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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0026
St. Fidelis

Schultheißen, des Stadtvorstands. Die zwölf Richter bildeten als Schöffen das Stadtgericht, waren
aber auch unter dem Vorsitz des Schultheißen oder des Bürgermeisters oberstes beschlußfassendes
und ausführendes Organ der städtischen Selbstverwaltung. Zu wichtigen Entscheidungen
wurden die Sechser hinzugezogen. Des weiteren gab es Amter für die Kassen- und Rechnungsführung
der städtischen Kasse und der Sebastianskaplanei. Aufgaben der Markt-, Gewerbe- und
Feuerpolizei nahmen die Fleischschauer (oder Fleischerlauber), die Brot-, Leder-, Tuch-, Feuer-
und Ziegelschauer wahr. Die Umgelder zogen das Umgeld ein, eine Getränkeumsatzsteuer. Die
Weideriauber waren für die Gemeindeweide verantwortlich. Die Untergänger waren für Fragen
im Zusammenhang mit Grundstücksgrenzen zuständig und wohl auch für baupolizeiliche
Angelegenheiten. Hans Roy, derVaterdes Fidelis, war seit 1577 Richter, 1580 Untergänger, 1581
und 1582 auch Weideriauber. 1583 bis 1589 bekleidete er neben seinem Richteramt das Amt eines
Bürgermeisters und Rechners. Sein Bruder Karl gehörte zeitweise dem Gremium der Sechser an
und war Feuerschauer und Fleischschauer. Der Schwager Johann Kaudermann (Hafner) war seit
1586 Mitglied des Gerichts und begleitete ferner zu Beginn des 17. Jahrhunderts unter anderem
das Schultheißenamt. Der Sohn Hans wurde ebenfalls in das Gericht gewählt und erhielt auch
weitere Ämter anvertraut, der andere Sohn Karl war Mitglied des Sechsergremiums.

Markus Roy wurde um 1577/78 geboren. Ein einschneidendes Erlebnis für den Jugendlichen
war zweifelsohne die erneute Eheschließung seiner Mutter nach dem Tode seines Vaters. Noch
20 Jahre später schrieb er in seinem Testament, daß ihm der Vater durch den frühen Tod, die
Mutter aber aufgrund der zweiten, ihm und seinen Geschwistern nicht sonders angenemen noch
verständigen Heirat genommen worden sei. Vermögenspfleger des unmündigen Markus war sein
Bruder Hans, der in Sigmaringen die Gaststätte zur »Goldenen Krone« (die an der Stelle des
heutigen Fidelishauses stand) betrieb, aber wie sein Vater auch im Handel und als Fuhrunternehmer
aktiv war. Der Bruder verwandte offensichtlich das ihm anvertraute Vermögen teilweise
für seine eigenen Geschäfte, so daß Fidelis 1613 über 500 Gulden Forderungen an die Erben des
1611 verstorbenen Hans Roy hatte.

In Familien der städtischen Oberschichten war es üblich, daß einzelne Söhne studierten, so
auch bei der Familie Roy. Markus nahm nach dem Besuch der Lateinschule, vielleicht auch eines
Jesuitenkollegs 1598 ein Studium an der Universität Freiburg auf, sein 1584 geborener jüngerer
Bruder Georg und sein Vetter Christoph studierten an der Jesuitenuniversität Dillingen und in
Freiburg. Georg trat 1604 in den Kapuzinerorden ein (wo er den Namen Apollinaris annahm),
Christoph wurde Kaplan in Basel. Daß beide Geistliche wurden, zeugt von der festen
Verankerung der Familie im katholischen Glauben.

1602 legte Markus die erste Universitätsprüfung ab, das Baccalaureat, im folgenden Jahr als
Abschluß des damals als Grundstudium üblichen Philosophiestudiums die Magisterprüfung.
Beide Prüfungen absolvierte er jeweils als Bester der Prüflinge. Es schloß sich das Fachstudium
der Rechtswissenschaften an. Dieses unterbrach er jedoch 1604, um als Hofmeister mit
Johann Wilhelm von Stotzingen und anderen eine mehrjährige Studienreise durch Frankreich,
Italien und die Niederlande zu unternehmen. Nach der Rückkehr promovierte Markus Roy
1611 zum Doktor der Rechtswissenschaften. Der fertige Jurist mit glänzenden Karriereaussichten
ließ sich im elsässischen Ensisheim nieder, wo er als Rechtsanwalt am Gericht der
vorderösterreichischen Regierung wirkte. In seiner Anwaltstätigkeit fand er wenig Erfüllung.
Kurz vor seinem Tod äußerte er sich gegenüber einem Kapuzinermitbruder, es habe ihn
abgestoßen, wie in Ensisheim die Gerechtigkeit geradezu unterdrückt worden sei. Als ein
Kollege und Prozeßgegner versuchte, ihn zu bestechen, war dies der Anstoß, seine weltliche
Karriere aufzugeben und in einen Orden einzutreten. Nachdem er im September 1612 zum
Priester geweiht worden war, feierte er am 4. Oktober, dem Tag des heiligen Franziskus, in
der Freiburger Kapuzinerkirche seine Primiz und wurde als Novize in den Kapuzinerorden
aufgenommen. Im Kloster erhielt er den Namen Fidelis nach dem gleichnamigen Märtyrer,
der um 300 als Angehöriger der thebäischen Legion des heiligen Mauritius hingerichtet
worden sein soll. Genau ein Jahr später nach der Primiz legte Fidelis die Mönchsgelübde ab.

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