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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0187
Carlsplatz und Carlsstraße in Sigmaringen

Bei der Annahme, daß die Längendurchschnitte Bestandteil des »Stadtbauplans« waren,
der von der »Commission für den Stadtbauplan« am 26. Oktober 1836 der Landesregierung
übergeben worden war63, ergibt sich ein terminus ante quem für die Aufnahme der Nivellements
. Der terminus post quem läßt sich über das Wohnhaus Karlstraße 7 (Geb.-Nr. 265)
erzielen. Da im »Längendurchschnitt der östlichen Seite der Gassei« sowohl auf die Lage des
Hauses als auch auf die »Höhe der Kelleröffnungen« dieses Gebäude Bezug genommen
wurde, mußte zum Zeitpunkt der Nivellements bereits die Substruktion des Wohngebäudes
vorhanden gewesen sein. Für diesen Neubau läßt sich ein terminus post quem ermitteln: Am
9. Juli 1836 wurde das Gesuch des Kammerdieners Schwarz genehmigt, ein einstöckiges
Wohnhaus in seinem Garten an der Hedinger Straße errichten zu lassen64. Diese Fakten
führen zu der Vermutung, daß die Nivellements im Spätsommer 1836 aufgenommen
wurden65.

Abbildungsnachweise

Abb. 1 Aus: Franz Xaver Mezler: Versuch einer medizinischen Topographie der Stadt Sigmaringen.

Freiburg 1822
Abb. 3 StAS K. V/3 VI. 1.
Abb. 5 StAS Dep. 1 Akten Nr. 1158.
Abb. 8 StAS Dep. 1 Akten Nr. 2311.

63 Vgl. oben, S. 15 und Anm. 45; demnach könnten die Nivellements vom Geometer Dollenmaier
angefertigt worden sein.

64 Vgl. StAS, Dep. 1, Amtsbuch Nr. 63.

65 Für die Anfertigung von »Blatt 1« ergaben sich keine Anhaltspunkte, doch dürfte es auf »Blatt 2«
basieren und daher zeitlich nach diesem entstanden sein.

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