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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0098
St. Fidelis

Sowohl in Chur als auch in Feldkirch wurde der Kapuziner als Heiliger verehrt. Schon in
der 1623 entstandenen ersten Vita des Kapuziners Fidelis wird von vier weiteren Wundem
berichtet, die sich in Feldkirch und in Meßkirch zugetragen haben sollen. Auch in seiner
Vaterstadt wurde Fidelis, wie wir aus der 1627 erschienenen Chronik des Bistums Konstanz
von Jakob Merk, Stadtpfarrer von Sigmaringen (1622-1629), erfahren, nach seinem Martertod
als Heiliger betrachtet.

Der Seligsprechung von Pater Fidelis nahm sich schließlich Kaiser Ferdinand II. an. Schon
am 17. April 1624 richtete er an Bischof Johann V. von Chur die Bitte, in seiner Diözese eine
Untersuchung über die Tugenden, das Martyrium und die Wunder des Dieners Fidelis
einzuleiten. Ein gleiches Schreiben sandte er auch an den Bischof Sixtus Werner von
Konstanz. Letzterer führte zusammen mit zwei seiner Suffragane die Untersuchung, die bis
1628 andauerte. Das Ergebnis wurde auf 674 Seiten schriftlich zusammengefaßt. Die Untersuchungen
des Bischofs von Chur wurden ebenfalls 1628 abgeschlossen. Der Bericht darüber
füllt 554 Seiten.

Nach dem Tode Kaisers Ferdinands II. 1637 setzte sein Nachfolger, Kaiser Ferdinand III.,
die Bemühungen um die Seligsprechung fort. 1645 bat er den Heiligen Stuhl, den Diener Fidelis
in das Verzeichnis der Heiligen aufzunehmen. Dieser Bitte schlössen sich eine ganze Reihe von
Würdenträgern und Fürsten, u. a. Fürst Meinrad I. von Hohenzollern-Sigmaringen (1605-1681),
sowie der Magistrat und der Klerus von Feldkirch und der Senat der Universität Freiburg an.

In Rom nahm das Verfahren zunächst einen positiven Verlauf. 1626 jedenfalls nahm Papst
Urban VIII. die Bitte um die Seligsprechung des Dieners Gottes Fidelis huldvoll entgegen.
Daraufhin ließ Bischof Johann V. von Chur, wie dies bei Seligsprechungen üblich, das Grab
des Märtyrers Fidelis am 6. November 1626 im Beisein von Zeugen erneut öffnen und danach
wieder schließen, worüber ein schriftliches Protokoll aufgesetzt wurde.

Die Hoffnungen, die man sich nun allenthalben bezüglich einer baldigen Beatifikation des
Märtyrers Fidelis machte, erfuhren durch Kirchengesetze Urbans VIII. der Jahre 1631 und
1634 ein abruptes Ende. Darin verbot der Papst, daß alle Diener Gottes, seien sie im Ruf der
Heiligkeit eines natürlichen Todes gestorben oder mit der Palme des Martyriums geschmückt,
vor ihrer Seligsprechung keine öffentliche Verehrung mehr genießen dürften. Ferner mußten
vom Tod solcher Personen bis zur Seligsprechung mindestens 50 Jahre verflossen sein.

Die Kapuziner mußten sich diesem Gebot beugen. In der Pfarrkirche in Feldkirch
verkündeten sie, daß nunmehr keine Segnungen mehr mit dem Haupt des Märtyrers Fidelis in
ihrer Ordenskirche mehr stattfinden würden. Die Reliquien des Paters Fidelis mit Ausnahme
der Hauptreliquie wurden aus der Kirche entfernt und im Oratorium hinter der Sakristei
verwahrt. Der Magistrat von Feldkirch wurde ferner gebeten, keine feierlichen Messen am
24. April, dem Tag des Martyriums des Kapuzinerpaters Fidelis, mehr abzuhalten, bis dessen
Seligsprechung erfolgt sei. Danach hörte die Verehrung des Märtyrers Fidelis so gut wie auf.
Schließlich entfernte man auch die Hauptreliquie von ihrem Platz und brachte sie an den Ort,
wo sich auch die anderen Reliquien bereits befanden.

Nachdem mehr als 50 Jahre verflossen waren, machte sich Pater Lucian von Montafon
1684 zu Kaiser Leopold I. auf und bat ihn dringend, sich in Rom für die Seligsprechung des
Dieners Fidelis einzusetzen. Doch erst 1710 bis 1712 wurde in Feldkirch eine Untersuchung
über die auf Fürbitten des Märtyrers Fidelis in der Diözese Chur geschehenen Wunder
durchgeführt. Das darüber angefertigte Protokoll füllt 420 Seiten.

Dennoch zog sich das Verfahren in Rom in die Länge. Immer wieder wurden Einwände
bezüglich der Tugenden, des Martyriums und der Wunder des Märtyrers geltend gemacht.
Nach dem Tode des Postulators Pater Lucian von Montafon 1716 übernahm dessen Funktion
Pater Maximilian von Wangen. Obwohl sich dieser mit größter Energie für die Seligsprechung
des Märtyrers Fidelis einsetzte, wollte das Verfahren keine Ende nehmen.

Am 24. Februar 1729 verkündete nach einer Messe des Papstes Benedikt XIII. in der
Kirche des Heiligen Sixtus in Rom ein Kardinal schließlich den Gläubigen, es stehe nun

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