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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0114
St. Fidelis

sehen Landen, auf inständige Bitte des ganzen Ordens der Minderbrüder Kapuziner wurde die
Angelegenheit unter unserm Vorgänger Benedikt XIII. zu einem ersten Abschluß geführt:
Das bisherige Vorgenommene wurde als rechtsgültig anerkannt und der Fall der gesamten
Ritenkongregation unterbreitet, damit sie über die Tatsächlichkeit des Martyriums und der in
Betracht gezogenen Wunder entscheide. Wir selber übten damals noch das Amts des Glaubensanwaltes
aus und haben unserer Aufgabe entsprechend alles, was gegen den zweifachen
Tatbestand, über den das Urteil zu fällen war, an Schwierigkeiten erhoben werden konnte,
sorgfältig zusammengestellt und mündlich und schriftlich vorgebracht.

So wurde die übliche dreimalige Prüfung der Angelegenheit durch die erwähnte Ritenkongregation
durchgeführt. Nachdem dann unser Vorgänger Benedikt einen günstigen Entscheid
von dieser Kongregation erhalten und selber noch Einsicht in die Akten genommen hatte,
erklärte er am 24. Febr. 1729, daß sowohl die Tatsache, daß Fidelis aus Haß gegen den
katholischen Glauben gemartert worden sei, feststehe, wie auch die Wahrheit der vier in
Betracht kommenden Wunder, die auf die Fürbitte des seligen Fidelis von Gott gewirkt
worden waren.

Die Wunder aber sind die folgenden: Das erste ereignete sich in Maienfeld. Eine ungeheure
Feuersbrunst war im dortigen Schloß ausgebrochen und fand günstige Nahrung an Holz und
sogar an aufgehäuften Pulvervorräten. Da wurde nach Anrufung des Märtyrers Fidelis durch
die Hilfe Gottes der Brand plötzlich erstickt. - Das zweite war dieses: Eine Klosterfrau
namens Cäcilia Münsigerin war durch eine schreckliche Entzündung der Brust, die Krebs
vermuten ließ, seit Tagen gepeinigt. Nachdem sie aber Reliquien des glorreichen Märtyrers
aufgelegt hatte, wurde sie sogleich vollkommen geheilt. - Das dritte aber trug sich so zu: ein
Auge des Kindes Paul Franz Papus ergoß seit der Geburt eine wäßrige Flüssigkeit, wies ein
Löchlein auf und war mit einem Häutchen überzogen, sodaß es für das Licht nunmehr
unempfänglich war. Vergebens hatte man bei der ärztlichen Kunst Hilfe gesucht. Da machte
die Mutter ein Gelübde zu Ehren von Fidelis und das Auge wurde in seiner natürlichen
Unversehrtheit wieder hergestellt. - Das vierte Wunder endlich war dieses: Kaspar Stiger litt
seit fünf Jahren an einer Krankheit des Rückenmarkes und war sozusagen zu jeder Bewegung
des Körpers unfähig geworden. Er empfahl sich der Fürbitte des Märtyrers Fidelis und ließ
seinen Rücken mit dem Schwert, mit dem der Diener Gottes durchbohrt worden war,
berühren. Und im selben Augenblick war er geheilt, sodaß er nicht nur mit vollständig wieder
hergestellten Kräften die Heimreise antreten, sondern vom gleichen Tage an auch schwerste
landwirtschaftliche Arbeiten wieder verrichten konnte.

So gewährte also unser oben genannter Vorgänger Benedikt, nachdem er nochmals das
Urteil der Ritenkongregation, daß man zuversichtlich zur förmlichen Seligsprechung des
Dieners Gottes schreiten dürfe, entgegengenommen hatte, durch ein Breve vom 31. März
desselben Jahres die Aufnahme von Fidelis in die Schar der seligen Märtyrer, gestattete die
Verehrung seines Andenkens, seiner Bilder und Reliquien und erlaubte dem Orden der
Minderbrüder Kapuziner und dem gesamten Klerus einzelner Städte und Dörfer Offizium
und Messe zu seinen Ehren.

Von Tag zu Tag wuchs der Ruhm des Seligen, da ständig neue Wunder bekannt wurden
und die Gläubigen ihm immer größere Verehrung entgegenbrachten. Dazu erneuerten die
oben erwähnten hochgestellten fürstlichen Persönlichkeiten, ebenso Kardinäle, andere kirchliche
und weltliche Würdenträger verschiedener Länder und der Kapuzinerorden ihr inständiges
Ersuchen um Weiterführung des Prozesses. So gestattete denn unser Vorgänger Klemens
VII., seligen Andenkens, zunächst, daß eigene Lesungen über das Leben und das
Martyrium des seligen Fidelis, die von der Ritenkongregation approbiert worden waren, im
Offizium verwendet und sein Name ins römische Martyrologium eingereiht werden dürfe.
Dann bewilligte er die Wiederaufnahme des kirchlichen Verfahrens und gewährte die Vollmacht
, kraft apostolischer Autorität neue Prozesse über vier Wunder, von denen man sagte,
daß sie auf die Fürbitte des Märtyrers nach dessen Seligsprechung geschehen seien, durchzu-

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