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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0079
St. Fidelis

4. Das die Vnderthonnen, Wyb vnd Mannspersohnen, Kind vnd Gsindt (doch ohne nachteil
irer Hussgeschäfften vnd anderen ehrhafften vrsachen, so sy darthun) sollen getriben vnd
by straff verbunden werden, die Catholische predig vnd Kinderlehr zu besuochen.

5. Die Predigen aber vnd Kinderlehr wirt man alle Sonn- vnd Fyrtag nach Reformiertem
nüwem Calender (der dann hinfürter im Prättigöw auch soll angenommen syn) halten, inn
der wuchen aber einmal vffs wenigist.

6. Es solle auch keiner gezwungen werden, den Catholischen Glauben anzunemmen oder
den irigen als falschen zu verschweeren, biss das sy durch die Predigen, Kinderlehr oder
fründtliches conversieren werdent informiert vnd vnderrichtet syn werden, also das sy
frywillig ohne gezwungen die Bekhandtnuss dess Catholischen Römischen Glaubens thun
vnd irigen als falschen verschweeren vnd verwerffen. Entzwüschent solle Keiner zuo der
Mass oder zum bychten gezwungen werden, biss das, wie obgemält, er Catholisch wirt
vnd selbst bekhändt, das die Catholisch Religion an ir rächt seyge.

7. Das wir zu vnser Heiligen Catholischen Religionsübens inn allen Kirchen Altär vnd Pre-
digstül vfrichten.

8. Das sich auch die Vnderthonnen inn allen Gemeinden by scharffer straf schuldig sint zuo
gehorsammen iren Oberkeiten, die dann mit zweyen Eiden verpflichtet, wo nit, solle
sölliche Oberkeit schuldig syn, mich dessen alsbalden mit nammen zuo berichten.

9. Solle jedem, so die Predig anhören werdet, bevorsyn, der oder die sölliche nit versähen
würden, sich by den Herren Patres anmälden, sollen alsdann fründtlich vnderwisen vnd
informiert werden, vnd ohne besorgung einiger straff fryg syn zu reden.

10. Entgägen sollend sy auch schuldig syn, vff die 9 puncten schrifftliche antwort zu gäben,
damit solchs Irer Hochfürstlichen Durchlaucht vnserm Allergnedigisten Herrn überschickt
, vnd söllichs zu oder vngnaden dero gnedigen bericht erwarten.

[P. Hieronymus Gundersheimer OFMCap:] Leben und Martyrium des seeligen Kapuzinerpaters
Br. Fidelis von Sigmaringen (zitiert aus: Lebensbeschreibungen des hl. Fidelis
von Sigmaringen (1623). Edition der lateinischen Texte VITA I und VITA II mit
Einleitung und kritischem Kommentar von Oktavian Schmucki OFMCap. Deutsche
Übersetzung von Hanspeter Betschart OFMCap unter Mitwirkung der sechsten
Latein-Gymnasialklasse (Schuljahr 1992/93) des Kollegiums St. Fidelis, Stans, Kantonale
Mittelschule Nidwaiden, Beiheft 2 zu Helvetia Franciscana, Luzem 1993, S. 37ff.)

[2. Kapitel: Seine Tätigkeiten und Ämter im Orden. Die Bemühung um die Verbreitung des
göttlichen Wortes. Die Mission ins Prättigau, Erfolge, Verschwörung usf.]

5. Als er den Patres jener Provinz schon einige Jahre seinen glühenden Eifer, seine Demut
und beispiellose Frömmigkeit bewiesen hatte, wurde er nach dem Abschluß des hochheiligen
Theologiestudiums berufen, die Aufgaben eines Predigers, Beichtvaters und Guardians zu
übernehmen, wie es seine Tugend, seine Gelehrsamkeit und seine Verdienste verlangten.

6. Im Jahre 1621 weilte er auf bestimmte Zeit als Guardian in Feldkirch. Weil die Ernte in
Rätien und besonders im Prättigau viel zu versprechen schien, schickten ihn seine Oberen zur
Neubepflanzung in jenen von einem beispiellos wilden Tier verwüsteten Weinberg, damit er
durch die Verbreitung des göttlichen Wortes die Umkehr jenes Volkes bewirke und es durch
seine Lehre und sein Beispiel zum Bekenntnis des heiligen katholischen Glaubens und zum
Gehorsam gegenüber der heiligen römischen Kirche zurückführe.

7. Es geschah aber vor allem in der Adventszeit, nachdem er sehr viel gearbeitet, oft
gepredigt und fast schon die einflußreichsten Persönlichkeiten durch das Beispiel seines
unbescholtenen Lebens, durch seinen heiligen Lebenswandel sowie durch heilsame und

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