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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0176
Franz-Severin Gäßler

würden, müßte der allgemeine Bauplan Priorität besitzen. Die Eigentümer hätten sich nach
diesem Plan zu richten und wären, sollte das Grundstück nicht mehr bebaubar sein, nach
unparteiischer Schätzung zu entschädigen. Könnten nach dem neuen Plan weniger Gebäude
erstellt werden als vorher am Ort standen, so sollte jenen Bauwilligen Priorität eingeräumt
werden, welche am schönsten und solidesten nach den vorzulegenden und zu genehmigenden
Baurissen die neuen Gebäude aufführen wollen. Im Falle der Gleichheit könnte das Los
entscheiden. Jedes Haus, das neu erbaut werden soll, wäre bei der Regierung mit Rissen und
Kostenanschlägen vorzulegen. Bereits eine Woche später, am 27. Mai 1830, war Hövel zur
Vorlage eines Entwurfes eines allgemeinen Bauplans aufgefordert worden.

Nachdem im Frühjahr 1831 mit Neubaumaßnahmen in der Stadt zu rechnen war, Hövel
aber noch keine Stellungnahme abgegeben hatte, und kein verbindlicher Bauplan vorhanden
war, mahnte die Landesregierung am 11. April 1831 den technischen Referenten, die geforderte
Vorlage innerhalb von vier Wochen beizubringen. Hövel ging in seiner Antwort, dem
Schreiben vom 12. April 1831, zuerst auf die soziale Situation des Bürgertums und die
topographische Lage Sigmaringens ein und hielt das Aufstellen eines Stadtbauplans für
schwierig. Denn Hindernisse bei der Realisierung eines solchen Plans sah er in der eingeengten
Lage des Ortes und dem nicht sehr bemittelten Stand der Bürger.

Den Ausführungen des Regierungsassessors Mock stimmte Hövel grundsätzlich zu und
ergänzte sie mit Bemerkungen, die den Bereich Feuersicherheit berühren. Außerdem schlug er
vor, auf der Grundlage des Stadtplans, der Mitte der zwanziger Jahre angefertigt wurde, einen
Plan zu entwerfen, in dem Richtung, Breite und Länge der bestehenden oder künftig zu
errichtenden Häuser festgelegt werden unter Berücksichtigung nötiger Stadtein- und Stadtausfahrten
. In einer Bemerkung vom l.Mai 1831 war schriftlich festgelegt worden, daß sich
Hövel zur Zeit nicht in der Lage sehe, einen Plan zu entwerfen, da ein derartiges Objekt wohl
überlegt und gemeinsamer Beratungen bedürfe.

Im Schreiben vom 20. Dezember 1831, das an die Landesregierung gerichtet war, betonte
Hövel, daß die Bauordnung in der bisher geplanten Ausführung kaum auf Grundlage der
Gesetzgebung erlassen werden könne. Die Erarbeitung der einzelnen Positionen müßte daher
von einem sachkundigen Gremium möglichst unter Berücksichtigung der rechtlichen Fragen
erfolgen. Die technische Seite sah Hövel als zweitrangig an und betrachtete seine Person allein
als nicht relevant. Er nahm Bezug auf den in der Schäppelschen Buchhandlung zu Berlin
erschienenen Titel »Uber das Baurecht, oder Grundlage einer vollständigen Bauordnung«.
Zugleich zeigte er sich bemüht zu erkunden, was in anderen Städten geschehen war und
vorging und beantragte in diesem Zusammenhang die Ernennung einer Kommission.

Hierzu bemerkte Mock am 20. Januar 1832, daß Hövel möglichst bald mit dem Entwurf einer
Bauordnung beauftragt werden sollte, die nun auch die übrigen Städte und Dörfer des Landes zu
umfassen hätte. Als weiteren Schritt sah er vor, den Entwurf in der Regierung zu beraten und mit
der Verfassung zusammen durch die Landesdeputation als Gesetz verabschieden zu lassen. Das
Problem der Expropriation sollte in diesem Zusammenhang gelöst und geregelt werden.

Der Regierungsbeschluß vom 23. Januar 1832 forderte Hövel auf, unter Verwendung des
»Baurechts von Regierungsinspektor Sachs« Entwürfe einer Bauordnung vorzulegen, und zwar
differenziert in eine Bau-Ordnung für die Residenzstadt und eine Bau-Ordnung für die
sonstigen Städte und Dörfer des Fürstentums. Im Dezember 1832 war Hövel dann von der
Landesregierung kurzfristig beauftragt worden, den Bauplan für die Stadt Sigmaringen einschließlich
der Ausarbeitungen des Regierungsassessors Mock zu übergeben. Am 19. Dezember
schließlich übergab Hövel seinen Bauplan für die Residenzstadt Sigmaringen, der aus schriftlichen
Erläuterungen bestand und als Anlage einen Stadtgrundriß enthielt42 (Abb. 2).

42 Der Stadtgrundriß mit den von Hövel eingezeichneten Fluchtlinien ist nicht erhalten. Die Abb. 2 zeigt
daher nur die Strukturanalyse des Quartierbestands in der Altstadt und, über die Stadtmauer hinweggreifend
, im nächstliegenden Bereich.

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