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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0181
Carlsplatz und Carlsstraße in Sigmaringen

waren die Grundstücke nach folgender Unterscheidung auszuweisen: Herrschaftlicher Besitz,
städtischer Besitz, Stiftung und Privateigentum48.

Der Vertrag war am 30. Juni von der fürstlichen Kanzlei genehmigt worden und enthielt als
weitere Bedingung, daß die Arbeiten bis spätestens 15. Oktober des gleichen Jahres abgeschlossen
sein mußten. Am 17. November 1835 übergab die »Commission für den Stadtbauplan
« den Vermessungsplan an die Landesregierung.

Von der Stadtbauplan-Commission wurden am 28. März 1836 u.a. als vorläufige Baulinien
bezeichnet: die Straße, die in der Flucht des »Schlüssle« nach Hedingen führen sollte;
ungefähr 200 Fuß oberhalb dieser Straße sollte eine weitere Straße gezogen und durch
Querstraßen mit der unteren verbunden werden; weiter war geplant, vom Haus des Dr. Batzer
(Geb.-Nr. 98) durch den Hofgarten bis zur neuen Brücke Platz für eine Häuserzeile zu
schaffen. Für die Fluchtlinien dieser beiden Areale sollten Höhennivellements aufgenommen
werden. Für die übrigen ausgewiesenen Baugelände, nämlich für den Stadtgraben und das
Gebiet jenseits der Donau sowie für den Zimmeracker, sollte dies später bei Veranlassung
einzelner Baugesuche geschehen.

Die Regierung beschloß am 18. April 1836 erst nach den beigebrachten Nivellements über
die Baulinien zu entscheiden, da dann mit Sicherheit über deren Beibehaltung entschieden
werden könne.

Die Landesregierung hatte am 13. April 1836 aufgrund des Gutachtens der »Commission
für den Stadtbauplan« ein Verkaufsverbot für den alten Friedhof ausgesprochen, das so lange
gelten sollte, bis über den Plan zu künftigen Erweiterungen der Stadt Sigmaringen definitiv
Beschluß gefaßt sein wird*9. Am 26. Oktober 1836 schließlich übergab die Stadtbauplankommission
ihr Gutachten zur Stadterweiterung, das aus dem Lageplan, den Nivellements und
schriftlichen Erläuterungen bestand50.

Es scheint, daß Hövel weiterhin die Stadterweiterung nach Westen favorisiert hat, denn er
schlug in seinem Bericht vom 25. Oktober 1836 vor, einen Ingenieur einzuschalten und zu
überprüfen, ob nicht eine Erweiterung der Stadt nach Westen sinnvoll und geeignet sei51.
Regierungspräsident Huber anerkannte in seinem Bericht vom 2. November die Vorteile einer
Stadterweiterung nach Westen, hielt aber den Vorschlag Hövels aus finanziellen Gründen für
nicht verwirklichbar, da für die Realisierung die Begradigung der Donau erforderlich gewesen
wäre. Huber kam daher zu dem Schluß, daß sich die Stadt nur nach zwei Richtungen
ausbreiten könne: 1.) die in dem Plane bezeichnete Richtung gegen Hedingen und 2.) die
Richtung durch den herrschaftlichen Garten gegen die neue Brücke. Ohne weitere Begründung
schrieb Huber weiter: Die Richtung zu 2.) durch den herrschaftlichen Garten scheint mir

48 Zu den Vertragsausführungen vgl. StAS, Dep.39, Fürstl. Hofkammer, NVA 16681. - Willibald von
Bannwarth, geb. 1799 in Sigmaringen, bestand seine Dienstprüfung beim Kgl. Bayr. Appellationsgericht
des Regenkreises (sein Vater war Kgl. Bayr. Oberappellations-Gerichtsrat in Irrsee), war seit 1824
standesherrl. Oberamtsaktuar in Ostrach, seit 1825 Oberamtmann ebenda und seit Oktober 1834
Hofgerichts- und Regierungsrat in Sigmaringen; vgl. Dienerbuch.

49 StAS, Ho 199, Akten Nr. 45. Die Verlegung des Friedhofes nach Hedingen war am 23.Juli 1824
verfügt worden; vgl. StAS, Ho 199, Akten Nr. 42. - Bereits 1834 hatte das Oberamt bei der Stadt
angefragt, ob sie nicht bereit sei, einen Bauplatz für ein Beneficialhaus an der Krauchenwieser Straße auf
dem alten Friedhofsgelände zu verkaufen. Zu jener Zeit war die Stadt nur bereit, das gesamte Friedhofsge-
lände zu veräußern; von Hermann Teufel lag zur selben Zeit für das gesamte Areal ein Gebot von 1000 fL
vor. Zum Verkauf gelangte dieses Grundstück damals nicht; vgl. StAS, Dep. 1, Amtsbuch Nr. 62, Fol. 379.

50 Vgl. StAS, Dep. 1, Akten Nr. 1158; dem Gutachten beigegeben war das Kostenverzeichnis des
Geometers Dollenmaier, der die Nivellements angefertigt hatte. Geometer Letzgus hatte am 20. Juli 1836
zwei Meßtischplatten mit reduziertem Stadtplan der fürstl. Kanzlei übergeben. - Verkleinerung und
Nivellements mußte die Stadt nach anfänglicher Weigerung bezahlen; vgl. StAS, Ho 199, Akten Nr. 24.

51 Vgl. StAS, Ho 82, NVA II 6967.

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