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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0115
St. Fidelis

führen. Nachdem diese Prozesse durchgeführt waren und ihre Gesetzmäßigkeit und Gültigkeit
feststand, wurden die vier in ihnen behandelten Wunder auch von der Ritenkongregation
in der üblichen ersten, zweiten und dritten Sitzung unter jeweiligem Anhören der mündlichen
und schriftlichen Darlegung des Glaubensanwaltes beurteilt und vor allem zwei als solche
befunden, deren geschichtliche Tatsache und übernatürlicher Charakter durch sicherste
Beweise erhärtet waren. Nachdem wir selber darauf dieses noch durch eigenen Untersuch
genauestens geprüft, nachdem wir auch durch wiederholtes Gebet den Beistand des göttlichen
Lichtes erfleht hatten, haben wir diese Wunder durch unser feierliches Dekret vom 18. Januar
1744, dem Thronfeste des hl. Apostels Petrus, gutgeheißen und bekannt gegeben.

Das eine dieser Wunder geschah an P. Candid von Mailand aus dem Orden der Minderbrüder
Kapuziner. Dieser litt schon seit zehn Jahren an Epilepsie. Im letzten Jahre verging
sozusagen kein Tag und keine Nacht ohne wiederholte und schwerste Anfälle dieser Krankheit
. Dazu war sein Magen so geschwächt, daß er keine Speise mehr zu behalten vermochte.
Dadurch war der Pater so von Kräften gekommen, daß er hilflos im Bette lag und nicht einmal
mehr mit der Hand die Speise zum Munde zu führen vermochte. Nach vergeblicher Anwendung
verschiedenster Arzneien wandte er sich um Hilfe an den seligen Fidelis, verehrte mit
inniger Andacht sein Bild, das ihm vom Beichtvater unter Segensspendung dargereicht wurde,
und erlangte vollkommene Gesundheit, Körperkraft und Stärke zurück; und zwar geschah
dieses plötzlich ohne Erholungszeit, sodaß er am gleichen Tage die gebräuchlichen Übungen
des klösterlichen Lebens wiederaufzunehmen und auch einen Weg von mehreren Meilen
zurückzulegen vermochte; und in der Folgezeit konnte er sich auch mühsamsten Arbeiten
unterziehen und blieb von jedem neuen Anfall der erwähnten Krankheit verschont. - Das
zweite Wunder ereignete sich an dem Knaben Joseph Kirner. Dieser wurde, schon bevor er
zum Gehen kam, von einer schweren rachitischen Krankheit befallen und an den untern
Teilen des Körpers so gelähmt, daß er weder stehen noch gehen konnte; und das schon seit
drei Jahren. Da trug ihn seine Mutter zum Altare des seligen Fidelis, flehte diesen vertrauensvoll
an und erlangte von Gott die Heilung des Gelähmten, sodaß dieser die Krücken, mit
denen er seinen Körper fortbewegt hatte, sogleich wegwarf und in voller Gesundheit laufend
und springend mit seiner Mutter heimkehrte und von da an sich des ungehinderten Gebrauches
seiner Glieder erfreute.

Diese Wunder wurden also, wie erwähnt, geprüft und anerkannt. In ihnen war eigentlich
die Verherrlichung des seligen Märtyrers durch die Stimme Gottes selber schon offenkundig
gemacht. Nachdem wir also den Rat unserer ehrwürdigen Brüder, der Kardinäle, und anderer,
die in der Ritenkongregation Stimmrecht haben, angehört und die Erleuchtung des Hl. Geistes
durch unsere persönlichen und anderer Gebete erfleht hatten, feierten wir am 24. April
desselben Jahres 1744, am Festtage also des glorreichen Märtyrers, in der Kapuzinerkirche am
Altare, auf dem die Reliquie des Seligen ausgesetzt waren, das heilige Meßopfer und erließen
dann das öffentliche Dekret, durch das wir die Verhandlungen der Ritenkongregation als
glücklich abgeschlossen erklärten und verkündeten, daß man jederzeit, unter Erfüllung der
sonstwie verlangten Voraussetzungen, zur feierlichen Heiligsprechung des Seligen schreiten
könne.

Um die Erlassung dieses Dekretes hatten uns, außer den oben schon Erwähnten, auch
noch gebeten unsere in Christus geliebte Tochter Maria Theresia, Königin von Ungarn und
Böhmen und erwählte Kaiserin des römischen Reiches, und andere katholische Fürsten und
Völker und viele kirchliche Oberhirten.

Um bei einer so wichtigen Angelegenheit in nichts gegen die Verfügungen der apostolischen
Erlasse und Satzungen zu verstoßen und um uns der Handlungsweise unserer Vorgänger
anzupassen, haben wir dann am verflossenen 18. April unsere ehrwürdigen Brüder, die
Kardinäle, zu einem geheimen Konsistorium um uns versammelt. Bei dieser Gelegenheit
haben wir die hervorragenden Verdienste des Seligen hervorgehoben und auf die große
Sorgfalt hingewiesen, die bei der Durchführung dieses Prozesses nach den Normen des

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