Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0183
Carlsplatz und Carlsstraße in Sigmaringen

Mit dem 15. Februar 1837 wurde der Stadtbauplan Bestandteil der »Vorschriften für die
Bauungen in der Residenzstadt Sigmaringen«57. Die vorgegebenen Fluchtlinien mußten von
nun an genau eingehalten werden. Gleichzeitig wurde u. a. verfügt, daß die Gebäude mit der
Längsseite parallel zur Straße stehen und eine Länge von mindestens 45 Fuß aufweisen
müßten. Ebenfalls vorgeschrieben war die Mindesthöhe der Gebäude: Zwei Stockwerke hoch
und mit einer Stockwerkshöhe von mindestens zehn Fuß.

Gebäude- und Grenzabstände waren bereits mit dem Erlaß der baupolizeilichen Vorschriften
vom 30.Januar 1836 geregelt worden58: Der Mindestabstand zweier Gebäude von
einander mußte zwölf Schuhe betragen, der Grenzabstand größer als sechs Schuhe sein.
Allerdings war auch erlaubt worden, Häuser direkt aneinander zu bauen, sofern eine massive,
undurchbrochene Giebelwand die Trennung herstellt. Wichtig für das äußere Erscheinungsbild
der Gebäude war die Forderung, daß spätestens drei Jahre nach Errichtung die Häuser
verblendet sein mußten. Die Farbgebung durfte nur mit einer nicht »auffälligen Farbe«
erfolgen. Uber die Gestaltung der Straßen, sei dies der Straßenbelag, das Anlegen von
Vorgärten, Trottoirs oder das Pflanzen von Bäumen, war keine Aussage getroffen worden.

Der Stadtbauplan gab für jedermann verbindlich vor, wo gebaut werden konnte und wie
gebaut werden mußte. Wie gebaut werden mußte, war in einem Verlauf von über zehn Jahren
ausformuliert worden. Diese lange Zeitspanne macht deutlich, daß die Auseinandersetzung
mit diesem Thema geprägt war von Unsicherheiten; diese betrafen besonders die eigentumsrechtlichen
Belange, wie das Thema Enteignung als städtebauliches Instrument dies aufzeigt.
Als Väter des Stadtbauplans können zweifellos genannt werden: Straßeninspektor von Hövel,
der die planerischen und technischen Aspekte einbrachte, und der spätere Landesregierungsdirektor
Mock, der für die juristischen Belange verantwortlich war581

2.2. Partielle Rekonstruktion

Im Staatsarchiv Sigmaringen sind Zeichnungen deponiert, die dreizehn Geländeprofile auf
insgesamt sechs Blättern zeigen59. Diese Geländeprofile tragen jeweils die Überschrift »Längendurchschnitt
«. Die unter »Blatt 1« geführte Zeichnung unterscheidet sich formal von den
übrigen Blättern sowohl in der Schriftform als auch in der Farbgebung und im Verhältnis von
Längenmaßstab zu Höhenmaßstab. Als einziges Blatt gibt es über den Maßstab der beiden
Profile Auskunft: Längen und Höben sind im 1500 theiligen Maßstabe gezeichnet. Der obere
der beiden Schnitte trägt die Bezeichnung »westliche Seite der Gasse«, der untere ist
beschriftet mit »östliche Seite der Gasse«. Über den Profilen liegen gestrichelte Horizontallinien
, die in der Länge unterteilt sind durch vertikale Linien. Diese vertikalen Linien enden
teilweise in Kreispunkten auf den Profilen. Die einzelnen Zäsuren sind weder bezeichnet,
noch tragen die Intervalle Maße (Abb. 3).

Auf »Blatt 2« sind ebenfalls zwei Profile zu sehen. Die obere Zeichnung ist mit »Längendurchschnitt
der westlichen Seite der Gassei« beschrieben, und der untere Schnitt ist mit
»Längendurchschnitt der östlichen Seite der Gassei« bezeichnet (Abb.4). Beide Profile
weisen wiederum gestrichelte Horizontal-Linien auf, die in unregelmäßige Intervalle unterteilt
sind. Aus dem Gesamtzusammenhang ergibt sich, daß die Längen dieser horizontalen

57 Vgl. Quellen-Anhang in Teil 2, Kap. 7.1.

58 Ebd.

58a Für die Beteiligung des Fürstl. Baurats Burnitz aus Frankfurt a.M. an der Aufstellung des
Stadtbauplans, wie dies Schöntag vermutet, - vgl. Kuhn-Rehfus (wie Anm. 2) S. 149f. - lassen sich keine
Hinweise finden.

59 StAS, KXV/6, Blatt 1-6; vgl. hierzu auch Karte 6.

181


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0183