Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 189
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0191
Joseph Franz Xaver von Epplen auf Härtenstein

lmo das archiv zue registrieren nach besonderer eingegebener instruction, und zwar von
8uhr biß 12uhr vormitag, nachmitag von 2 bis 5 uhr, im sommer aber bis 6uhr, und
dises alle tag, ausser donnerstag nachmitag außgenohmmen, nebst sonn- und feyrtag
auch nicht,

2do alle concilia vor die ober- und undere herrchafft zue stellen,
3tio alle concept die Jurisdiction betreffend zue concibieren,

4to solle er daß innere archiv geschlossen halten, die von denen beamten nothwendig
abzufordemte acta Selbsten hervor geben und die hervor gegebene zue seiner zeith
repetiem, wie dann nit erlaubt ist, daß ein beambter die acta selbsten hervor sueche
und zue banden nehme.

5to Wann der consulent in vorfallenden geschafften auser obangesetzten stunden und
tagen solte gebraucht werden, hette er sich keiner zeith oder geschafften halber nit zue
excusieren.

Letstlich: So er 2 mahl seiner instruction halber ermahnet, die selbige nit fleissig und getrew
gefolgte, währe daß dritte mahl ihm ipso facto der dienst auffgekünndt und dessen
entlassen.

Offensichtlich aber wurde das so konzipierte Amt nicht besetzt; man ließ zunächst
weiterhin das Scheerer Schriftgut von Registratoren betreuen oder wies dies Aufgabengebiet
den höheren Amtsträgern als Nebenaufgabe zu25. Ansätze zu einem systematischen Archivplan
entwickelte dabei - den Angaben Epplens zufolge - zuerst der Scheerische Oberamtsrat
Sebastian von Kraft, der 1767 aus truchsessischen Diensten getreten sei und wegen seines
Ausscheidens seine Konzeption nicht in die Tat habe umsetzen können26. Dem dann
schließlich 1768 als Archivar und Sekretär eingestellten Joachim Fidelis von Gimmi schreibt
Epplen das Verdienst zu, daß er der erste war, der einige Abteilungen, als in dem Archive die
Familie- und Lehen- und in der Registratur die Criminal-Sachen, nach einer systematischen
Ordnung behandelte und sogar wurklich über dieselbe Repertorien herstellte; leider könnten
jedoch seine Repertorien nicht für vollständig gelten27.

Zur Planlosigkeit der Schriftgutverwaltung kam, daß die Archivalien wohl immer wieder
von kriegsbedingten Flüchtungen28 wie auch von Erbteilungen zwischen den waldburgischen
Linien, die regelmäßig zu Extraditionen führten, betroffen waren29. Abgaben erfolgten wohl

25 Dem wäre noch weiter nachzugehen. Epplen: Geschichte, § 22 faßt seine diesbezüglichen Recherchen
wie folgt zusammen: So kamen in diesem Zeitpunkte lauter nachfolgende zum Archiv und der Registratur
bestellte Personen vor: um das Jahr 1694 J.Schlenker, Registrator zu Scheer, 1757 Franz Ignatz Ranz,
Registrator zu Scheer, 1759 Franz Xaver Steinmann, Registrator, außer einigen andern Rathen und
subalternen Beamten, welche zwar unter andern Charaktern angestellt waren, die Registratur aber
mitzubesorgen gehabt haben. Epplen nennt in diesem Zusammenhang einzelne Hofräte und Sekretäre.
Die Zuständigkeit für das Schriftgut wechselte also im 18. Jahrhundert in relativ kurzfristigen Abständen.

26 Ebenda.

27 Ebenda. Im Staats- und Adreßhandbuch des Schwäbischen Reichskreises von 1768, S. 81 ist Gimmi
noch nicht unter den Beamten aufgeführt, in der Ausgabe von 1773, S. 314 erscheint er als Oberamtsrat
und Archivar.

28 Epplen, ebenda, § 14, nahm für den Dreißigjährigen Krieg Flüchtungen nach Trauchburg oder nach
Konstanz an, konnte jedoch darüber nichts Näheres ermitteln. Bekannt war ihm ein 1672 angelegtes
Repertorium über scheerische Dokumente, die nach Trauchburg geflüchtet worden waren (Verbleib
unbekannt).

29 Solche Extraditionen sind in zahlreichen Erbteilungen vorgesehen, z.B. in jener vom 14.Juni 1652
nach dem Tode des Reichserbtruchsessen Christoph (StAS, Dep. 30, Friedberg-Scheer, Urkunden 915 und
916), in welcher festgelegt ist, daß Ausfertigungen von Urkunden, die alle Erben betreffen, jeweils beim
Senior des Hauses verbleiben sollen, dieser jedoch auf Wunsch vidimierte Abschriften an die übrigen
Familienmitglieder herauszugeben hat. Vgl. auch die einschlägigen Erbrezesse bei Rudolf Rauh: Das
Hausrecht der Reichserbtruchsessen Fürsten von Waldburg. 2 Bde. (Veröffentlichungen des Fürstlich
Waldburg-Zeil'schen Gesamtarchivs im Schloß Zeil 1 und 2). 1971-1972.

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