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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1991/0062
Ruth Kroll und Werner Konoid

Obervogteiämter in Streitigkeiten. Soweit es die Wässerei im unteren Fehlatal betraf, äußerte
sich die »Gerechtigkeit der Herrschaft« darin, daß Stauanlagen von der Grundherrschaft
bewilligt werden mußten. Auch Wasserfrevel wurde von ihr geahndet, wie aus Neufraer
Akten hervorgeht44.

Vom 15. Juli 1646 ist ein Schreiben des Vogtes in Gammertingen, Martin Laubenberger, an
den Städtischen Vogt in Hettingen, Lorenz Baumann, erhalten45. Darin antwortete er im
Auftrag des Junkers von Gammertingen auf den Beschwerdebrief des Hettingers, in dem
dieser beklagt hatte, daß die oberhalb gelegenen Wiesen zuviel bewässert worden seien und es
bei der Bewässerung so unordentlich zugegangen sei, daß die Bachmutter ganz trocken war.
Der Gammertinger Vogt berichtete dazu, daß er die Wässermeister schon mehrmals zur Rede
gestellt hätte und ihnen dieses Wässern habe verbieten lassen. Wer das Wasser derart aufhalte,
sollte bestraft werden. Niemand aber hätte sich als Täter bekennen wollen, sondern es sei den
Neufraern die Schuld zugeschoben worden. Also wendete man sich auch an die Neufraer und
verbot ihnen überflüssiges Wässern bei Strafe.

Aufgrund vorangegangener Schwierigkeiten durch unverhältnismäßig starkes Bewässern
der weiter flußaufwärts gelegenen Wiesen war es schon im Jahre 1669 zu einem Vergleich
bezüglich der Wässerzeiten zwischen den Herrschaften Neufra, Gammertingen und Hettingen
gekommen46: Zu wißen und gethan sey Nämiglichen hie mit, daß auf beut zu Ende
geseztem Tag und Jahr sich die drei Spethischen Herrschaften als Hettingen, Neufra, samt dem
Birkhof und Gamertingen miteinander wegen Wässerung der Wiesen an der Vehlen, und wie
es alljährlich damit gehalten werden soll, dahin vergleichen, wie hier nachfolgt: Erstlich haben
die zu Hettingen an der Fehlen vierundzwanzig Mansmat*7, Neufra zwanzig, Birkhof
zwanzig, und Gamertingen fünfzig Mansmat, die zu Neufra sollen mit der Wässerung, und
Erlaubniß der verordneten nachbenanten Wassermeister den Anfang machen, und auf ein
jedes Mansmat das Wasser zwölf Stund und länger nicht lassen. Ingleichen ist es solcher
Gestalten auf die Wiesen, so die von Gamertingen, Hettingen und Birkhof auf den obere
Wiesen der Vehlen holen, oder überkommen möchten, vermeint, und reciproce auch also
gehalten werden soll. Nach dem Heuet zu dem Emt, sollen die zu Hettingen die Wässerung
anfangen, und der abgeschriebene Vergleich, und Ordnung gemäß sich verhalten, dabei
abgeredet, wen die zu Gamertingen in zweien Gräben die Wässerung die Nothdurft nicht
haben sollten, sollen die verordnete Wässermeister, welche gleich hienach benamset, verschaf-
ten und dazu sehen, daß jedes Jahr aller Sachen recht geschehe. Etwa aber einer dem anderen
das Wasser nehmen sollte, und man erkennen würde, daß es der Bachmutter verhinderlich und
schädlich, sollen selbiges die jedesmals verordnete Wassermeister ihrer allerseits Gnädigen
Herrschaft und Obrigkeit zu remediren anzeigen.

In einem Brief vom O.Juli 17 1 948 heißt es, daß es je und allzeit herkömmlich und
gebräuchlich gewesen sei, daß die Hettinger, wenn sie die Wässerung nötig hatten, dies ein
oder zwei Tage vorher den Gammertinger Wässermeistern anzeigten, was ihnen von diesen
aufgrund einer getroffenen Vereinbarung niemals versagt worden sei.

Die Streitigkeiten schienen damit aber nicht gebannt worden zu sein. Nachdem auf
Neufraer Markung in der Zwischenzeit zwei neue Wässerungen entstanden waren49, fand die
Auseinandersetzung um das Wasser einen Höhepunkt. Der Obervogt berichtete am 17. Juli
1719 an den Junker in Gammertingen, daß ... Untergebener Hans Jakob Heissel, Barbier zu

44 Vgl. S. 58.

45 FAS NVA 7150. Das wahrscheinlich älteste Schriftstück über die Wiesenbewässerung im Fehlatal,
eine Bewässerungsordnung, stammt aus dem Jahr 1584; nach: H. Burkarth, 1975. S. 2—3.

46 FAS NVA 7150.

47 Ein Mannsmahd war ein »Wiesen- oder Gartenstück, das ein Mann an einem Tag mähen kann; auch
Tagwerk genannt«; nach: J. A. Kraus, 1936. S. 125.

48 FAS NVA 7150.

49 FAS NVA 7150 (Brief vom 15.6.1718 des Obervogts in Gammertingen an den Junker zu Hettingen).

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