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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0048
Eberhard Fritz

so von Megrichingen durch verheyratung oder in andere weg zu inen ziehend, fürter unsere
predigten zu hörend der massen verbotten, das mich nit mer glust, wie zu euer vesten zeytten
zu inen zu wandlend. Wer ich auch jünger, weit ich um ain conditio sust bos danider im land
ansuchen, da ich nit allso mit dreyen bäpstischen herrschafften umringt were, das dann mir vil
beschwerd und Verwirrung bringt. Aber weyl ich in ainem gutten allter bin, will ich gern dise
pfarr versenchen, so lang ich noch vermigenlich und taugenlich dar zu bin. Gott der Herr
schick alle ding zum besten. Dem sey euer vesten hiemit zu allen zeytten bevolhen.

[Nachsatz auf einem besonderen Blatt:]

Den underthonen in der gantzen Trochtelfinger Herrschafft (ob sy wol teglich zu uns
wandlend) wirt doch inen von irer oberkait in unseren kirchen predig zu hörend hert45
verbotten. Aber das ire arme leyt teglich uns haimsuchend, zu uns komment und uns unser
al(mosen) mit zuthailen für und für anlangend, ist inen von ir ober(kait) zuglassen und nit
verbotten. Welches auch wir inen um (Gottes) willen und zu erhaltung dester besserer
nachbarschafft nach unserem vermögen mithailen, on angsechen, das sust das überlauff von
anderen fremden bettlern auch gros ist.

45 streng.
46


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