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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0186
Franz-Severin Gäßler

Wird die Linie, die mit »nördliche Seite der Quergasse 1« bezeichnet ist, in den Lageplan
übertragen, ergibt sich eine Ungereimtheit im Hinblick auf die Antonstraße. Denn die
Quergasse 1 würde nicht unmittelbar die Fortsetzung der Antonstraße bilden, sondern bindet
versetzt an die Antonstraße an (Abb. 6). Dies widerspricht der Logik, die dem gesamten
Entwurf inhärent ist. Entweder ist bewußt dieser Versatz angestrebt worden - dann ist zu
untersuchen, wo die Beweggründe liegen - oder die Linie ist falsch bezeichnet worden und
müßte die Uberschrift tragen »Längendurchschnitt der südlichen Seite der Quergasse 1«
(Abb. 7).

Gegen die erste Version spricht weiterhin, daß die Bebauung südlich der Quergasse mit
dem Gebäude 252 (Gasthaus zum Ochsen) kollidiert hätte. Dafür könnte sprechen, daß die
räumliche Kante der nördlichen Zeile in derselben Flucht gelegen hätte wie ein neben dem
»Schlüssle« geplantes Gebäude, das dessen Ausmaße erhalten hätte.

Daß die Nivellement-Linie Baugrenze für die südöstlich anschließende Bebauung gewesen
sein könnte, da im Stadtbauplan keine Aussagen über das nordwestlich davon liegende Areal
gemacht wurden, ist ebenfalls möglich. Denn die planerischen Vorstellungen im Stadtbauplan
von 1836, die ins südöstliche Gebiet der Altstadt eingegriffen haben könnten, sind aufgrund
fehlender Quellen nicht rekonstruierbar. Die Längendurchschnitte geben keinen Aufschluß
über die Gestalt des Gebietes, das nordöstlich an die »Quergasse 1« anschloß. Ob zum
damaligen Zeitpunkt an eine Platzsituation gedacht worden war, ist unbestimmt. Die
Beschreibung »Quergasse« weist jedoch nicht auf eine Platzsituation hin.

»Blatt 6« läßt sich sofort eindeutig zuweisen. Es betrifft das Areal vom östlichen Stadtrand
der Stadt Sigmaringen bis zur Donaubrücke nordöstlich dem fürstlichen Bauhof. Die beiden
Nivellements auf diesem Blatt dürften zeitgleich mit den Höhenaufnahmen von Blatt 2-5
entstanden sein; sie lassen sich jedoch weder in das Grundrißsystem noch in das Höhensystem
der Profile von »Blatt 3« überführen und besitzen daher autonomen Charakter. Die Straßenachsen
, die sich aus den Profilen von »Blatt 6« ableiten lassen, knüpfen an die bestehende
Grundrißstruktur des Stadtkerns an (Karte 9). Die Hauptgasse findet in der nördlichen
Straßenachse die geradlinige Fortsetzung bis zum Ende des Bauhofs und mündet dort in die
bestehende Straße ein. Die südliche Achse setzt die bestehende Straße, die parallel zum Bauhof
verläuft, in westlicher Richtung fort und kreuzt die »Gassei« neben dem Küchengebäude des
»Schlössle« (Geb.-Nr. 237). Die gedachte Fortführung dieser Achse ergibt die Verbindung mit
der »Hinteren Gasse«. Auf diesem Plan wird die Carlsstraße jedoch nicht mit »Gassei«
bezeichnet, sondern nur einfach als »Straße«. Die Breite dieser Straße wird mit 64 Fuß
angegeben.

Ob die beiden Profile für zwei geplante Straßenzüge stehen, die ein Quartier einschließen,
oder ob es sich um Alternativen handelt, ist ungeklärt. Da die beiden Achsen in einem extrem
spitzen Winkel zusammenstoßen, scheint die Version der »Alternative« wahrscheinlicher zu
sein. Denkbar aufgrund der geringen Spreizung aber unwahrscheinlich bleibt, daß die beiden
Achsen auf einem Teil ihrer Strecke ein Quartier einschließen könnten62.

62 Bereits 1826 hatte Oberst von Hövel Planung und Kostenschätzung für die Korrektur der Kurvenradien
und für die Halbierung des Steigungsverhältnisses auf dem Abschnitt zwischen dem westlichen Ende
des Bauhofs und dem Haus des Wagners Rek (Geb.-Nr. 104) ausgearbeitet. Dieses Teilstück wies eine
Steigung von annähernd neun Prozent auf und war für 6- bis 8-spännige Fuhrwerke der engen
Kurvenradien wegen kaum befahrbar. Die Korrektur war damals nicht genehmigt worden, da sonst der
westliche Teil des Bauhofs unter dem Straßenniveau gelegen wäre und die dort stehenden Toreinfahrten in
der Durchfahrtshöhe verringert worden wären (vgl. StAS, Dep. 39, Gft./Fst. Sigmaringen, AA, Rub. 158,
Nr. 29).

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