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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0182
Franz-Severin Gäßler

am wenigsten Schwierigkeiten darzubieten^1. Die Äußerungen Hövels und Hubers lassen
vermuten, daß mindestens drei Gebiete für die Stadterweiterung zur Disposition standen. Im
Westen lag das ebene Gelände der Auwiesen, das für die Bebaubarkeit jedoch die Donaukorrektur
voraussetzte. Im Süden reichte das Areal zwischen dem Fahrweg nach Hedingen und
der Krauchenwieser Straße bis an die Stadt heran. Bedingt durch die Geländeformation, waren
hier Abgrabungen und Aufschüttungen erforderlich. Ein weiterer Nachteil bestand darin, daß
dieses Areal unter zahlreichen Grundbesitzern aufgeteilt war. Im Osten schien die Fläche des
Hofgartens für die Erweiterung sehr geeignet zu sein, da der Grundbesitz allein beim
fürstlichen Haus lag. Aber auch hier waren Geländeaufschüttungen Voraussetzung für die
Bebaubarkeit. Alle drei geplanten Erweiterungsgebiete lagen südlich der Donau und konnten
unmittelbar an die Altstadt angebunden werden.

Am 23. November 1836 hatte die Landesregierung beschlossen, dem Stadtmagistrat mitteilen
zu lassen, daß die Gegend zwischen der Krauchenwieser Straße, dem von Hedingen
heraufkommenden Fußweg und dem Hofwege von Sigmaringen nach Hedingen für die
planmäßige Erweiterung der Stadt bestimmt sei. Für die Grundstücke, die zur Herstellung der
neuen Straße benötigt wurden, und für den Grundbesitz, der im ausgewiesenen Baugebiet lag,
sollten noch besondere Mitteilungen erlassen werden. In diesem Zusammenhang wurde auf
den §22 der Verfassung verwiesen, der die Enteignung regelte53. Die betreffenden Grundbesitzer
erklärten sich zwar bereit, für die neue Straße Grund abzugeben; sie waren aber vorerst
nicht willig, Grundstücke für Bauplätze abzutreten54.

In diesem Beschluß der Landesregierung wurde das Erweiterungsgebiet genau beschrieben
. Das Gelände gegen Hedingen hatte den Vorzug vor den übrigen Erweiterungen
bekommen. Interessant ist, daß zu diesem Zeitpunkt bereits nur noch von der »neuen Straße«
gesprochen wird, obwohl im Baugebiet mit ziemlicher Sicherheit Parallel- und Querstraßen
geplant waren55. Der Grund für die vorläufige Beschränkung auf dieses Baugebiet und hierbei
wiederum auf die »neue Straße« könnte einerseits darin zu suchen sein, daß die geringen
Finanzmittel der Stadt konzentriert auf die sofortige Herstellung der Haupterschließungsstraße
eingesetzt werden sollten, zum anderen wahrscheinlich gewünscht war, möglichst
schnell eine in sich geschlossene Erweiterung zu erreichen.

In der Geheimen Confrenz war am 30. Dezember 1836 verfügt worden, einen Betrag von
5000 fl. für die Umsetzung des genehmigten Stadtbauplans bei der Spar- und Leihkasse im
Falle der Verwirklichung zu deponieren. Diese Summe sollte vor allem zum Bau der neuen
Straße verwendet werden. Die herrschaftlichen Grundstücke östlich des ehemaligen Friedhofs
sollten unentgeltlich an die Landesregierung übergeben werden. Gleichzeitig wurde die
Forderung ausgesprochen, eine Bauordnung mit angemessenen Vorschriften über Größe,
Gestalt und äußere Ausstattung zu entwerfen^.

52 Vgl. ebd. - Karl Honorat von Huber, geb. 1772 in Ottobeuren, war seit 1794 bei der Sigmaringer
Regierung tätig und wurde 1802 als Hof- und Regierungsrat und Forstdeputant geführt. 1807-17 war er
Oberamtmann in Sigmaringen, seit September 1817 Regierungspräsident, seit 1821 auch Präsident der
Hofkammer und des Hofgerichts. Am 31. Januar 1840 wurde Huber in den Ruhestand versetzt, zog nach
Stuttgart und war dort wichtiger Informant des Erbprinzen Carl Anton; vgl. StAS, Dep. 39, HS NZ 53,
Nr. 14,1

53 Vgl. StAS, Ho 199, Akten Nr. 24.

54 Vgl. StAS, Ho 199, Akten Nr. 24 (Stadtratsprotokoll vom 30. Nov. 1836); derselben Akte liegt ein
Protokollauszug der Landesregierung vom 11. März 1837 bei, der den Kauf der notwendigen Grundstücke
regelte, da in der Zwischenzeit teilweise Grundstücke zum Kauf angeboten worden waren, die
vorerst noch nicht benötigt wurden.

55 Vgl. oben, S. 179, die Mitteilung der Stadtbauplan-Commission, und unten, S. 182 f.

56 Vgl. StAS, Ho 199, Akten Nr. 24.

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