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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0166
Wolfgang Schaffer

öffentlichen Volksschulen ausgeschlossen. Zunächst hiervon ausgenommen blieben allein die
Privatschulen69. Das endgültige Aus für die noch im Unterricht tätigen Konventualinnen kam
mit dem Ordensgesetz vom 31. 5. 1875: alle Orden und Kongregationen der katholischen
Kirche wurden vom Gebiet der preußischen Monarchie ausgeschlossen; ausgenommen waren
allein jene Kommunitäten, die sich mit der Krankenpflege beschäftigten70.

Der Kulturkampf setzte den vielfältigen Aktivitäten der Schulorden in Hohenzollern
damit ein Ende71. Obwohl das Ministerialreskript vom 15. 6. 1872 eine relativ zügige
Ersetzung der geistlichen Lehrerinnen an den Elementarschulen ins Auge gefaßt hatte, so zeigt
doch die Gewährung überdurchschnittlich langer Verlängerungsfristen durch die Regierung,
wie schwierig es Behörden und Kommunen gefallen ist, adäquate Alternativen bereitzustellen.
Insbesondere der Lehrerinnenmangel stellte sich lange Zeit als ein wesentliches Hindernis
heraus, und ihm ist es zuzuschreiben, daß die Schulschwestern in Laiz, Krauchenwies und
Inzigkofen noch bis zum 1. 5. 1878 im Amte bleiben konnten. Im Herbst 1878 war indes in
Hohenzollern nur noch die Filiale der Schwestern der christlichen Liebe vorhanden, zumal
mittlerweile auch einige hohenzollerische Schulamtskandidaten aus dem Lehrerseminar in
Brühl (Rheinland) zur Verfügung standen72. Als letzter Schulschwesternkonvent in Hohenzollern
mußten aber auch sie schließlich im Frühjahr 1879 in das Exil gehen. Erst im Zuge des
allmählichen Abbaus der Kulturkampfgesetzgebung seit der zweiten Hälfte der 80er Jahre
wurde auch den Schulorden die Rückkehr nach Preußen wieder gestattet - allerdings unter
veränderten Bedingungen, denn das Betreiben eigener Elementarschulen blieb ihnen verschlossen
. Die Kommunitäten haben sich der veränderten Situation indes weitgehend anpassen
können und sich neue Tätigkeitsfelder erschlossen.

69 Text bei N. Siegfried: Actenstücke betreffend den preussischen Culturkampf nebst einer geschichtlichen
Einleitung. Freiburg 1882. 106.

70 Text bei Siegfried (wie Anm.69) 298 f.

71 Vgl. auch Rösch: Kulturkampf (wie Anm. 12) 99ff.

72 StA Sig Ho 235 X A 14.

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