Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 248
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0254
Neues Schrifttum

Daran schließt sich die Darstellung der zwölfjährigen Praxis des Sozialistengesetzes in Württemberg
an, die Rieber in vier Phasen einteilt: 1. Die sogenannte harte Phase 1878-1881. - 2. Die Zeit der »milden«
Praxis 1881-1886. - 3. Die Zeit der »verschärften« Praxis 1886-1889. - 4. Die Aufhebung des Sozialistengesetzes
1889/90.

Abschließend behandelt der Autor die »Erfolge der württembergischen Sozialdemokratie bei Wahlen
und die lokalen Parteiorganisationen (1878-1890)«. Allerdings wäre es sinnvoller gewesen, die Wahlerfolge
der Sozialdemokraten nicht gesondert darzustellen, sondern in ihrem jeweiligen inhaltlichen
Kontext in den vorangegangenen Kapiteln.

Den Abschluß bildet ein umfangreicher und verdienstvoller Anhang, aus dem vor allem die ausgewählten
Kurzbiographien von Sozialdemokraten, die zumindest zeitweise in Württemberg gelebt haben,
erwähnenswert sind.

Die bleibenden Verdienste der Arbeit liegen in der detaillierten Schilderung der Entwicklung der
sozialdemokratischen Partei und der ihr nahestehenden Organisationen und Vereinigungen in Württemberg
während der Zeit des Sozialistengesetzes. Auch der in der Einleitung formulierte Anspruch, die
Haltung der politischen Kräfte in Württemberg, vor allem Regierung und Parteien, zur Sozialdemokratie
zu untersuchen, wird überzeugend erfüllt.

Wenn am Ende der Lektüre trotzdem nicht uneingeschränkt Zustimmung herrscht, so hat dies zwei
Hauptursachen. Zum einen dominieren vor allem in den allgemeinen Passagen über das Kaiserreich
politische Schlagworte, anstelle von differenzierten Darstellungen wie zumeist im übrigen Text (z.B.
S. 114/115). Zum anderen geht in der Flut von Detailinformationen gelegentlich der rote Faden (und auch
die Leselust) verloren, so z.B. bei der Auflistung der verschiedenen Gewerkschaften auf beinahe
20 Druckseiten (S. 194—211), der Darstellung Stuttgarts als Zufluchtsort für gewerkschaftliche Zentralverbände
(S. 395-420) und der Aufzählung der lokalen Parteiorganisationen (S. 723-752). Am besten beginnt
man die Lektüre deshalb mit der guten und informativen Zusammenfassung und liest daran anschließend
die jeweils genauer interessierenden Kapitel. Auf diese Weise profitiert man von den wichtigen Ergebnissen
, ohne in der Uberfülle des dargebotenen Materials zu versinken.

Stuttgart Thomas Schnabel

Susanne Plück: Das Badische Konkordat vom 12. Oktober 1932. Mainz: Matthias Grünewald 1984
(Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, ReiheB: Forschungen, Bd.41).

Im November 1932 scheiterte die seit 1919 in Karlsruhe regierende Koalition aus Zentrum und SPD
am Badischen Konkordat, dem die SPD ihre Zustimmung verweigert hatte. Dies war gleichzeitig das Ende
der letzten auf breiter parlamentarischer Basis beruhenden demokratischen Regierung in Deutschland.
Trotzdem fehlte bisher eine zusammenfassende Untersuchung über die Entstehungsgeschichte des
Badischen Konkordats, das bis heute seine Gültigkeit behalten hat.

Das Ziel der bei Professor Repgen in Bonn angefertigten Dissertation ist die Erfassung der politischen
Bedeutung des Badischen Konkordats. Dabei geht es sowohl um die Art und Weise des Zustandekommens
und die darauf einwirkenden verschiedenen kirchlichen und politischen Interessen, als auch um die
politischen Folgen des Konkordats, den Bruch der Koalition von Zentrum und SPD.

Die Entstehung des Konkordats wird sehr detailliert und überzeugend beschrieben. Dabei ist
bemerkenswert, daß sich in den zwanziger Jahren sowohl der Freiburger Erzbischof Fritz als auch
führende Vertreter des badischen Zentrums, wie Prälat Schofer, trotz intensiver Bemühungen von
Nuntius Pacelli, dem späteren Papst PiusXII., einem Badischen Konkordat widersetzten. Sie befürchteten
, daß sich durch ein Konkordat die großzügige Behandlung der Kirche im Land nur verschlechtern
könne. Schließlich gelang es der Kurie doch, das badische Zentrum für ein Konkordat zu gewinnen. Nach
den Landtagswahlen vom Oktober 1929 wurde beim Abschluß der Koalition zwischen Zentrum und SPD
vereinbart, in Konkordatsverhandlungen einzutreten, falls vom Heiligen Stuhl eine diesbezügliche
Anregung ergehe. Nach langen, unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfindenden Gesprächen, wurde
das Konkordat am 12. Oktober 1932 im Kloster Hegne am Bodensee unterzeichnet. Trotz einiger
Bedenken hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende im Karlsruher Landtag zugesagt, dem Konkordat zuzustimmen
bzw. es zumindest zu tolerieren. Innerhalb der SPD konnte er sich damit nicht durchsetzen. Auf
einem außerordentlichen Parteitag am 27. November 1932 lehnte die SPD das Konkordat ab, worauf das
Zentrum, wie bereits zuvor angedroht, die Koalition für beendet erklärte. Im Landtag stimmten daraufhin
jeweils 44 Abgeordnete für und gegen das Konkordat, so daß die Stimme des dem Zentrum angehörenden

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