfähler, und seiner Schwester Agnes kauften29. Die Burg Neckarhausen erscheint nicht
unter dieser Bezeichnung, dürfte aber in die Aufzählung beede Haus und Hoff, hofstatt und
Gesesse einbezogen sein.

Mein Vorhaben, Nennungen der Lichtensteiner aus der Zeit der Anfertigung des Kelches zusammenzutragen
, um so in den Umkreis des Stifters zu gelangen, habe ich sicherheitshalber bis
in die Zeit um 1400 ausgedehnt, weil es um diese Zeit eine Heiratsverbindung Lichtenstein-
Stein gab. Im Jahr 1408 erschienen nämlich Anna v. Stein und ihr zweiter Ehemann Ulrich v.

26 Franz Xaver Hodler: Geschichte des Oberamts Haigerloch. 1928, S.619. Genzmer: Kunstdenkmäler
Hohenzollerns Bdl, S.243 u. Abb.410 S. 132.

27 Otto v. Alberti: Württembergisches Adels- und Wappenbuch. Bd2. 1899, S.596, 754f. Weil sich
das Medaillon gelockert hatte, veranlaßte Pfarrer Schmiederer, Betra, daß es von einem Fachmann wieder
befestigt wurde.

28 Vgl. H. Burkarth: Geschichte der Herrschaft Gammertingen-Hettingen. 1983, S. 57-59.

29 StASIG Dep. 39 Glatt 75,520.

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