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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0071
St. Fidelis

7. Das Land vnd Gricht zu Beifort.

8. Das Land vnd Gricht zu Churwalden.

9. Das vorder Land vnd Gricht im Schanfick zu S. Peter.
10. Das Landt vnd Gricht im Schanfick an der langen Wieß.

Wiewol nun auff den heutigen tag diser Pundt in XII Gericht wird abgetheilet / in deme
der Chorherrn Gricht zu Schiers für das eilffte / vnd dann das gericht Beifort / in das Gericht
innert vnd das Gericht äussert dem Schloß Beifort vnd hiemit daß ausser Gericht / so heutiges
tages das Lentzer Gericht genennet wird / für das zwölffte gehalten wird / nicht destoweniger
so behaltet dieser Pundt den namen deß Zehen Grichten Pundts / zu Latein Foedus decem
iurisdictionum.

[...]

[S.15][...]

Wiewol nun so wol [...] freyheiten / alte bräuch vnd gwonheiten in immerwerender
obseruantz vnnd obacht: auch an seyten der Herrschafft niemaln in kein Disputen oder
vernein gezogen / vnd vorige Regierende Herren Christmiltestes andenckens mit den Grichts-
leuten sich wol vertragen / vnd ob gleich / wie es in allen Sachen pflegt zu gehn / etwan
fribuscula vnd gringe gspän sich erhoben / jederzeit ohne verneinen / oder in zweiffei ziehen
der Privilegien / vnnd begnadungen in der güte hingelegt worden: So haben doch nicht desto
weniger Ihr Hochfürst. Durchlaucht. Ertzhertzog Leopoldi boßhaffte Jesuitische Räth / gleich
im anfang Ihr Durchlaucht, regierung / wie das gmeine Sprichwort lautet / ein roten Rock
verdienen wollen / in deme sie Ihr Hochfürstl. Durchl. ein absolutum dominium, vnd
vngemeßnen gwalt in denen Landen eingebildet / ja endtlichen durch allerhandt vnerfindliche
/ gifftige persuasionen vnnd vorgebungen Ihr Hochfürstl. Durchl. dahin verleyttet / daß man
[...] / auff die extrema, vnd spitzen geschritten / das Münsterthal / zu deme doch ein
hochlöblich Hauß Oesterreich kein Zuspruch / nach einige praetension viel weniger iurisdic-
tion jemahln gehabt / vnversehens vbervallen / eingenommen / beraubet / zum grösten theil in
die Aschen gelegt / vnd hiemit viel hundert Menschen junge vnd alte in die eusserste armuth /
elend / vnd höchste hungersnoth ohn einige schuldt oder gegebnen anlaß gewetten.

Damit man sich noch nicht ersettigen lassen / sondern viel Kriegsvolck an deß Zehen
Grichten Pundts / wie auch deß vnderen Engadins confinen einquartiert / vnd darzu den Paß /
den feilen Kauff / die Zollfreyheiten / wider des hochlöbl. Hauß Oesterreichs selbst ertheilte /
vnd zu ewigen Welt Zeiten confirmirte begnadungen /[...]/ abgeschlagen / vnd hiemit dem
werthen Frieden die hostilitet, wie auch der rechtlichen ansprach / vnd besprechung / offne
gwaltthättigkeit weit vorgezogen.

Wiewoln nun ab diesen vnd anderen vnfriedtlichen Processen so wol schrifft- als mündtlich
gmeine drey Pündt bey Ihrer Hochfürstl. Durchlt. sich zum höchsten erklagt / vnnd umb
eim composition tag angehalten / vnd gebetten / ist derselbe zwaren zu Imbst im Inthal den
8.Julij 1621 [= 18. Juli 1621 gregorianischen Kalenders] angestelt / vnd gehalten / aber nun
allein zum schein /ja zu dem ende / wie der Außtrag leyder erwiesen / daß die Pündt durch das
lange auffziehen ermüdet / vnd abgemattet / die Oesterreichische Armee zusammen gebracht /
vnd gestärcket / wie auch das innerlich brennend Fewr je länger je mehr zu ihrem blutigen
vorhaben auffgeblasen werde.

[...]

[S.23][...]

Wie ernst aber den [österreichischen] Commissarien bey dem gantzen Geschäfft gewesen sey /
hat hernach der außtrag erwiesen. Dann als man widerumb den 9. October 1621 [= 19. Oktober
1621 gregorianischen Kalenders] zur gütlichen handlung vnd composition geschritten / die
Pündtnerischen abgesandten ihre beschwerden nachmaln proponirt vnd umb hinnemmung
derselben einstendig angehalten / mit der anerbietung / daß man alsdann auch die vberige

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