Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 244
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0250
Neues Schrifttum

Ronald Asch: Verwaltung und Beamtentum. Die gräflich fürstenbergischen Territorien vom Ausgang des
Mittelalters bis zum Schwedischen Krieg 1490-1632. Stuttgart: Kohlhammer 1986. XXVII, 416S.
(Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B106).

Schon einmal war die Administration der fürstenbergischen Territorien Gegenstand einer Dissertation
. Wer allerdings meint, der Verfasser der vorliegenden Doktorarbeit habe nur alten Wein in neue
Schläuche gefüllt und der Tübinger Geschichtswissenschaftlichen Fakultät eine erweiterte Neuauflage der
1926 publizierten Untersuchung Franz Carl Barths (»Die Verwaltungsorganisation der gräflich fürstenbergischen
Territorien vom Anfange des 15. bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts«) vorgelegt, der
irrt. Die Arbeit Aschs hat nicht nur vom zeitlichen Rahmen her einen etwas verlagerten Schwerpunkt
(Barths Abhandlung reicht bis zur Erbteilung von 1559, während Asch gerade der Zeit danach besondere
Aufmerksamkeit schenkt), sie führt doch auch, nicht zuletzt beeinflußt von neueren Fragestellungen der
Verwaltungsgeschichte, die etwa die »Landschaft« als Repräsentation der Untertanen oder die Beamtenschaft
als soziale Gruppe berühren, weit über Barth hinaus. Selbstredend nimmt Asch auch einige
Korrekturen an den Forschungsergebnissen seines Vorgängers vor, »so vor allem dort, wo seine [i.e.
Barths] stark systematisierende Darstellungsweise die Diskontinuitäten und >Zufälligkeiten< in der
Geschichte der Ämter und Verwaltungseinrichtungen überdeckt« (Asch S. 6).

Die Arbeit gliedert sich in zwei große Abschnitte, von denen Teill die eigentliche Darstellung des
Themas umfaßt, während Teil II ein prosopographisches »Verzeichnis der fürstenbergischen Räte,
Amtleute und Diener 1490 bis 1628« bietet. Der Darstellungsteil ist logisch und übersichtlich strukturiert.
Nach einer Einleitung, die in nachahmenswerter Knappheit die Zielsetzung des Verf. erläutert, den
Forschungsstand umreißt, die Quellenlage beschreibt und die fürstenbergischen Territorien vorstellt,
behandelt Asch zunächst in einem ersten - grundlegenden - Kapitel die fürstenbergische Territorialgeschichte
in verwaltungsgeschichtlicher Perspektive bis zum Jahre 1632. Der zeitliche Endpunkt für den
Untersuchungszeitraum wurde gewählt, »weil zu diesem Zeitpunkt die fürstenbergischen Territorien
unmittelbar vom Dreißigjährigen Krieg erfaßt wurden« (S. 5). Die weiteren Kapitel haben sodann die
Gerichtsverfassung, das Finanzwesen, die Landschaften und die Beamtenschaft zum Thema, bevor Asch in
einer (wiederum vorbildich konzisen) »Schlußbetrachtung« die wesentlichen Ergebnisse seiner detaillierten
und belegreichen Untersuchungen zusammenfaßt: Sein Fazit: »Die Besitzungen der Fürstenberger
bieten somit ein Beispiel dafür, daß die Grafschaften des Reiches... durch vorstaatliche Herrschaftsstrukturen
geprägt blieben. Die Verwaltung der Fürstenberger vermochte sich nur schwer von der Person des
jeweils regierenden Grafen zu lösen; es fehlte eine die Herrschaft quasi objektivierende Behördenbildung
...« (S.243).

Den Übergang zum zweiten Teil der Publikation stellt ein Anhang zum Darstellungsteil dar. Hier
finden sich - stets in solider Ausführung - die Edition einer Quelle (»Der Ausgabeetat des Kinzigtales
1579«), Stammtafeln, Karten, statistische Auswertungen (»Die Herkunft der fürstenbergischen Amtleute
und Diener 1490-1628«) sowie Listen von Amtsinhabern.

Das prosopographische Verzeichnis in Teil II der Arbeit beschränkt sich auf die Oberamtleute des
Untersuchungszeitraums, also auf die Inhaber der Führungspositionen. Im Kopfteil der aneinandergereihten
Kurzbiographien erscheinen zunächst stichwortartige Angaben zum akademischen Grad, zum Jahr
des Eintritts in fürstenbergische Dienste, zum Geburts- und Todesdatum, zu den besuchten Universitäten
, zur Herkunft, zu den feststellbaren Dienstverhältnissen bei anderen Territorien, zur Besoldung und
zur Familie. Darauf folgen im Volltext die eigentlichen Kurzbiographien, denen die Fußnoten mit den
Quellenangaben jeweils unmittelbar nachgestellt sind. Nach demselben Muster sind in einem Anhang zu
Teil II Hinweise zu den fürstenbergischen Advokaten und Räten von Haus aus zwischen 1490 und 1628
zusammengestellt. Zweifellos stellen diese alphabetisch nach den Namen der Amtsinhaber geordneten
Verzeichnisse äußerst nützliche Abfolgen von »Datensätzen« für einen jeden dar, der sich mit Verwal-
tungs- und Sozialgeschichte der Frühneuzeit beschäftigt oder der sich auch nur für die betroffenen
Personen und Familien interessiert. Gleichwohl können die sorgfältig gearbeiteten Listen doch eines nicht
ersetzen, was der Arbeit leider fehlt: ein Personen-, Orts- und Sachregister, auf das die Kommission für
geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg bei der Publikation von Dissertationen in letzter Zeit
mehrfach verzichtet hat. Der fehlende Index schränkt freilich die hervorragende wissenschaftliche
Qualität der vorliegenden Veröffentlichung keineswegs ein, er erschwert nur ihren Gebrauch beim
gezielten Abfragen nach Einzelinformationen.

Sei eines noch aufgrund einer kürzlich erschienenen Besprechnung des Buches bemerkt. Anders als
Matthias Schwaibold, in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung Bd. 106 (1989)
S. 396ff., der schon beim Titel »Amtsstuben und Archivmief« assoziierte und die Arbeit »trocken«, gar

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