Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 194
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0196
Robert Kretzschmar

Aus der Überlegung heraus, daß sich ... oft Nachrichten und Auskünfte über eine Materie
an verschiedenen Stellen des Archivs und der Registratur zerstreuet finden, war - quasi als
Krönung der Erschließungsarbeiten - die Erstellung eines Generalregisters (bei Epplen
Remissorium genannt) beabsichtigt60. Angelegt werden sollte es nicht parallel zu den Erschließungsarbeiten
, sondern nach vollendetem Registraturgeschäfte auf der Grundlage des Gesamtbestandes
der Repertorien und der Indices.

Epplen hatte aber auch Aspekte im Auge, die über das reine Erschließen hinausgingen. So
beabsichtigte und begann er, die vorhandenen - seinem Eindruck nach völlig unzureichenden
- Kopialbücher durch eine Neuauflage zu ersetzen, die nach dem systematischen Plan des
Urkundenselekts gegliedert sein sollte, ebenfalls Raum für Nachträge vorsah und nur die
wichtigem Urkunden aufzunehmen hatte. Die Funktion der Kopialbücher entsprach expressis
verbis der heutigen Schutz- und Sicherungsverfilmung. Epplen: Sie haben den doppelten
Nutzen, daß man a.) die Originalien schonen und b.) die Copialbücher an einem dritte Orte
in Verwahrung legen kann, wo alsdenn, wann durch Zufälle das Archiv Schaden leidet, die in
den Copialbüchern enthaltene Sammlung der Hauptdokumente gerettet wird61.

Auch das Prinzip der Ergänzungsdokumentation ist im Ansatz greifbar, spricht sich doch
Epplen dafür aus, die Repertorien mittels Beifügung der in einzelnen Urkunden vorkommenden
, auch Schriftstellen, gedruckten Nachrichten und Deduktionen hergeholten historischen
und diplomatischen Nebenumstände anzureichern.

Erfaßt werden sollten von diesen ehrgeizigen Ordnungs- und Erschließungsarbeiten nicht
nur die in Scheer vorgefundenen, sondern auch die in der Dürmentinger Kanzlei verwahrten
Archivalien. Denn Epplen strebte keineswegs eine Bereinigung der im Laufe der Jahrhunderte
eingetretenen Vermischung Scheerer und Dürmentinger Provenienzen an. Im Gegenteil:
Schon 1782 bei Beginn seiner Arbeit an den Urkunden forderte er einige Ausfertigungen aus
Dürmentingen an, weil selbe nicht nur dahier besser verwahret seyn werden, sondern auch als
denn das hiesige Archiv desto vollzähliger gemacht werden kann, da ohnehin schon der beste
vorrath von Urkunden dahier befindlich ista. Epplens erklärtes Ziel war es, nach Durchsicht
des Dürmentinger Schriftguts alle Urkunden und die meisten der wichtigen Akten dem
Scheerer Archiv einzuverleiben.

Doch daraus wurde nichts. Wenn auch 1782 einige Archivalien von Dürmentingen nach
Scheer abgegeben wurden, so extradierte andererseits - anders als von Epplen vorgesehen -
1788 die Scheerer Kanzlei im Tausch zahlreiche Stücke nach Dürmentingen63. Die große

60 Für diese Ausführungen standen Spiess (wie Anm.3) S. 62 und Günther (wie Anm.4) S. 143 Pate.
Epplens Beispiel für die Arbeit mit dem Generalregister: Ich wünschte zum Beispiel eine Anzeige aller
Stellen beisamen gefaßt zu finden, wo ich etwas von der aufgehobenen Leibeigenschaft der Unterthanen
zu lesen hoffen darf, wäre nun ein brauchbares Remissorium vorhanden, so müßte selbes unter der
Aufschrift Leibeigenschaft folgende Nachweisungen ungefähr enthalten. Leiheigenschaft: Siehe Reper-
torium über das Urkunden-Archiv II. Band, Seite -. Repertor. über die Haupt-Registratur II. Band, Seite
-. Relationen vom Jahr 1686 Seite - in der Cameral-Registratur. Rechnung vom ]. 1687 fol. —;
Lehensbereutungs-Protokoll vom J. 1763 pag. -; idem von J. 1784 pag. -; idem vom J. 1785 pag. - ...

61 Epplen stützte sich hierbei auf die anonymen Bedencken (wie Anm. 40) §9 und auf Pütter (wie
Anm.2) §463. - Unmittelbar nach Fertigstellung des Urkundenrepertoriums legte Epplen noch 1786 ein
Kopialbuch mit den Abschriften der wichtigsten Urkunden und Verträge, welche die Reichsgrafschaft
Friedherg-Scheer betreffen an, das dieselbe Gliederung wie das Urkundenrepertorium aufweist (StAS,
Dep.30, Friedberg-Scheer, Amtsbuch 1). Daneben gehen wohl auf ihn ein Kopialbuch über Verträge mit
dem Hause Osterreich und ein weiteres über die Streitigkeiten der Herrschaft mit den Friedberg-Scheerer
Untertanen zurück (ebenda, Amtsbücher 3 und 14). In allen drei Amtsbüchern sind das Deckblatt und das
Inhaltsverzeichnis von der Hand Epplens, die Abschriften selbst aber von anderer Hand geschrieben.

62 StAS, Dep. 30, Rep. VIII K. II F. 10 Nr. 1.

63 Die jeweiligen Listen ebenda.

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