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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0203
Besprechungen

Überlieferungen und Gebräuchen - u.a. Matronenkult; Reflexe in romanischer Bauplastik -
u.a. Eulenturm Hirsau, Belsen; Stifter des Wurmlinger Jahrtags: Herzog Weif VI.; vordeutsche
Toponymie; Walchen-Orte); XII. Auseinandersetzung mit den Arbeiten von Hans
Jänichen. 1984 (Zimmern- und -hausen-Orte; Para-Huntaren-System; Burgfelden; Pleonun-
gen); XIII. Arbeiten zur Agrargeschichte, Teil 1.1986 (Celtic fields; Tacitus Germania c. 2;
Lex SalicaTit. 45; Flur- und Pflugformen); XIV. Teil 2.1987 (Dorfmark; Dreifelderwirtschaft;
Gewannflur; Allmende; Markgenossenschaften schon im frühen Mittelalter; Heimbürgenamt
); XV. Teil 3.1988 (Freie mit mittlerem und kleinem Landbesitz; Landvergabungen;
»Grundherrschaft« und Großgrundbesitz; Fronhofverfassung; Wenden-Orte; Brühle; Entstehung
des ländlichen Grundeigens).

Heft XVI (Nachträge: XIX, S. 296-306) ist den südwestdeutschen Ungarnwällen des
10.Jahrhunderts und der frühmittelalterlichen Wehrverfassung gewidmet. Schneider stellt
zunächst anhand von Zitaten aus den zeitgenössischen Quellen und der modernen Forschungsliteratur
die »Burgenordnung« Heinrichs I. (926) vor und gibt dann, wieder vornehmlich
anhand von Zitaten, einen schätzenswerten Uberblick zu »Burgbann und Burgwerk«,
wobei er insbesondere an die Ergebnisse von Michael Mitterauer anknüpfen kann (vgl. auch
Mitterauer: Markt und Stadt im Mittelalter. 1980). Diskutiert werden auch die vieldiskutierten
»agrarii milites« bei Widukind von Corvey, wobei zum Vergleich Beispiele von Bauernburgen
und Bauernaufgeboten aus späterer Zeit herangezogen werden. Nach einer Besprechung der
wenigen schriftlichen Quellen über Befestigungen während der Ungarneinfälle skizziert
Schneider die spezifische Kampfweise der Ungarn, auf die seiner Ansicht nach bei der Anlage
von Ungarnwällen mit folgenden Innovationen reagiert wurde: Tiefenstaffelung, Doppelwälle
und Gräben, winkelig geführte Wälle, Hangversteilungen und Terrassen, Hanggräben, Holzpalisaden
und Annäherungshindernisse. Ein Anhang stellt Material zum Dornverhau als
Annäherungshindernis sowie zu den Landhegen und Eppinger Linien zusammen. Auf einen
Katalog der Merkmale, an dem Ungarnwälle zu erkennen sind, folgt der Hauptteil des Bandes,
die durch Skizzen unterstützte Besprechung von 24 Befestigungsanlagen, die von der bisherigen
Forschung oder dem Autor als Ungarnwälle identifiziert wurden (S. 176-313). Die
weiteren Arbeiten des Bandes: »Der Name der Heuneburgen an der oberen Donau«; »Zur
Frage von wem die großen Ungarnwälle im Affagau errichtet worden sind« mit Anhang »Zur
Frage, ob Graf Adalbert von Marchtal mit den Hupaldingern, den späteren Grafen von
Dillingen, verwandt gewesen ist« (darin auch: »Stammt Graf Adalbert von Marchtal von
einem der beiden Kammerboten Erchanger und Berthold ab?«); »Die kleineren, von Dörfern,
Hundertschaften, Gauen oder Kirchspielen errichteten Ungarnwälle«; »Früh- und hochmittelalterliche
Grafensitze in südwestdeutschen Ungarnwällen« (insbesondere: Dillingen, Heu-
neburg bei Hundersingen); »Altenburg a.N. - eine spätkarolingische ländliche Königspfalz«
(Tagungsort des Königsgerichts 914) mit Anhang »Wo hat die Thietpoldispurch gelegen?«
(Ort der Gefangennahme der Kammerboten); »Die frühmittelalterlichen Webhäuser und
-hütten in den schriftlichen Quellen und den Ausgrabungsbefunden« mit Anhang »Werkstätten
auf den frühmittelalterlichen Fronhöfen«.

Bereits diese kursorische Inhaltsangabe zeigt, daß man als Rezensent mit begrenztem
Raum vor der Vielfalt der behandelten Themen aus den verschiedensten Disziplinen eigentlich
nur kapitulieren kann. Zu dem Hauptteil kann hier mangels archäologischer Kompetenz nur
wenig gesagt werden, doch trifft wohl auch auf diesen Teil zu, was Schneider bei der
Behandlung der von ihm vermuteten Grafensitze in Ungarnwällen einräumt: »Zu einigermaßen
sicheren Ergebnissen ist die Arbeit nur bei wenigen der besprochenen Ungarnwälle
gekommen« (S. 378). Da in den meisten Fällen hinreichend verläßliche archäologische Befunde
fehlen, wird man es Schneider nicht vorwerfen dürfen, wenn er Befestigungsanlagen unsicherer
Zeitstellung aufgrund definierter Kriterien hypothetisch als »Ungarnwälle« in Anspruch
nimmt. Beeindruckend ist in jedem Fall die genaue Gelände- und Literaturkenntnis. Wie
aktuell Schneiders Erwägungen in der derzeitigen archäologischen Diskussion sind, geht aus

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