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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0293
Carlsplatz und Carlsstraße

Carlsplatz hin hatte das Mindestmaß von 45 Fuß erhalten. Die südöstliche Gebäudekante zur
Antonsstraße hin war wahrscheinlich auf der Fluchtlinie der Straße nach Krauchenwies
aufgebaut worden und hatte ihr Pendant in der nordöstlichen Gebäudekante des Bilharzschen
Hauses (Geb.-Nr. 107) (Karte 10 B).

Die Forderung nach geschlossener Bauweise und gleicher First- und Traufhöhe gab der
Platzwand eine großzügigere Dimension und dem Carlsplatz besseren räumlichen Zusammenhalt
an der für den Platzcharakter abträglichsten Stelle. Der Unterschied zur gegenüberliegenden
Palaisarchitektur blieb dennoch gewahrt und war eindeutig sichtbar.

Für den nordwestlichen Platzrand war ein einheitliches Gebäudeensemble vorgeschrieben
worden, für dessen Länge die Gesamtlänge der südöstlichen Baugruppe verpflichtend war.
Der ausgeführte Entwurf (Karte 10 D) (Abb. 9) zeigt zum Platz hin eine dreigeschossige
Fassade mit vorspringendem, giebelbekröntem Mittelrisalit, der auf der vorgegebenen Hauptachse
liegt und mit der gegenüberliegenden Bebauung korrespondiert. Die Fluchtlinien des
Ständehauses, die parallel zur Carlsstraße liegen, sind jeweils auf die Kante der gegenüberliegenden
Eckhäuser Horn und Rek ausgerichtet.

Diesem ausgeführten Projekt waren verschiedene Planungsvarianten vorausgegangen
(Karte 10 B und 10 C). Die Grundrißvariante, die Karte 10 B zeigt, stellt besonders gut das
Bestreben dar, annähernd symmetrische Korrespondenz mit der gegenüberliegenden Platzseite
zu erreichen. Zwar zeigt der Grundriß auch hier ein zusammenhängendes Gebäudeensemble
, doch sind die Kopfbauten deutlich vom Mittelteil getrennt und nur über schmale,
zurückspringende Elemente mit dem Haupttrakt verbunden. Wie auf der gegenüberliegenden
Seite sollte eine dreigliedrige Platzfront geschaffen werden. Die Konkretisierung des Projekts
und das damit verbundene Raumprogramm forderte die Steigerung des Raumvolumens und
die straffere Zusammenfassung der Gebäudeteile (Karte 10 C und 10 D). Der gesamte
Gebäudekomplex blieb von seiner inneren Organisation her dennoch dreigeteilt. Nur das
Ständehaus, das im mittleren Teil untergebracht war, hatte seinen Zugang über den Carlsplatz.
Bei den Kopfbauten, die in der Fassade nahtlos integriert waren, lag der Eingang auf der
Stirnseite - zur Hinteren Gasse und zur Carlsstraße hin.

Die Lage der nordwestlichen Platzwand scheint während der Planungsphase in gewissen
Grenzen variabel gewesen zu sein. Im Nordwesten stellten die Gebäude Nr. 126 und 127
Barrieren dar, die unüberwindbar waren31. Gegenüber der bestehenden Bausubstanz in der
Altstadt ergaben sich keine Bezugspunkte, die geometrisch sinnvolle Zuordnungen zuließen.
Dafür wurde versucht, die Fluchtlinie des nordwestlichen Platzrandes, die parallel zur
südöstlichen Platzwand gelegt wurde, mit dem »Schlössle« in Beziehung zu setzen (Karte 10
B, 10 C und 10 D). Beim verwirklichten Ständehausprojekt konnte der Ausdehnung in die
Tiefe wegen die Gebäudekante des »Schlössle« nicht mehr berücksichtigt werden. Statt dessen
trifft die Fluchtlinie nun beim Schlössle auf die nördliche Kante des Mittelrisalits.

An den Platzwänden des Carlsplatzes läßt sich eine Entwicklung ablesen, die beim
freistehenden Solitärbau, der analog den Bauvorschriften errichtet wurde, beginnt, und bei der
geschlossenen Bauweise mit einheitlicher Trauf- und Firsthöhe endet.

Auf der südöstlichen Seite des Carlsplatzes stehen noch alle drei Gebäude nach sämtlichen
Seiten hin frei da, mit unterschiedlicher Traufhöhe und Dachausbildung. Auf der nördlichen
Seite rücken Alter Prinzenbau, Zwischentrakt und Neuer Prinzenbau zusammen. In diesem
Fall spiegelt dies die funktionelle Notwendigkeit wieder, die ohne Einfluß auf gestalterische
Konsequenzen blieb. Die gegenüberliegende Platzwand zeigte dann die strukturelle Zusammenfassung
zweier funktional getrennter Bauten; einheitliche Trauf- und Firsthöhe bei
unterschiedlicher Fassadengestaltung waren zu sehen. Die nordwestliche Platzrandbebauung

31 Diese beiden Gebäude gehörten dem Adlerwirt Raible, ebenso wie das gegenüberliegende Gebäude
Nr. 125; das Gebäude Nr. 126 war das Wirtschaftsgebäude, das Gebäude Nr. 127 war das Okonomie-
gebäude; vgl. Gebäude- und Gewerbesteuerkataster Jg. 1836/1837, StAS, Dep. 1, Akten Nr.2311.

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