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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0115
Zehnte und Hofäcker im Dorf Egesheim

den Gütern und Rechten, die zweifelsfrei aus der Besitzmasse des Herrenhofes herrührten:
dem Großzehnten, dem Hofzehnten und den Hofäckern. Diese stellen jedoch sicher nur einen
Teil des einstigen Herrenhofes dar. Nirgends ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel die
Rede von der Hofstatt selbst, von den Hofwiesen, den Hofgärten, den Waldungen oder den
anderen Rechten. Entsprechende Bezeichnungen für Flurstücke haben sich aber bis heute in
Egesheim erhalten.

Ungeklärt ist, in wessen Eigentum diese Besitzungen nach dem Wegzug der Herren von
Egesheim gekommen sind. Aufschlußreich ist aber eine Nachricht aus dem Jahre 1420, die uns
aus der sanktblasianischen Propstei Berau überliefert ist: Am 12. August dieses Jahres bestätigt
Hanns Habmantel von Egesheim, daß er vom Dompropst zu Berau ein Drittel des Fronhofes
zu Egesheim als Lehen empfangen habe. Er verpflichtet sich, auf den Hof zu ziehen und ein
Haus darauf zu bauen, den Hof in Ehren zu halten und nicht verkommen zu lassen. Als
Bürgen nennt er seine Freunde Bentz Pfullinger von Reichenbach, Konrad Widmer, Heinrich
Munderli und Heinrich Honer, alle drei von Egesheim. Die Urkunde wurde besiegelt von
Heinrich Denkinger, einem Bürger zu Rottweil25. Hier ist offensichtlich die Rede von der
Hofstatt des Herrenhofes, zu der wahrscheinlich auch die umliegenden Gärten gehörten.
Nicht bekannt ist, wer die beiden anderen Teile innegehabt hat.

Nach dem Stiftungsurbar von 1551 gehörte die Hofstatt des Fronhofs möglicherweise zum
Stiftungsvermögen der Kirche Egesheim. Bei der Aufzählung der Güter, die zum großen
Lehen des Hans Mauch von Egesheim gehörten, heißt es: Item das Haus mitsambt der
Hoffraitin und Garten darumb unnden im Dorff zu Egesheim gelegen, gehaissen zum
Hofstättlin26. In späteren urkundlichen Aufzeichnungen wird diese Hofstatt nicht mehr
ausdrücklich erwähnt.

Besser unterrichtet sind wir dagegen über einige geschlossene Güterkomplexe, die aus der
Besitzmasse des einstigen Herrenhofes stammten. Es handelt sich um den Laienzehnten, den
Hofzehnten und die Hofäcker, die in der Hand der Grafen von Werdenberg und deren Erben,
der Grafen von Fürstenberg, waren, worüber noch eine Anzahl Lehenbriefe und -reverse der
Lehenträger in den Fürstlichen Archiven in Sigmaringen und Donaueschingen erhalten sind27.
Fest steht, daß diese Besitztitel zum Reichslehen Heiligenberg gehört haben und vom
jeweiligen Besitzer dieses Reichslehens weiterverliehen wurden. Wie aber sind ausgerechnet
Besitzungen im weitab liegenden Egesheim zu dem genannten Reichslehen gekommen? Diese
Frage eröffnet den Weg zu einer ganzen Reihe Spekulationen. Am ehesten könnte damit die
Tatsache im Zusammenhang stehen, daß die Herren von Egesheim seit etwa 1220 das
Schultheißenamt der Reichsstadt Villingen innehatten; dafür könnten sie ihren Egesheimer
Besitz oder Teile davon dem Kaiser (Reich) übereignet haben.

Wie bereits dargelegt wurde, befand sich zumindest ein Teil der Hofstatt des Egesheimer
Herrenhofes in der Hand der Propstei Berau, eines bald nach 1100 von St. Blasien gegründeten
Benediktinerinnenklosters. Weitere Besitztitel, die einst zum Egesheimer Herrenhof gehört
haben dürften, befanden sich um 1300 in der Hand des benachbarten Augustinerchorherrenstifts
Ohningen.

Im Jahre 1166 bestätigt Kaiser Friedrich I. Barbarossa dem Augustinerchorherrenstift
Ohningen alle seine Besitzungen an vielen Orten, darunter auch in Rafz bei Lottstetten im
Kanton Zürich sowie an weiteren Orten in der Umgebung von Schaffhausen und in den
südlichen Landesteilen des heutigen Baden-Württemberg, die heute nicht mehr alle mit
Bestimmtheit lokalisiert werden können. Einer dieser Orte wurde als Denkingen bei Spaichin-

25 12.8.1420: Generallandesarchiv Karlsruhe 11/549, Nr. 5344.

26 HStAS H 237 Bd. 160, feL 5a.

27 Eine kurze Zusammenstellung der Verleihungen und Reverse bringt Rothenhäusler (wie Anm. 6)
S. 54-58.

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