Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 236
(PDF, 60 MB)
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Neues Schrifttum

geordnet verarbeiteter Form vorgelegt wird. Daß in dem größten Teil des Werkes trotz der neu
aufgenommenen Literatur der Text nur wenig verändert werden mußte, spricht für die fundierte Arbeit
bei der Erstfassung des Handbuches.

Nimmt man die Masse der wissenschaftlichen Neuerscheinungen aus zwei Jahrzehnten zusammen,
drängt sich die Frage auf, wie diese Fülle an Literatur noch von einem Neuanfänger oder einem
Heimathistoriker verarbeitet werden soll; dies ist zweifelsohne ein Problem unseres gesamten Faches. Die
geordnete und wertende Auswahl im Rahmen sorgfältig gestalteter Texte ist sicher der einzige Weg, auf
dem dieses Problem zu lösen ist.

Dann muß es aber nachdenklich stimmen, daß dafür für Altbayern im Rahmen des Handbuchs ein
Raum von 1400 Seiten zur Verfügung stand, während im geplanten Handbuch der Geschichte Baden-
Württembergs für Baden, die Kurpfalz, Vorderösterreich und Württemberg zusammen in der gleichen
Periode nur rund 400 Seiten vorgesehen sind. Das bayerische Vorbild ist so sicher nicht zu erreichen,
wenn man von einem Handbuch gediegene, ausführliche Sachinformation und eine Diskussion der
landesgeschichtlichen Forschungslage samt deren Einbettung in die allgemeine Geschichtsforschung
erwartet.

Mit der vorliegenden Neuauflage besitzt die bayerische Landesgeschichtsforschung für das nächste
Vierteljahrhundert ein Arbeitsinstrument, das in seinem Perspektivreichtum Modellcharakter hat und das
wegen der zahlreichen analogen Probleme, die sich in der südwestdeutschen Geschichte stellen, auch hier
zum unverzichtbaren Grundbestand einer Bibliothek gehört.

Rottenburg Franz Quarthai

Der Alb-Donau-Kreis. Bandl. Hrsg. v. der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung
mit dem Alb-Donau-Kreis (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg). Sigmaringen:
Thorbecke 1989. XXIV, 944 S., 82 teils färb. Abb., 65 graph. Darstellungen.

Die von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg herausgegebenen Kreisbeschreibungen des
Landes Baden-Württemberg führen die Tradition der bekannten Oberamtsbeschreibungen fort, die in
Württemberg seit 1824 besteht und nach 1952 auch auf den badischen Landesteil ausgedehnt wurde. Als
erster Band der neuen Reihe der amtlichen Kreisbeschreibungen erschien 1953 »Der Landkreis Crailsheim
«, damals noch herausgegeben vom Statistischen Landesamt Stuttgart.

Die von der Abteilung Landesbeschreibung des Staatsarchivs Ludwigsburg unter Mitwirkung zahlreicher
außeramtlicher Sach- und Fachkenner bearbeitete erste zusammenfassende Beschreibung des 1973
neugebildeten Alb-Donau-Kreises gliedert sich nach der für die Kreisbeschreibungen allgemein verbindlichen
Systematik in einen TeilA: Allgemeiner Teil und einen TeilB: Gemeindebeschreibungen. Davon
sind im seit 1989 vorliegenden ersten Band der Allgemeine Teil vollständig und vom TeilB die
Gemeindebeschreibungen Allmendingen bis Dornstadt erschienen; der für 1990 vorgesehene zweite Band
wird die restlichen Gemeindebeschreibungen Ehingen bis Westerstetten enthalten.

Der Allgemeine Teil behandelt in der Uberschau über das gesamte Kreisgebiet die natürlichen
Grundlagen (Geologie, Oberflächenformen, Klima, Gewässer, Böden, Vegetation, Naturschutz und
Landschaftspflege sowie naturräumliche Gliederung), die geschichtlichen Grundlagen (Ur- und Vorgeschichte
, Besiedlung, Herrschaftsverhältnisse, Territorien und Anfänge des modernen Staates, Grundherrschaft
, Grundbesitz, Gemeinde, Kirche, Schule, Bevölkerung, Wirtschaft, Kriegsereignisse), Kunstgeschichte
im Uberblick sowie in gegenwartskundlichen Kapiteln Bevölkerung, Siedlung und Zentralität,
Wirtschaft und Verkehr sowie öffentliches und kulturelles Leben (politisches Leben, Verfassung, Organisation
und Aufgaben des Kreises, soziale Einrichtungen, Gesundheitswesen, Schulen, Kirchen,
Brauchtum).

Die bis in die Gegenwart geführten einzelnen Gemeindebeschreibungen bearbeiten in alphabetischer
Reihung die Gesamtgemeinden und die ihnen eingegliederten Gemeindeteile unter den Gesichtspunkten
Naturraum und Siedlung, Siedlungsbild, bemerkenswerte Bauwerke, Bevölkerung und Wirtschaft, öffentliches
Leben (darin politische Entwicklung, Wahlen, Verwaltung und Haushalt, Kindergärten, Schulen,
soziale Dienste, Vereine, Kirchen) und geschichtliche Entwicklung seit der ersten nachweisbaren Besiedlung
bzw. der Ersterwähnung des Ortsnamens bis in die Gegenwart sowie abgegangene Siedlungen. Dabei
werden besonders die Entwicklung der Gemarkung, der kommunalen Selbstverwaltung, der Bevölkerungszahl
und -struktur sowie ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, von Grundbesitz, Herrschaft und Pfarrei
berücksichtigt.

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