Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 241
(PDF, 60 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Besprechungen

steht. Nachdem in den folgenden Hauptteilen zunächst die Chronik Lirers und dann die Kaiserchronik
eingehend behandelt sind, beschäftigt sich Graf im vierten und letzten großen Abschnitt seiner Arbeit mit
den Anfängen der württembergischen Landesgeschichtsschreibung; der Ausgangspunkt hierfür sind
entsprechende Interpolationen in einem Frühdruck der Gmünder Kaiserchronik. Die vielfältigen Ergebnisse
der stets anregenden Untersuchungen können hier nicht im einzelnen wiedergegeben werden.
Insgesamt legt Graf ebenso interessante wie überzeugende Textdeutungen vor, indem er Lirers Chronik
als »adeligen Diskurs« über das Land Schwaben, als hervorgegangen aus der niederadeligen Bildungsbewegung
ihrer Zeit und gerichtet an ein ritterliches Publikum (vgl. S. 227) interpretiert, die Gmünder
Kaiserchronik dagegen als ein auf das Reich bezogenes Kompendium. Beide Werke bieten - dies noch
zum Titel des vorliegenden Buches - »exemplarische Geschichten«, da ihre Historien nicht nur in ihrer
Funktion als »Herkommen«, als »Präsentation der Identität« des Landes Schwaben mit seiner Ritterchaft
oder des Reiches deutbar sind, sondern auch als »Anwendungsfälle von Lehrsätzen« (vgl. S.227)
verstanden werden können und wohl auch so verstanden wurden. Daß die Schwäbische Chronik Thomas
Lirers auch als Adelsspiegel zu lesen ist, »der ritterliches Verhalten einüben sollte« (S. 156), während die
Gmünder Kaiserchronik »Beispielgeschichten für Gottes Wirken in der Welt und die rechten Herrschertugenden
« (S. 180) bietet, führt uns Graf neben vielem anderen in seiner fundierten Dissertation
anschaulich vor.

Ludwigsburg Robert Kretzschmar

Früh- und hochmittelalterlicher Adel in Schwaben und Bayern. Hrsg. von lmmo Eberl, Wolf gang
Härtung und Joachim Jahn. Sigmaringendorf: regio Verlag Glock und Lutz 1988. 304 S. (Regio.
Forschungen zur schwäbischen Regionalgeschichte 1).

Die sogenannte »genealogisch-besitzgeschichtliche Methode« (GBM) versucht, durch die Verbindung
namenskundlich begründeter Verwandtschaftsannahmen mit besitzgeschichtlicher Forschung neue
Erkenntnisse zur früh- und hochmittelalterlichen Landeskunde zu gewinnen.

Der vorüegende Sammelband, Ergebnis einer Tagung des Memminger Forums für Regionalgeschichte
1987, vereint vor allem Beiträge von Vertretern dieser Methode. Hinzu kommen ein archäologischer
Aufsatz ohne Anmerkungen oder Literaturverzeichnis von Erwin Keller (»Der frühmittelalterliche
Adelsfriedhof mit Kirche von Herrsching am Ammersee«, S. 9-22), eine Zusammenfassung anderweitig,
nämlich in dem Buch »Die Geburt Mitteleuropas« 1987 begründeter Forschungsergebnisse zu »Alaman-
nen im bayerischen und friulanischen Ostland« im 8. und 9.Jahrhundert von Herwig Wolfram
(S. 189-196), eine Auswertung der Reichenauer und St. Gallener Memorialüberlieferung vor allem im
Hinblick auf die Geschichte des Klosters Ottobeuren von Dieter Geuenich (»Regionale und überregionale
Beziehungen in der alemannischen Memorialüberlieferung der Karolingerzeit«, S. 197-216), ein Beitrag
von Albrecht Graf Finck von Finckenstein »Ulrich von Augsburg und die ottonische Kirchenpolitik in der
Alemannia« (S. 261-269) und eine Zusammenfassung von lmmo Eberl (S. 295-304). Das Fehlen eines
Registers ist zu bemängeln.

Der allgemein angelegte Aufsatz von Wolfgang Härtung »Tradition und Namengebung im frühen
Mittelalter« (S. 23-79) nimmt für sich in Anspruch, die GBM »erstmals auf eine tragfähige quantitative
Basis und theoretische Grundlage< gestellt« zu haben (S. 78). Der »empirische Beweis« sei dagegen durch
die »prinzipielle Stimmigkeit« der Ergebnisse ihrer Anwender erbracht.

Wer seinem Kontrahenten (Ludwig Holzfurtner) vorwirft, »spätaufklärerische(r) Skeptizismus«
könne »die Beherrschung wissenschaftlicher Methoden nicht ersetzen« (S. 149 Anm. 222), muß sich selbst
fragen lassen, ob solche Zahlenspiele wie auf den Seiten 48 bis 53, die auf Unkenntnis statistischer Begriffe
schließen lassen, einem wissenschaftlichen Publikum präsentiert werden dürfen. Die Anwender der GBM
scheinen ein Zitierkartell zu bilden, das jede einschlägige Arbeit als »Nachweis« hochlobt und auch allzu
Spekulatives schützend als »anregend« unter die Fittiche nimmt (vgl. S. 146 Anm. 199). Wenn es wirklich
so überholt ist, lückenlose Stammtafeln für das Frühmittelalter anzubieten (S. 53), weshalb macht dann
Heinz Bühler (»Die frühen Staufer im Ries«, S.270-294) genau dies (S.293)?

Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, daß eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen
von Heinz Bühler noch aussteht und meine prinzipielle Skepsis gegenüber der GBM artikuliert (zuletzt
in: Beiträge zur Adelsgeschichte des Heubacher Raums. In: Heubach und die Burg Rosenstein. 1984,
S. 76-89, 405-409).

Noch am sympathischsten ist der Beitrag von Gertrud Diepolder (»Schäftlarn: Nachlese in den

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