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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0179
Carlsplatz und Carlsstraße in Sigmaringen

deabstände angesehen. Die Entfernung von der Straße sollte maximal sechs bis sieben Fuß
betragen.

Am 3. April 1833 beschloß die Landesregierung, das Schreiben des Stadtmagistrats und die
Erklärung des Oberamts an Hövel zu übergeben. Dieser sollte den Bauplan auf das Gebiet
»Zimmeracker«, auf die »Felder gegen Hedingen und jenseits der Sägebrücke« ausdehnen. Im
Bauplan sollten nur die Fluchtlinien angegeben werden; ausdrücklich wurde darauf verzichtet
Zahl und Umfang der Gebäude einzuzeichnen. Unter Ziffer 2) des Schreibens wurde Hövel
aufgefordert, die Erklärung abzugeben, ob eine Straßen »Correction« nach Krauchenwies
notwendig oder wünschenswert wäre, oder ob die gegenwärtige Straßenrichtung beibehalten
werden solle. Zum letzten Punkt, der die Bebauung des Stadtgrabens betraf, sollte sich Hövel
zu den Abständen der Gebäude äußern.

Hövels Antwort vom 16. April betraf konkret nur die Gebäudeabstände, die seiner
Meinung nach auf zehn bis fünf Fuß verringert werden könnten, da im Gegensatz zu den
Dörfern in der Stadt sich der Hofraum hinter den Gebäuden befinden solle. Hövel bat wegen
anstehender Revisionstermine und Arbeitsüberlastung um Terminverlängerung bezüglich der
Ausarbeitung des Stadtbauplans.

Am 28. September schließlich hatte er den erweiterten Stadtbauplan an die Landesregierung
übergeben und hatte gleichzeitig nochmals darauf verwiesen, daß die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Verwirklichung des Stadtbauplans fehlen. Mocks Bemerkungen vom
11. Oktober 1833 geben die Gestalt des Bauplans genau wieder: Die Fluchtlinien waren nun
auf die Gebiete jenseits der Sägebrücke - also auf das Gebiet nördlich der Donau (Brenzkofen/
Wendel), auf den Zimmeracker und auf die Felder gegen Hedingen ausgedehnt worden.
Nachdem das Gebäude des Amtsdieners Rotmund (Geb.-Nr. 244, Antonstraße28) zehn Fuß
vom Stadtrand entfernt genehmigt worden war, sollte dieses Maß als Richtlinie für alle
weiteren Gebäude dienen, die auf dem Stadtgraben erbaut wurden.

Die Landesregierung ordnete am 11. Dezember 1833 an, die von Mock ausgearbeitete
Bauordnung44 und den von Hövel aufgestellten Bauplan mit folgenden Auflagen dem
Stadtmagistrat zuzustellen:

Bauordnung und Bauplan mußten öffentlich vorgestellt und von jedem Bürger durch
unterschriftliche Erklärung - gleich ob es sich um Zustimmung oder Ablehnung handelte - als
eingesehen bestätigt werden. Die Grundstücksbesitzer auf dem Zimmeracker, auf den Feldern
nach Hedingen, an der Straße nach Krauchenwies und jenseits der Sägebrücke sollten sich
verbindlich bereit erklären, ihren Grundbesitz gegen unparteiische Einschätzung an Bauwillige
abzutreten; gleiches wurde hinsichtlich des herrschaftlichen Grundbesitzes in Aussicht
gestellt. Die Bürgerschaft wurde außerdem aufgefordert, aus medizinisch-polizeilichen Gründen
sämtliche Düngerhaufen an den Straßen, Gassen und vor den Häusern außerhalb der Stadt
zu verlegen. Bei freiwilligem Vollzug sollte das dafür notwendige Areal von herrschaftlicher
Seite aus zur Verfügung gestellt werden45. Unstimmigkeiten in bezug auf die Fluchtlinien im
Bauplan sollten direkt mit Oberst von Hövel geklärt werden. Ob eine Korrektur der Straße
nach Krauchenwies in absehbarer Zeit durchgeführt werde, wurde offen gelassen.

Tatsächlich wurde dieser Erlaß der Landesregierung nie weitergeleitet. Zwar wurde in der
Geheimen Conferenz am 24. Januar 1835 der sofortige Vollzug angeordnet und der Termin für
die Stellungnahme der Stadt, die in einer Vorlage abgefaßt sein sollte, auf den 23. Februar 1835
festgelegt, aber über den Vollzug dieser Verfügung und die Resonanz der Bürger geben weder
die Akten des Oberamtes, noch die Stadtratsprotokolle, oder die Protokollauszüge der

44 Vgl. Quellen-Anhang in Teil 2, Kap. 7.1.

45 Mock plädierte für die kostenlose Überlassung herrschaftlichen Geländes, um diese Ordnungsmaßnahme
leichter durchführen zu können. Bereits 1822, 1823 und 1825 waren die Dunglegen aus der
Hauptgasse entfernt und teilweise in die herrschaftliche Au, teilweise in den »Schneckengarten« verlegt
worden; vgl. die Anmerkungen Mocks vom 12. November 1833 zu den Bemerkungen des Medizinal-
Referenten.

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