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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0215
Vom Landesspital zum Landratsamt

1 Das Sigmaringer Fürst-Carl-Landeskrankenhaus aus der Vogelperspektive, 1979 (Kreisarchiv Sigmaringen
VI-A-Sig-II Nr. 12)

ansteckenden Kranken und damit die Funktion eines traditionellen Leprosen- oder Sonder-
siechenhauses erfüllen, zum dritten und vor allem der Aufnahme von armen Kranken, welche
sich beschwerlichen Operationen unterziehen müssen. In dieser dritten Aufgabendefinition
verbirgt sich die Keimzelle des stationären Allgemeinkrankenhauses. Hinzu kommt sodann
noch die auch in der Zuständigkeit traditioneller Spitäler anzutreffende Aufnahme fremder
Kranker und nicht zuletzt durch fürstliche Verordnung vom 19. Juli 1847 auch noch die
Aufnahme von Pfründnern auf deren eigene Kosten7. Durch diese bei der Eröffnung
vorgenommene Ergänzung der zu betreuenden Klientel wird das Landesspital - bis zur
teilweisen Entflechtung der Aufgabenbereiche mit der Errichtung des Kreisaltenheims in
Gammertingen 1927/28 - auch noch zu einem Altenheim.

Die anfänglich enge Verbindung der neuen Krankenanstalt zum Fürstenhaus kommt auch
in den insgesamt 13, von dessen Mitgliedern gestifteten, unterhaltenen und auch belegten
sogenannten »Freistellen«, vielfach gewährten Zuwendungen und Legaten an bedürftige
Hospitaliten und nicht zuletzt in dem mit jährlichen Geldzuwendungen verbundenen Protektorat
zum Ausdruck, das Mitglieder des hohenzollerischen Fürstenhauses und des preußischen
Königshauses über das seit 1857 nach seinem ersten Stifter benannte »Fürst-Carl-
Landesspital« ausüben8.

7 Bekanntmachung v. 19.7.1847 zur Eröffnung des Landesspitals. In: Verordnungs- und Anzeigenblatt
für das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen v. 25.7.1847.

8 Longard (wie Anm.2) S.6, Oswald (wie Anm.2) S. 15. Zum mehrfachen Wandel der Benennungen
des Landesspitals vgl. Schaitel (wie Anm.2) S.5, Mühlebach (wie Anm.2) S.2.

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