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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0235
Besprechungen

Scholz, Tipton, Haug-Moritz) mag es erlaubt sein, abschließend den Wunsch zu äußern, daß
im Besprechungsteil der Zeitschrift künftig auch über jene Prüfungsarbeiten berichtet werde,
die - aus welchen Gründen auch immer - nicht zum Druck gelangen, jedoch in Belegexemplaren
im Stadtarchiv Ulm vorliegen und dort benutzt werden können. In der »Soester Zeitschrift
« wird bereits so verfahren. Meiner Erfahrung nach handelt es sich in vielen Fällen um
wertvolle Forschungsbeiträge, die jedoch, da sie in der Regel als »Graue Literatur« nicht in
Bibliographien erfaßt werden, auswärtigen Interessenten allzu häufig unbekannt bleiben und
somit unnötige Parallelforschungen verursachen. Mit der einschlägigen Regelung des Landes-
archivgesetzes hat auch der baden-württembergische Landtag den Wunsch der Archive
anerkannt, diese Arbeiten zu erwerben. Ich möchte daher an alle Kommunalarchivare
appellieren, solche Arbeiten für ihr Archiv zur allgemeinen Benutzung zu erbitten und in
Vereinszeitschriften auf die vorhandenen Arbeiten hinzuweisen.

Koblenz Klaus Graf

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